Schenkung in Spanien
Deutschsprachige rechtliche und steuerliche Begleitung bei Geld-, Immobilien- und Vermögensschenkungen zwischen Deutschland und Spanien.
Vor der Überweisung oder Unterschrift prüfen
Eine Schenkung kann gleichzeitig spanische Schenkungsteuer, Einkommensteuer des Schenkers, kommunale Plusvalía und deutsche Schenkungsteuer auslösen. Zuständigkeit und Vergünstigungen hängen von Wohnsitz, Vermögensart, Region, Verwandtschaft und formeller Gestaltung ab.
Die steuerlich günstigste Lösung muss deshalb vor der Ausführung feststehen.
Zentrale Fragen
- Wo wohnen Schenker und Beschenkter steuerlich?
- Was wird geschenkt und wo befindet es sich?
- Welche Autonome Gemeinschaft ist anwendbar?
- Ist eine notarielle Urkunde erforderlich?
- Welche Frist und welches Formular gelten?
- Entsteht beim Schenker ein Veräußerungsgewinn?
- Fällt parallel deutsche Schenkungsteuer an?
In vier Schritten zur geplanten Schenkung
Sachverhalt prüfen
Wohnsitze, Vermögensart, Wert, Herkunft, Verwandtschaft und frühere Zuwendungen werden vollständig erfasst.
Steuern vergleichen
Spanische Zuständigkeit, regionale Vorteile, deutsche Steuer und Belastung des Schenkers werden vorab berechnet.
Schenkung gestalten
Urkunde, Überweisung, Nießbrauch, Bedingungen, Rückforderung und Nachweise werden passend vorbereitet.
Fristgerecht erklären
Modelo 651, Plusvalía, Grundbuch und gegebenenfalls deutsche Anzeige oder Erklärung werden koordiniert.
Wer zahlt die spanische Schenkungsteuer?
Beschenkter
Bei einer Schenkung ist grundsätzlich die natürliche Person steuerpflichtig, die den Vermögenswert oder das Recht unentgeltlich erhält.
Spanischer Resident
Ein in Spanien ansässiger Beschenkter kann grundsätzlich mit weltweit erhaltenen Schenkungen der spanischen Steuer unterliegen.
Nichtresident
Ein nichtresidenter Beschenkter kann insbesondere bei spanischen Immobilien, Konten, Anteilen oder anderen in Spanien belegenen Rechten steuerpflichtig sein.
Schenker
Der Schenker zahlt nicht die Schenkungsteuer, kann aber Einkommensteuer auf einen entstandenen Vermögensgewinn schulden.
Mehrere Beschenkte
Jede begünstigte Person versteuert grundsätzlich ihren eigenen Erwerb und benötigt eine gesonderte Berechnung.
Mehrere Schenker
Schenken etwa beide Eltern, kann für jeden Schenker eine eigene Erklärung erforderlich sein.
Große Unterschiede zwischen den Autonomen Gemeinschaften
Die Autonomen Gemeinschaften können eigene Freibeträge, Reduktionen, Tarife und Steuervergünstigungen vorsehen. Dadurch kann dieselbe Schenkung je nach anwendbarer Region sehr unterschiedlich belastet werden.
Auch Nichtresidenten und Personen außerhalb von EU und EWR können unter den gesetzlichen Anknüpfungsregeln regionale Vorschriften wählen.
Regionale Voraussetzungen
- Verwandtschaftsgrad
- Alter oder Behinderung
- öffentliche notarielle Urkunde
- ausdrückliche Annahme
- Herkunft des Geldes
- bestimmte Verwendung der Mittel
- Einhaltung besonderer Fristen
Wie wird die spanische Steuer ermittelt?
Steuerwert
Ausgangspunkt ist der nach den Schenkungsteuerregeln maßgebliche Wert des übertragenen Vermögens.
Belastungen und Schulden
Nicht jede übernommene Schuld ist abzugsfähig. Art, persönliche Haftung und wirtschaftlicher Zusammenhang werden geprüft.
Reduktionen
Staatliche oder regionale Reduktionen können die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage bei erfüllten Voraussetzungen mindern.
Tarif
Auf die Bemessungsgrundlage wird ein progressiver staatlicher oder regionaler Tarif angewendet.
Vorvermögen
Das bestehende Vermögen des Beschenkten und der Verwandtschaftsgrad können über Multiplikationskoeffizienten die Steuer beeinflussen.
Bonus
Eine regionale Vergünstigung auf die errechnete Steuer kann die endgültige Belastung deutlich reduzieren.
Geld aus Deutschland nach Spanien schenken
Auch eine Überweisung von einem deutschen auf ein spanisches oder deutsches Konto kann in Spanien schenkungsteuerpflichtig sein. Maßgeblich sind insbesondere Steuerresidenz des Beschenkten und die gesetzlichen Belegenheitsregeln.
Die Zahlung sollte erst erfolgen, wenn Urkunde, Verwendungszweck und regionale Voraussetzungen vorbereitet sind.
Benötigte Nachweise
- Identität und Verwandtschaft
- Schenkungsvertrag oder notarielle Urkunde
- Kontoauszug des Schenkers
- Herkunft und Aufbau des Vermögens
- Überweisungsbeleg mit eindeutigem Verwendungszweck
- Annahme durch den Beschenkten
- gegebenenfalls Verwendung für Wohnung oder Unternehmen
Spanische Immobilie verschenken
Die Schenkung einer Immobilie muss notariell beurkundet werden, damit das Eigentum wirksam übertragen und im Grundbuch eingetragen werden kann.
Vorher sind Eigentum, Hypotheken, Katasterwert, Referenzwert, Nutzung, steuerlicher Anschaffungswert und mögliche Vergünstigungen zu prüfen.
Drei mögliche Steuerfolgen
- Schenkungsteuer beim Beschenkten
- Einkommensteuer oder Nichtresidentensteuer beim Schenker
- Plusvalía Municipal beim Beschenkten
Zusätzlich entstehen Notar-, Grundbuch- und gegebenenfalls Hypothekenkosten.
Wert, Referenzwert und spätere Folgen
Kataster-Referenzwert
Bei spanischen Immobilien kann der amtliche Referenzwert als maßgebliche Mindestbemessungsgrundlage der Schenkungsteuer wirken.
Marktwert
Fehlt ein Referenzwert oder wird ein höherer Wert erklärt, sind die gesetzlichen Bewertungs- und Nachweisregeln anzuwenden.
Eigentumsquote
Bei Miteigentum wird nur der tatsächlich übertragene Anteil bewertet; Nießbrauch und bloßes Eigentum werden getrennt berechnet.
Späterer Verkauf
Der bei der Schenkung verwendete steuerliche Wert beeinflusst grundsätzlich den Anschaffungswert des Beschenkten bei einem späteren Verkauf.
Unterbewertung
Ein künstlich niedriger Wert kann Nachprüfung, zusätzliche Steuer, Zinsen und Sanktionen verursachen.
Hypothek
Die Übernahme einer Schuld kann die unentgeltliche Übertragung teilweise in einen entgeltlichen Vorgang umqualifizieren.
Kommunale Steuer bei Immobilienschenkungen
Bei der unentgeltlichen Übertragung eines städtischen Grundstücks oder eines entsprechenden Nutzungsrechts ist grundsätzlich der Beschenkte Schuldner der Plusvalía Municipal.
Die Steuer betrifft den Wertzuwachs des Bodenanteils und wird getrennt von der Schenkungsteuer berechnet.
Gemeindeabhängig prüfen
- kommunaler Kataster-Bodenwert
- Haltedauer beim Schenker
- objektive oder reale Berechnung
- Nachweis fehlenden Bodenwertzuwachses
- kommunale Vergünstigungen
- Erklärungs- oder Selbstveranlagungsverfahren
- kurze örtliche Frist
Einkommensteuer auf den Vermögensgewinn
Bei der Schenkung einer Immobilie, von Aktien oder anderen im Wert gestiegenen Vermögenswerten kann beim Schenker ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn entstehen, obwohl er keinen Kaufpreis erhält.
Verglichen werden grundsätzlich steuerlicher Anschaffungswert und der nach den Schenkungsteuerregeln bestimmte Übertragungswert innerhalb der gesetzlichen Grenzen.
Verlust nicht abzugsfähig
Ergibt die unentgeltliche Übertragung rechnerisch einen Verlust, kann der Schenker diesen grundsätzlich nicht in seiner spanischen Einkommensteuer abziehen.
Die Gesamtbelastung sollte daher immer für Schenker und Beschenkten gemeinsam berechnet werden.
Mögliche Befreiungen und Unternehmensnachfolge
Hauptwohnsitz ab 65
Bei der Schenkung des Hauptwohnsitzes kann der Gewinn des Schenkers unter den gesetzlichen Alters- und Nutzungsvoraussetzungen von der IRPF befreit sein.
Familienunternehmen
Betriebsvermögen und qualifizierte Unternehmensanteile können bei strengen Voraussetzungen schenkungsteuerlich begünstigt sein.
IRPF-Fortführung
Bei bestimmten begünstigten Unternehmensübertragungen kann der Beschenkte steuerlich in Anschaffungswert und -zeitpunkt des Schenkers eintreten.
Behaltefristen
Regionale und staatliche Begünstigungen können Fortführungs-, Tätigkeits- oder Behaltepflichten nach der Schenkung verlangen.
Nießbrauchsvorbehalt
Der Schenker kann Nutzung oder Erträge vorbehalten; Bewertung, spätere Konsolidierung und Steuerfolgen sind gesondert zu planen.
Gemeinnützige Schenkung
Für Zuwendungen an qualifizierte gemeinnützige Einrichtungen gelten andere Befreiungs- und Abzugsregeln.
Aktien, Unternehmen, Konten und Kryptowährungen
Wertpapiere
Börsenkurs, nicht notierte Beteiligung, Anschaffungskosten und stille Gewinne sind vor Übertragung zu bestimmen.
Gesellschaftsanteile
Satzung, Vorkaufsrechte, Zustimmung, Unternehmenswert und mögliche Familienunternehmensbefreiung werden geprüft.
Bankguthaben
Kontostand, Währung, Inhaberschaft und tatsächliche Verfügung müssen zur Urkunde und Überweisung passen.
Kryptowährungen
Wallet, Tokenzahl, Übertragungszeitpunkt, Marktwert und Transaktionsnachweis sind nachvollziehbar zu dokumentieren.
Forderungen
Auch der Erlass eines Darlehens oder die unentgeltliche Übertragung einer Forderung kann eine Schenkung darstellen.
Lebensversicherung
Versicherungsnehmer-, Bezugsrechts- oder Vertragsänderungen können eigenständige schenkungsteuerliche Folgen auslösen.
Deutsche Schenkungsteuer mitprüfen
Deutschland kann eine Schenkung insbesondere wegen Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts von Schenker oder Beschenktem sowie bei bestimmtem deutschem Vermögen besteuern.
Deutsche persönliche Freibeträge erneuern sich nach deutschem Recht grundsätzlich nach zehn Jahren; frühere Erwerbe innerhalb des maßgeblichen Zeitraums werden zusammengerechnet.
Kein Erbschaftsteuer-DBA mit Spanien
Das deutsch-spanische Doppelbesteuerungsabkommen behandelt Einkommen und Vermögen, nicht Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Eine Doppelbelastung muss daher anhand nationaler Anrechnungsregeln, Vermögensart und rechtzeitiger Planung geprüft werden.
Schenkung mit Nießbrauch oder Bedingungen
Nießbrauch
Der Schenker überträgt das bloße Eigentum, behält aber Nutzung oder Erträge. Beide Rechte werden getrennt bewertet.
Rückforderungsrecht
Für bestimmte Ereignisse kann eine vertragliche Rückübertragung vorgesehen werden; Wirksamkeit und Steuerfolgen sind genau zu formulieren.
Widerruf
Eine Schenkung ist nicht frei rückholbar. Gesetzliche Widerrufsgründe und vertragliche Bedingungen sind begrenzt.
Ausgleich unter Kindern
Anrechnung auf Erbteil, Pflichtteil oder spätere Nachlassteilung sollte mit deutschem und spanischem Erbrecht abgestimmt werden.
Pflege und Unterhalt
Gegenleistungen oder Auflagen können eine gemischte Schenkung erzeugen und die steuerliche Qualifikation verändern.
Vollmacht
Bei grenzüberschreitender Beurkundung kann eine besondere notarielle Vollmacht mit Apostille und Übersetzung erforderlich sein.
Modelo 651 innerhalb von 30 Arbeitstagen
Die spanische Schenkungsteuer wird grundsätzlich innerhalb von 30 Arbeitstagen ab dem Tag nach Ausführung des Rechtsgeschäfts erklärt. Bei staatlicher Zuständigkeit für Nichtresidenten wird regelmäßig Modelo 651 verwendet.
Bei regionaler Zuständigkeit können andere technische Formulare und Einreichungswege gelten.
Einreichung vorbereiten
- NIE oder NIF aller Beteiligten
- öffentliche oder private Schenkungsurkunde
- beglaubigte Übersetzung bei Bedarf
- Bewertung und Vermögensnachweise
- Verwandtschaftsnachweis
- Voraussetzungen regionaler Vergünstigungen
- Zahlungs- und Überweisungsbelege
Häufige Probleme bei Schenkungen
Erst überwiesen, dann beraten
Die Schenkung ist bereits ausgeführt und eine regionale Vergünstigung wegen fehlender Urkunde oder Zweckbindung verloren.
Nur den Beschenkten berechnet
Schenkungsteuer wird geplant, der Einkommensteuergewinn des Schenkers aber übersehen.
Immobilienwert zu niedrig
Referenzwert und Marktwert werden nicht geprüft und lösen Nachforderung, Zinsen oder Sanktionen aus.
Plusvalía vergessen
Die staatliche Schenkungsteuer wird erklärt, die separate kommunale Pflicht bleibt offen.
Deutsche Steuer ignoriert
Wohnsitz, deutsche Freibeträge, Vorerwerbe und Anzeigepflichten werden nicht mit der spanischen Planung koordiniert.
Frist falsch berechnet
Die 30 Arbeitstage werden mit Kalendertagen oder der späteren Bankgutschrift verwechselt.
Welche Angaben benötigen wir?
Für eine Vorabberechnung benötigen wir Informationen zu allen Beteiligten, dem Vermögenswert und der geplanten Ausführung.
Bitte zusammenstellen
- Steuerresidenz und Staatsangehörigkeit
- Verwandtschaftsverhältnis
- Art, Lage und Wert des Vermögens
- Anschaffungswert und -datum beim Schenker
- frühere Schenkungen
- bestehende Schulden oder Nießbrauch
- gewünschte Bedingungen und Zeitpunkt
- deutsche und spanische Steuerunterlagen
Möchten Sie Geld oder Vermögen schenken?
Planen Sie die Schenkung vor Überweisung oder Notartermin. Wir vergleichen Steuern, regionale Vorteile und die Folgen für beide Seiten.
Warum FLIN & ASSOCIATES?
Wir verbinden deutschsprachige Steuerplanung, rechtliche Gestaltung, notarielle Abwicklung und fristgerechte Erklärung in Spanien.
Unser internationales Netzwerk unterstützt Familien und Unternehmen seit mehr als 25 Jahren bei grenzüberschreitenden Vermögensübertragungen.
Unsere Unterstützung
- Geld- und Immobilienschenkungen
- regionale Steuervergünstigungen
- IRPF und Plusvalía
- Nießbrauch und Bedingungen
- Modelo 651 und Grundbuch
- Koordination mit Deutschland
Weitere Dienstleistungen in Spanien
Häufige Fragen zu Schenkungen
Wer zahlt in Spanien die Schenkungsteuer?
Grundsätzlich der Beschenkte, also die natürliche Person, die Geld, eine Immobilie oder ein anderes Recht unentgeltlich erhält.
Ist eine Geldschenkung aus Deutschland in Spanien steuerpflichtig?
Bei einem in Spanien ansässigen Beschenkten grundsätzlich ja. Bei Nichtresidenten sind Belegenheits- und Zuständigkeitsregeln zu prüfen.
Wie hoch ist die spanische Schenkungsteuer?
Das hängt von Wert, Region, Verwandtschaft, Vorvermögen, früheren Zuwendungen und formellen Voraussetzungen ab.
Muss eine Geldschenkung notariell beurkundet werden?
Nicht immer. Für viele regionale Vergünstigungen ist eine öffentliche Urkunde mit bestimmten Angaben jedoch Voraussetzung.
Welche Frist gilt für Modelo 651?
Grundsätzlich 30 Arbeitstage ab dem Tag nach Ausführung des Schenkungsvertrags.
Welche Steuern fallen bei einer Immobilienschenkung an?
Schenkungsteuer beim Beschenkten, möglicherweise Einkommensteuer beim Schenker und bei städtischem Boden Plusvalía Municipal.
Zahlt der Schenker Einkommensteuer?
Bei einem im Wert gestiegenen Vermögenswert kann ein steuerpflichtiger Gewinn entstehen, obwohl kein Kaufpreis gezahlt wird.
Kann der Schenker einen Verlust abziehen?
Ein rechnerischer Verlust aus einer unentgeltlichen Übertragung ist in der spanischen IRPF grundsätzlich nicht abzugsfähig.
Wer zahlt Plusvalía bei einer Schenkung?
Bei einer unentgeltlichen Übertragung ist grundsätzlich der Beschenkte als Erwerber steuerpflichtig.
Kann der Schenker den Nießbrauch behalten?
Ja. Bloßes Eigentum und Nießbrauch werden getrennt bewertet; bei späterer Vereinigung können weitere Steuerpflichten entstehen.
Kann auch Deutschland Schenkungsteuer verlangen?
Ja, insbesondere wegen Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt eines Beteiligten oder bei deutschem Vermögen.
Gibt es ein Erbschaftsteuerabkommen zwischen Deutschland und Spanien?
Nein. Das bestehende DBA betrifft Einkommen- und Vermögensteuern, nicht Erbschaft- und Schenkungsteuer.
