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Traspaso & Geschäftsübernahme in Spanien | Beratung
Traspaso · Geschäftsübernahme · Mietvertrag · Betriebslizenz

Traspaso und Geschäftsübernahme in Spanien

Deutschsprachige Begleitung beim Kauf oder Verkauf eines laufenden Geschäfts — von Due Diligence und Mietvertrag bis zu Lizenz, Mitarbeitern, Kaufpreis und Übergabe.

Geschäft prüfen
Risiken begrenzen
Vertrag absichern
Betrieb übernehmen
Mehr als Inventar

Ein Traspaso ist nur so sicher wie seine Einzelbestandteile

Der Begriff Traspaso ist kein einheitliches Kaufpaket. Je nach Fall werden Inventar, Waren, Mietvertrag, Betriebslizenz, Kundenbeziehungen, Name, digitale Konten und ein organisierter Betrieb übertragen.

Jeder Bestandteil folgt eigenen Regeln. Vor einer Anzahlung muss feststehen, was dem Verkäufer tatsächlich gehört, was übertragbar ist und welche Schulden oder gesetzlichen Nachfolgepflichten den Käufer treffen können.

Vorab beantworten

  • Wer verkauft und wem gehört das Inventar?
  • Was genau ist im Preis enthalten?
  • Kann der Mietvertrag übergehen?
  • Ist die Betriebslizenz wirksam?
  • Welche Mitarbeiter sind beschäftigt?
  • Bestehen Steuer- oder Sozialschulden?
  • Sind Umsatzangaben belegbar?
  • Welche Bedingungen müssen vor Zahlung erfüllt sein?
Anzahlung nur mit Schutzklauseln: Reserva oder señal sollten klar regeln, wann sie zurückzuzahlen sind — insbesondere bei negativer Due Diligence, fehlender Vermieterzustimmung, nicht übertragbarer Lizenz oder gescheiterter Finanzierung.
Kaufgegenstand

Was bei einem Traspaso wirklich übernommen wird

Inventar

Möbel, Maschinen, Waren, Kassensystem, Fahrzeuge und sonstige Gegenstände werden einzeln erfasst, bewertet und auf Eigentum oder Leasing geprüft.

Immaterielle Werte

Name, Telefonnummer, Domain, Social Media, Kundenstamm, Rezepte, Software und Know-how sind nur übertragbar, wenn Rechte und Datenschutz dies erlauben.

Mietposition

Die Nutzung des Lokals hängt von Mietvertrag, Abtretungsregeln, Vermieterinformation und gegebenenfalls Zustimmung ab.

Betriebslizenz

Genehmigungen können umschreibbar, neu zu beantragen oder personengebunden sein. Akte und tatsächlicher Zustand müssen übereinstimmen.

Verträge

Lieferanten-, Wartungs-, Leasing-, Energie- und Plattformverträge gehen nicht automatisch über und benötigen Prüfung oder Zustimmung.

Goodwill

Lage, Kundenfrequenz und Bekanntheit können Wert besitzen, sind aber keine Garantie für künftigen Umsatz.

Due Diligence

Geschäft, Verkäufer und Standort unabhängig prüfen

Verkäufer

Identität, Eigentum, Vertretungsmacht und Recht zur Übertragung sämtlicher Bestandteile werden nachgewiesen.

Zahlen

Umsätze, Margen, Kosten, Bankbewegungen, Steuererklärungen und Saisonalität werden plausibilisiert.

Schulden

Steuern, Sozialversicherung, Mitarbeiter, Lieferanten, Vermieter, Leasing und Rechtsstreitigkeiten werden untersucht.

Lokal

Miete, Restlaufzeit, Kaution, Genehmigung, Gemeinschaft, Umbauten, Brandschutz und technische Anlagen werden geprüft.

Betrieb

Mitarbeiter, Öffnungszeiten, Bewertungen, Abhängigkeiten, Konkurrenz und erforderliches Betriebskapital fließen in die Bewertung ein.

Nachweise

Mündliche Versprechen zu Umsatz, Lizenz oder Vertragsübernahme werden nicht ungeprüft als Kaufgrundlage akzeptiert.

Mietvertrag

Ohne gesichertes Lokal kein sicherer Traspaso

Vertragsprüfung

Laufzeit, Miete, Erhöhungen, Abtretung, Tätigkeit, Sicherheiten, Kündigung und Rückbau bestimmen den wirtschaftlichen Wert.

Vermieter

Der Vermieter wird nach Vertrag und Gesetz rechtzeitig informiert oder um Zustimmung gebeten.

Mieterhöhung

Eine Abtretung kann nach der gesetzlichen Grundregel eine Mieterhöhung auslösen, soweit der Vertrag keine abweichende wirksame Regel enthält.

Kaution und Bürgschaft

Es wird geklärt, ob Sicherheiten übertragen, ersetzt oder neu gestellt und alte Garanten entlassen werden.

Neuvertrag

Ein neuer Mietvertrag kann mehr Sicherheit schaffen, aber auch höhere Miete, neue Laufzeit und zusätzliche Garantien bedeuten.

Bedingung

Der Traspaso-Vertrag sollte vom wirksamen Übergang oder Abschluss des Mietvertrags abhängig sein.

Haftung und Nachfolge

Altverbindlichkeiten nicht unterschätzen

Arbeitnehmer

Beim Übergang einer wirtschaftlichen Einheit können Arbeitsverhältnisse mit Dienstalter, Rechten und Pflichten kraft Gesetzes übergehen.

Arbeitsrechtliche Haftung

Verkäufer und Erwerber können für bestimmte vor der Übertragung entstandene, nicht erfüllte Arbeits- und Sozialversicherungspflichten haften.

Steuerliche Nachfolge

Wer einen laufenden Betrieb übernimmt, kann unter gesetzlichen Voraussetzungen für betriebsbezogene Steuerschulden des Vorgängers verantwortlich werden.

Zertifikate

Bescheinigungen von Finanzamt und Sozialversicherung sowie vertragliche Freistellungen reduzieren Risiken, beseitigen gesetzliche Außenhaftung aber nicht immer.

Verbraucher und Gutscheine

Anzahlungen, Reservierungen, Kundenkarten, Garantien und offene Reklamationen müssen ausdrücklich zugeordnet werden.

Datenschutz

Kundendaten dürfen nicht allein deshalb übertragen werden, weil Inventar und Lokal übernommen werden. Rechtsgrundlage und Information sind zu prüfen.

Ablauf

In vier Schritten zur sicheren Geschäftsübernahme

1

Struktur festlegen

Kaufgegenstand, Asset Deal, Anteilskauf, Mietposition, Lizenz und gewünschter Übergabetag werden bestimmt.

2

Due Diligence

Unterlagen, Zahlen, Eigentum, Lokal, Mitarbeiter, Steuern, Verträge und Genehmigungen werden geprüft.

3

Vertrag schließen

Kaufpreis, Bedingungen, Garantien, Freistellungen, Haftung und Vollzugsunterlagen werden vereinbart.

4

Betrieb übergeben

Zahlung, Schlüssel, Inventar, Personal, Lizenzen, Zugänge, Verträge und Meldungen werden protokolliert.

Kaufpreis und Zahlung

Wert belegen und Risiken im Zahlungsplan berücksichtigen

Der Preis kann Inventarwert, Warenlager und immateriellen Geschäftswert enthalten. Historischer Umsatz allein genügt nicht; entscheidend sind nachhaltiger Ertrag, Mietkonditionen, Investitionsbedarf und verbleibende Vertragsdauer.

Ein Teil des Preises kann bis zur bestätigten Lizenzumschreibung, Schuldenfreiheit oder Erfüllung anderer Bedingungen zurückbehalten werden.

Mögliche Absicherung

  • detaillierte Inventarliste mit Wert
  • belegte Umsatz- und Kostenprüfung
  • Zahlung erst beim Vollzug
  • Treuhand oder Kaufpreiseinbehalt
  • Garantie zur Schuldenfreiheit
  • Steuer- und Arbeitsfreistellung
  • Verkäuferunterstützung nach Übergabe
Steuern

Asset Deal und Betriebsübertragung richtig einordnen

Ob die Übertragung der Umsatzsteuer unterliegt, hängt unter anderem davon ab, ob ein selbständig fortführbarer Betrieb als wirtschaftliche Einheit oder nur einzelne Gegenstände verkauft werden.

Für Verkäufer können Veräußerungsgewinne entstehen. Beim Käufer beeinflussen Kaufpreisaufteilung, Abschreibung, Warenbestand und immaterielle Werte die künftige Besteuerung.

Steuerfragen

  • ganzer Betrieb oder Einzelwirtschaftsgüter
  • IVA oder Übertragungssteuer
  • Kaufpreisaufteilung
  • Abschreibung von Inventar
  • Behandlung des Geschäftswerts
  • Quellen- und lokale Steuern
  • Haftung für frühere Betriebsschulden
Bescheinigung beantragen: Vor Übernahme eines laufenden Betriebs sollte geprüft werden, ob und wie eine behördliche Auskunft oder Bescheinigung zu betriebsbezogenen Steuerschulden das Nachfolgerisiko begrenzen kann.
Übergabetag

Den laufenden Betrieb ohne Informationsverlust übernehmen

Inventar

Bestand, Zustand, Seriennummern, Leasing, Eigentum und Waren werden gemeinsam kontrolliert.

Personal

Mitarbeiterdaten, Verträge, Dienstalter, Lohn, Urlaub, Kollektivvereinbarung und offene Ansprüche werden übergeben.

Behörden

Inhaberwechsel, Steueranmeldung, Sozialversicherung und Lizenzumschreibung werden fristgerecht eingereicht.

Digitale Zugänge

Domains, E-Mail, Social Media, Reservierungsplattformen, Kassensystem und Software werden sicher übertragen.

Lieferanten

Neue Verträge, Lastschriften, Kautionen, Mindestabnahmen und offene Bestellungen werden bestätigt.

Kunden

Gutscheine, Anzahlungen, Reservierungen, Reklamationen und Datenschutzinformationen werden korrekt behandelt.

Deutschsprachige Geschäftsübernahme

Möchten Sie ein bestehendes Geschäft in Spanien übernehmen?

Wir prüfen Verkäufer, Zahlen, Lokal, Lizenz, Mitarbeiter und Schulden und gestalten Kaufvertrag sowie Übergabe.

Prüfung · Vertrag · Übergabe

Warum FLIN & ASSOCIATES?

Wir verbinden deutschsprachige Beratung mit spanischem Vertrags-, Miet-, Steuer-, Arbeits-, Verwaltungs- und Gesellschaftsrecht.

Unser Netzwerk begleitet Käufer und Verkäufer von der ersten Prüfung bis zur vollständigen Betriebsübergabe.

Unsere Unterstützung

  • Traspaso-Struktur bestimmen
  • Due Diligence durchführen
  • Mietvertrag und Lizenz prüfen
  • Arbeitnehmer- und Steuerrisiken klären
  • Kaufvertrag und Zahlung absichern
  • Übergabe und Meldungen koordinieren
Weiterführende Themen

Weitere Dienstleistungen in Spanien

FAQ

Häufige Fragen zum Traspaso in Spanien

Was bedeutet Traspaso in Spanien?

Traspaso bezeichnet im Geschäftsleben meist die entgeltliche Übernahme eines laufenden Betriebs oder seiner wesentlichen Bestandteile, häufig einschließlich Inventar, Kundenwert, Betriebslizenz und Mietposition. Der genaue Kaufgegenstand ergibt sich allein aus Vertrag und Rechtslage.

Ist ein Traspaso dasselbe wie der Kauf einer Gesellschaft?

Nein. Beim Traspaso werden typischerweise Betriebsmittel oder ein Geschäft als Asset Deal übernommen. Beim Share Deal werden Gesellschaftsanteile gekauft und die Gesellschaft bleibt Inhaberin ihrer Vermögenswerte, Verträge und Verbindlichkeiten.

Geht der Mietvertrag automatisch auf den Käufer über?

Nicht ohne Prüfung. Das spanische Mietgesetz kann bei ausgeübter Geschäftstätigkeit eine Abtretung ermöglichen, der konkrete Vertrag kann jedoch Zustimmung, Information, Mieterhöhung oder andere Voraussetzungen vorsehen.

Kann der Vermieter die Miete nach dem Traspaso erhöhen?

Nach der gesetzlichen Grundregel kann bei vollständiger Abtretung eine Erhöhung um zwanzig Prozent entstehen. Der Gewerbemietvertrag kann diese Regel wirksam verändern, weshalb immer der konkrete Vertrag geprüft werden muss.

Kann die Betriebslizenz übernommen werden?

Je nach Tätigkeit, Gemeinde und Genehmigung kann eine Umschreibung möglich sein. Tätigkeitsart, Inhaber, Fläche, Anlagen, genehmigte Pläne, offene Sanktionen und baulicher Zustand müssen übereinstimmen.

Übernimmt der Käufer die Arbeitnehmer?

Wenn eine organisierte wirtschaftliche Einheit ihre Identität bewahrt, kann ein gesetzlicher Betriebsübergang vorliegen. Dann gehen Arbeitsverhältnisse sowie arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Rechte und Pflichten grundsätzlich über.

Haftet der Käufer für alte Steuerschulden?

Unter gesetzlichen Voraussetzungen kann der Erwerber eines Betriebs für Steuerschulden aus dessen Tätigkeit haften. Umfang, Ausnahmen und mögliche behördliche Bescheinigung müssen vor dem Kauf konkret geprüft werden.

Welche Unterlagen sollte der Verkäufer vorlegen?

Insbesondere Mietvertrag, Lizenzakte, Inventarliste, Eigentumsnachweise, Umsätze, Steuer- und Sozialversicherungsnachweise, Arbeitsunterlagen, Lieferantenverträge, Versicherungen, Inspektionen und offene Verfahren.

Wann sollte eine Anzahlung geleistet werden?

Erst auf Grundlage eines schriftlichen Vertrags mit eindeutigem Kaufgegenstand, Prüfungsbedingungen, Rückzahlungstatbeständen, Fristen und Folgen, falls Vermieter, Behörde, Finanzierung oder Due Diligence die Übernahme verhindern.

Welche Steuern fallen bei einem Traspaso an?

Die Besteuerung hängt davon ab, ob ein ganzer selbständig fortführbarer Betrieb oder einzelne Wirtschaftsgüter übertragen werden. Umsatzsteuer, Übertragungssteuer und Ertragsteuern sind für Käufer und Verkäufer gesondert zu prüfen.

Wie wird der Kaufpreis abgesichert?

Möglich sind Zahlung beim Vollzug, Einbehalt, Treuhandlösung, Inventarprotokoll, Garantien, Freistellungen und aufschiebende Bedingungen. Die Struktur richtet sich nach den festgestellten Risiken.

Was muss am Übergabetag dokumentiert werden?

Schlüssel, Inventar, Warenbestand, Zustand, Zählerstände, Kasse, Lizenzen, Verträge, Personalunterlagen, digitale Zugänge, Kautionen und Kaufpreiszahlung sollten in einem unterschriebenen Übergabeprotokoll festgehalten werden.