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Digital-Nomad-Visum Spanien | Antrag & Beratung
Remote Work · Aufenthalt · Teletrabajo Internacional

Digital-Nomad-Visum für Spanien

Deutschsprachige Unterstützung für Nicht-EU-Bürger, die dauerhaft aus Spanien für ausländische Unternehmen oder Auftraggeber arbeiten möchten – inklusive Aufenthalt, Sozialversicherung, Familie und Steuern.

Deutschsprachige Betreuung
Angestellte & Freelancer
Visum & Aufenthalt
Steuern & Sozialversicherung
Internationales Teleworking

Was ist das Digital-Nomad-Visum?

Die spanische Regelung für internationale Telearbeiter ermöglicht qualifizierten Drittstaatsangehörigen, in Spanien zu wohnen und ihre berufliche Tätigkeit überwiegend digital für Unternehmen außerhalb Spaniens auszuüben.

Die Tätigkeit muss mit Informations-, Telekommunikations- und digitalen Systemen aus der Distanz durchführbar sein. Arbeitnehmer und selbständige Auftragnehmer werden unterschiedlich behandelt.

Für wen ist es gedacht?

  • Angestellte ausländischer Unternehmen
  • selbständige Remote Professionals
  • IT-, Beratungs- und Kreativberufe
  • Unternehmer mit ausländischen Auftraggebern
  • hochqualifizierte Spezialisten
  • mitziehende Partner und Familien
Nur für Drittstaatsangehörige: EU-/EWR-Bürger und Schweizer benötigen dieses Visum nicht. Für sie gelten Freizügigkeit und die Registrierung als Unionsbürger.
Zwei Tätigkeitsformen

Arbeitnehmer oder selbständiger Remote Worker?

Arbeitsverhältnis

Angestellte

Arbeitnehmer dürfen unter diesem Aufenthaltsweg grundsätzlich nur für Unternehmen mit Sitz außerhalb Spaniens arbeiten.

Berufliche Tätigkeit

Selbständige

Freelancer und professionelle Dienstleister dürfen zusätzlich für spanische Unternehmen arbeiten, solange dieser Anteil höchstens 20 Prozent ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit beträgt.

Abgrenzung

Tatsächliche Tätigkeit

Vertragstitel allein genügt nicht. Weisungsgebundenheit, Kundenstruktur, Organisation, Abrechnung und wirtschaftliches Risiko müssen zum gewählten Modell passen.

Remote

Digital ausführbar

Unternehmen oder Auftraggeber müssen bestätigen, dass die Tätigkeit vollständig beziehungsweise im erforderlichen Umfang aus Spanien remote erbracht werden kann.

Bestand

Unternehmen seit mindestens einem Jahr

Die ausländische Firma oder Unternehmensgruppe muss grundsätzlich eine reale und fortlaufende Tätigkeit von mindestens einem Jahr nachweisen.

Vorbeziehung

Mindestens drei Monate

Das Arbeits- oder Auftragsverhältnis mit dem ausländischen Unternehmen muss grundsätzlich bereits seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung bestehen.

Ablauf

In vier Schritten zur Aufenthaltsgenehmigung

1

Voraussetzungen prüfen

Wir klären Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsort, Tätigkeit, Unternehmen, Qualifikation, Einkommen und Familie.

2

Nachweise vorbereiten

Verträge, Unternehmensunterlagen, Remote-Bestätigung, Versicherung, Strafregister und Finanznachweise werden zusammengestellt.

3

Antrag stellen

Je nach Ausgangslage erfolgt der Visumantrag beim Konsulat oder der Aufenthaltsantrag elektronisch aus Spanien.

4

Nach Genehmigung

NIE, TIE, Empadronamiento, Sozialversicherung, Steueranmeldung und Familienformalitäten werden abgeschlossen.

Kernvoraussetzungen

Was muss nachgewiesen werden?

  • qualifizierte digitale Tätigkeit für ausländische Unternehmen
  • ausreichende Unternehmens- oder Auftraggeberhistorie
  • bestehendes Arbeits- oder Auftragsverhältnis
  • ausdrückliche Erlaubnis zur Remote-Tätigkeit aus Spanien
  • geeigneter Hochschul-, Berufs- oder Business-School-Abschluss oder mindestens drei Jahre Berufserfahrung
  • ausreichende finanzielle Mittel aus der Arbeit
  • geeigneter Kranken- und Sozialversicherungsschutz
  • keine relevanten Vorstrafen und keine Einreisehindernisse

Dokumente müssen zusammenpassen

Arbeitsvertrag, Arbeitgeberbestätigung, Handelsregisterunterlagen, Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge und Sozialversicherungsnachweis müssen dieselbe Tätigkeit und Vertragsstruktur belegen.

Widersprüche bei Position, Dauer, Vergütung oder Remote-Erlaubnis führen häufig zu Nachforderungen.

Qualifikation

Ausbildung oder Berufserfahrung

Hochschulabschluss

Ein Abschluss einer anerkannten Universität kann die berufliche Qualifikation belegen.

Berufsausbildung

Geeignete formale Berufsqualifikationen können abhängig von Tätigkeit und Ausbildungsstätte anerkannt werden.

Business School

Abschlüsse an anerkannten Business Schools können als Qualifikationsnachweis dienen.

Drei Jahre Erfahrung

Alternativ kann grundsätzlich eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung nachgewiesen werden.

Reglementierter Beruf

Bei gesetzlich reglementierten Berufen ist zusätzlich die erforderliche Anerkennung oder Zulassung in Spanien nachzuweisen.

Nachweiskette

Zeugnisse, Arbeitsbescheinigungen, Referenzen und Sozialversicherungsverläufe sollten Tätigkeit und Dauer lückenlos belegen.

Finanzielle Mittel

Einkommensnachweis für Antragsteller und Familie

Die Mittel müssen aus der beruflichen Tätigkeit stammen und für den gesamten geplanten Aufenthalt ausreichend und nachvollziehbar sein.

Hauptantragsteller

Als Referenz verlangt die Verwaltung monatliche Mittel in Höhe von 200 Prozent des jeweils geltenden spanischen Mindestlohns.

Familienangehörige

Für mitziehende Angehörige erhöhen sich die erforderlichen Mittel nach den jeweils geltenden Prozentsätzen.

Arbeitnehmer

Arbeitsvertrag, Gehaltsbescheinigungen, Lohnabrechnungen und Kontoauszüge sollten regelmäßige Zahlungen bestätigen.

Selbständige

Aufträge, Rechnungen, Zahlungseingänge, Steuerunterlagen und Kundenbestätigungen belegen Stabilität und Höhe der Einkünfte.

Währungsschwankungen

Bei Einkommen in anderer Währung ist ausreichender Abstand zur Mindestschwelle sinnvoll.

Variable Vergütung

Bonus, Provisionen und unregelmäßige Honorare werden nicht immer wie garantiertes Fixeinkommen bewertet.

Aktuelle Schwelle prüfen: Da der spanische Mindestlohn angepasst werden kann, sollte die erforderliche Einkommenshöhe unmittelbar vor Antragstellung neu berechnet werden.
Antragswege

Konsulat oder Antrag direkt in Spanien

Visum im Ausland

Wer sich außerhalb Spaniens befindet, beantragt das Visum für internationale Telearbeit grundsätzlich beim zuständigen spanischen Konsulat.

Maximal ein Jahr

Das konsularische Visum kann grundsätzlich bis zu einem Jahr gelten, begrenzt durch eine eventuell kürzere Vertrags- oder Tätigkeitsdauer.

Antrag aus Spanien

Wer sich legal in Spanien aufhält, kann die Aufenthaltserlaubnis elektronisch bei der Unidad de Grandes Empresas y Colectivos Estratégicos beantragen.

Bis zu drei Jahre

Die in Spanien beantragte Aufenthaltsgenehmigung kann grundsätzlich bis zu drei Jahre gelten, sofern die Tätigkeit nicht früher endet.

Verlängerung

Bei fortbestehenden Voraussetzungen kann die Genehmigung grundsätzlich in Zeiträumen von jeweils zwei Jahren verlängert werden.

Rechtmäßiger Aufenthalt

Für den Inlandsantrag muss sich der Antragsteller zum Zeitpunkt der Einreichung rechtmäßig in Spanien aufhalten.

Dokumente

Welche Unterlagen werden benötigt?

Reisepass und Antrag

Vollständiger gültiger Reisepass, Antragsformular, Gebührennachweis und gegebenenfalls aktueller Aufenthaltsnachweis.

Strafregister

Bescheinigungen aus relevanten früheren Aufenthaltsstaaten sowie die erforderlichen Erklärungen für weitere Zeiträume.

Unternehmensnachweis

Registerauszug, Gründungsdaten, Geschäftstätigkeit und weitere Belege zur mindestens einjährigen realen Aktivität.

Vertrag und Remote-Erlaubnis

Arbeits- oder Dienstleistungsvertrag, mindestens dreimonatige Vorbeziehung und ausdrückliche Bestätigung der Tätigkeit aus Spanien.

Qualifikation

Diplom, Berufsabschluss oder Nachweise über mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung.

Versicherung und Einkommen

Sozial- oder Krankenversicherungsnachweise sowie Dokumente über ausreichende regelmäßige Mittel.

Ausländische Dokumente: Öffentliche Urkunden benötigen je nach Herkunft Apostille oder Legalisation und eine beeidigte Übersetzung ins Spanische. Konsulate können zusätzliche lokale Vorgaben veröffentlichen.
Sozialversicherung

Spanisches System oder ausländische Absicherung?

Der Aufenthaltsantrag muss einen ordnungsgemäßen Sozialversicherungsschutz belegen. Welche Lösung möglich ist, hängt von Arbeitnehmerstatus, Herkunftsstaat, Arbeitgeber und anwendbarem Abkommen ab.

Besteht ein anwendbares bilaterales oder europäisches Koordinierungsinstrument und bestätigt der zuständige ausländische Träger die fortbestehende Absicherung, kann dies berücksichtigt werden. Andernfalls ist regelmäßig die Anmeldung im spanischen System erforderlich.

Zu prüfen sind

  • Staat des Arbeitgebers oder der Auftraggeber
  • Arbeitnehmer oder Selbständiger
  • Sozialversicherungsabkommen mit Spanien
  • Deckungsbescheinigung oder A1
  • Registrierung des Arbeitgebers in Spanien
  • Anmeldung im spanischen System
  • Gesundheitsversorgung für Familienangehörige
Private Police genügt nicht immer: Eine private Krankenversicherung ersetzt keinen gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsnachweis, wenn die Tätigkeit dem spanischen System unterliegt.
Familie

Familienangehörige gemeinsam anmelden

Ehepartner oder Partner

Ehepartner und nachweisbar vergleichbare Partner können gemeinsam oder nachfolgend in das Verfahren einbezogen werden.

Kinder

Minderjährige sowie volljährige wirtschaftlich abhängige Kinder ohne eigene Familie können unter Voraussetzungen berücksichtigt werden.

Abhängige Eltern

Wirtschaftlich abhängige Vorfahren können bei ausreichenden Nachweisen Teil des Familienverfahrens sein.

Personenstand

Geburts-, Heirats- und Partnerschaftsurkunden müssen aktuell, formgerecht und gegebenenfalls übersetzt vorliegen.

Zusätzliche Mittel

Für jede weitere Person ist ein erhöhter finanzieller Mindestnachweis erforderlich.

Eigenes Arbeitsrecht

Die erteilten Aufenthaltsgenehmigungen für Familienangehörige ermöglichen nach den geltenden Regeln grundsätzlich Aufenthalt und Arbeit.

Nach der Genehmigung

NIE, TIE und Anmeldung in Spanien

NIE

Die Ausländer-Identifikationsnummer wird im Verfahren zugeteilt oder ist bereits vorhanden und dient allen weiteren administrativen Schritten.

TIE

Bei einer Aufenthaltsgenehmigung von mehr als sechs Monaten ist grundsätzlich die persönliche Ausländerkarte bei der Polizei zu beantragen.

Empadronamiento

Die kommunale Wohnsitzanmeldung wird für lokale Zuordnung und zahlreiche Folgeprozesse benötigt.

Steuerliche Anmeldung

Adresse, Steuerstatus und Tätigkeit sind gegenüber der spanischen Steuerverwaltung korrekt zu erfassen.

Sozialversicherung

Je nach Ergebnis folgt spanische Anmeldung oder die Dokumentation einer zulässigen ausländischen Absicherung.

Digitales Zertifikat

Erleichtert Steuererklärungen, Sozialversicherung, Verlängerung und elektronische Behördenkommunikation.

Steuern

Steuerwohnsitz und Beckham Law

Spanische Steuerresidenz

Aufenthaltsdauer, wirtschaftliche Interessen und persönliche Bindungen können zur spanischen Steueransässigkeit führen.

Normale IRPF

Ohne Sonderregime werden spanische Steuerresidenten grundsätzlich mit ihrem Welteinkommen nach den normalen progressiven Regeln besteuert.

Beckham Law

Internationale Remote-Arbeitnehmer können bei erfüllten Voraussetzungen das besondere Regime für Zuziehende beantragen.

Sechsmonatsfrist

Die steuerliche Option über Modelo 149 hat eine eigenständige Frist und erfolgt nicht automatisch mit der Aufenthaltsgenehmigung.

Selbständige

Nicht jede freiberufliche Digital-Nomad-Tätigkeit ist automatisch für das Beckham Law qualifiziert; die gesetzliche Kategorie ist separat zu prüfen.

Ausländisches Unternehmen

Die dauerhafte Tätigkeit aus Spanien kann für Arbeitgeber oder eigene Gesellschaft zusätzliche Steuer- und Betriebsstättenfragen auslösen.

Zwei getrennte Verfahren: Die Genehmigung als internationaler Telearbeiter bedeutet nicht automatisch, dass das Beckham Law gilt. Aufenthalt und Steuerregime müssen jeweils separat beantragt und geprüft werden.
Verlängerung

Langfristig in Spanien bleiben

Voraussetzungen erhalten

Remote-Tätigkeit, Einkommen, Versicherung und Unternehmensbeziehung müssen während der Genehmigung fortbestehen.

Änderungen mitteilen

Arbeitgeberwechsel, neue Kunden, Statuswechsel, Einkommensänderungen und Familienereignisse sind rechtzeitig zu prüfen und gegebenenfalls zu melden.

Verlängerungsantrag

Die Verlängerung sollte vor Ablauf mit aktuellen Verträgen, Zahlungs-, Versicherungs- und Aufenthaltsnachweisen vorbereitet werden.

Andere Aufenthaltsart

Bei Wechsel zu spanischem Arbeitgeber, Unternehmensgründung oder geänderter Tätigkeit kann ein anderer Aufenthaltstitel geeigneter sein.

Langzeitaufenthalt

Rechtmäßige und ununterbrochene Aufenthaltszeiten können bei erfüllten Voraussetzungen später zum Daueraufenthalt beitragen.

Staatsangehörigkeit

Ein späterer Einbürgerungsweg hängt von Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsdauer, Kontinuität und weiteren gesetzlichen Bedingungen ab.

Fehler vermeiden

Häufige Ablehnungs- und Problemgründe

Unternehmen zu jung

Die ausländische Firma kann keine mindestens einjährige reale und fortlaufende Tätigkeit nachweisen.

Beziehung zu kurz

Arbeits- oder Auftragsverhältnis besteht noch keine drei Monate oder ist nicht ausreichend dokumentiert.

Remote-Erlaubnis fehlt

Der Vertrag erlaubt Tätigkeit aus Spanien nicht ausdrücklich oder widerspricht einer Arbeitgeberbescheinigung.

Einkommen schwankt

Garantierte und belegte Mittel liegen zu nah an oder unter der aktuellen Mindestschwelle.

Sozialversicherung ungeklärt

Es fehlt entweder eine zulässige ausländische Deckungsbescheinigung oder die Vorbereitung der spanischen Anmeldung.

Dokumente nicht verwendbar

Strafregister-, Personenstands- oder Unternehmensunterlagen sind veraltet, nicht apostilliert oder nicht beeidigt übersetzt.

Erstprüfung

Welche Angaben benötigen wir?

Wir prüfen Aufenthaltsweg, Vertragsstruktur, Einkommen, Qualifikation, Sozialversicherung, Familie und Steueroptionen.

Bitte mitteilen

  • Staatsangehörigkeit und aktueller Aufenthaltsort
  • Arbeitnehmer oder Selbständiger
  • Arbeitgeber beziehungsweise wichtigste Auftraggeber
  • Beginn und Dauer der Geschäftsbeziehung
  • monatliches Einkommen und Währung
  • Ausbildung oder Berufserfahrung
  • mitziehende Familienangehörige
  • gewünschter Umzugstermin
Vor Antragstellung: Senden Sie Vertrag und Arbeitgeber- oder Kundenunterlagen zur Prüfung. Eine nachträgliche Änderung widersprüchlicher Dokumente kann das Verfahren verzögern.
Deutschsprachige Digital-Nomad-Beratung

Möchten Sie remote aus Spanien arbeiten?

Teilen Sie uns Tätigkeit, Unternehmen, Einkommen, Qualifikation und Familie mit. Wir prüfen Antragsweg und erforderliche Nachweise.

Aufenthalt · Steuer · Soziales

Warum FLIN & ASSOCIATES?

Wir koordinieren auf Deutsch Visum oder Aufenthalt, Dokumente, Familie, Sozialversicherung, TIE, Steuerwohnsitz und Beckham Law.

Unser internationales Netzwerk unterstützt Privatpersonen und Unternehmen seit mehr als 25 Jahren bei grenzüberschreitenden Vorgängen in Spanien.

Unsere Unterstützung

  • vollständige Anspruchsprüfung
  • Konsulats- oder UGE-Antrag
  • Arbeits- und Unternehmensnachweise
  • Familienangehörige und TIE
  • Sozialversicherung
  • Steuerplanung und Beckham Law
FAQ

Häufige Fragen zum Digital-Nomad-Visum Spanien

Wer kann das Digital-Nomad-Visum beantragen?

Qualifizierte Drittstaatsangehörige, die digital und aus der Distanz überwiegend für Unternehmen außerhalb Spaniens arbeiten und alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Können EU-Bürger das Visum beantragen?

Sie benötigen es nicht. Für EU-/EWR-Bürger und Schweizer gelten Freizügigkeit und die Registrierung als Unionsbürger.

Kann ich als Arbeitnehmer für eine spanische Firma arbeiten?

Im Arbeitnehmermodell darf die Tätigkeit grundsätzlich nur für Unternehmen mit Sitz außerhalb Spaniens ausgeübt werden.

Darf ich als Freelancer spanische Kunden haben?

Ja, bei professioneller selbständiger Tätigkeit darf der Anteil für spanische Unternehmen höchstens 20 Prozent der gesamten beruflichen Tätigkeit betragen.

Wie lange muss mein Arbeits- oder Kundenverhältnis bestehen?

Grundsätzlich mindestens drei Monate vor Antragstellung. Zusätzlich muss das ausländische Unternehmen eine reale Tätigkeit von mindestens einem Jahr nachweisen.

Welche Qualifikation brauche ich?

Einen geeigneten Hochschul-, Berufs- oder Business-School-Abschluss oder alternativ grundsätzlich mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung.

Wie hoch muss mein Einkommen sein?

Der Hauptantragsteller muss monatlich grundsätzlich 200 Prozent des aktuellen spanischen Mindestlohns nachweisen; für Familienangehörige gelten Zuschläge.

Kann ich den Antrag direkt in Spanien stellen?

Ja, wenn Sie sich rechtmäßig in Spanien aufhalten, kann die Aufenthaltsgenehmigung elektronisch bei der zuständigen UGE beantragt werden.

Wie lange gilt die Genehmigung?

Das konsularische Visum gilt grundsätzlich höchstens ein Jahr. Die in Spanien beantragte Aufenthaltserlaubnis kann bis zu drei Jahre und eine Verlängerung jeweils bis zu zwei Jahre gelten.

Können Familienangehörige mitkommen?

Ja. Ehe- oder geeignete Partner, bestimmte Kinder und abhängige Eltern können bei erfüllten Voraussetzungen einbezogen werden.

Muss ich spanische Sozialversicherung zahlen?

Das hängt von Status, Arbeitgeberstaat und anwendbaren internationalen Regeln ab. Ohne akzeptierte ausländische Deckung ist regelmäßig eine spanische Anmeldung erforderlich.

Gilt für digitale Nomaden automatisch das Beckham Law?

Nein. Das Steuerregime muss separat geprüft und innerhalb seiner eigenen Frist beantragt werden. Nicht jeder selbständige Remote Worker erfüllt dessen Voraussetzungen.