Flin & Associates | Flin Asociados

www.flin.pro

Startseite Steuerberatung in Spanien | Deutschsprachige Steuerberater
Steuerberatung in Spanien | Deutschsprachige Steuerberater
Privatpersonen & Unternehmen · Ganz Spanien

Steuerberatung in Spanien

Deutschsprachige Unterstützung für Residenten, Nichtresidenten, Immobilieneigentümer, Selbständige und Unternehmen – von der steuerlichen Einordnung bis zur laufenden Erklärung und Kommunikation.

Deutschsprachige Betreuung
Ganz Spanien
Privat & geschäftlich
Persönlicher Ansprechpartner
Deutsch-spanische Steuerfragen

Steuern in Spanien verständlich erklärt

Wer in Spanien lebt, arbeitet, eine Immobilie besitzt oder geschäftlich tätig ist, kann spanische Steuerpflichten haben. Welche Erklärungen erforderlich sind, hängt unter anderem von der steuerlichen Ansässigkeit, der Einkunftsart und der persönlichen oder unternehmerischen Struktur ab.

Eine Residencia, ein Empadronamiento oder eine NIE entscheiden nicht allein über die steuerliche Behandlung. Steuerrechtliche Kriterien müssen gesondert geprüft werden.

Typische Beratungsanlässe

  • Umzug und Wechsel der Steueransässigkeit
  • Einkünfte aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz
  • spanische Immobilien und Vermietung
  • Renten, Pensionen und Kapitalerträge
  • Selbständigkeit und Unternehmensgründung
  • Erbschaften, Schenkungen und Veräußerungen
Wichtig: Steuerliche Ansässigkeit und ausländerrechtliche Residencia sind nicht identisch. Unter anderem können Aufenthaltsdauer, Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen und familiäre Verhältnisse relevant sein.
Unsere Leistungen

Deutschsprachige Steuerberatung für Spanien

Wir unterstützen bei der steuerlichen Einordnung, bei Erklärungen und bei der laufenden Erfüllung spanischer Pflichten.

Privatpersonen

Residenten

Beratung zu IRPF, ausländischen Einkünften, Renten, Kapitalerträgen, Immobilien und möglichen Informationspflichten zu Auslandsvermögen.

Immobilien

Nichtresidenten

Unterstützung bei IRNR und Modelo 210 für Eigennutzung, Vermietung oder Veräußerung spanischer Immobilien sowie bei weiteren Einkünften.

Unternehmer

Autónomos & Firmen

Steuerliche Anmeldung, laufende Buchhaltung, IVA, Vorauszahlungen, Jahreserklärungen und Betreuung von Selbständigen und Gesellschaften.

Zusammenarbeit

In vier Schritten zur steuerlichen Betreuung

1

Anfrage

Sie beschreiben Wohnsitz, Einkünfte, Immobilien, Tätigkeit und die konkrete steuerliche Fragestellung.

2

Einordnung

Wir prüfen den Sachverhalt, die relevanten Steuerarten und die voraussichtlichen Erklärungspflichten.

3

Unterlagen

Sie erhalten eine fallbezogene Liste der benötigten Bescheinigungen, Belege und Zugangsdaten.

4

Umsetzung

Erklärungen und laufende Pflichten werden vorbereitet, abgestimmt und fristgerecht eingereicht.

Steuerliche Ansässigkeit

Wann gilt man als Steuerresident in Spanien?

Nach spanischem Recht kann eine natürliche Person insbesondere dann als steuerlich ansässig gelten, wenn sie sich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien aufhält oder sich dort der Schwerpunkt ihrer wirtschaftlichen Interessen befindet. Weitere gesetzliche Vermutungen und ein Doppelbesteuerungsabkommen können ebenfalls relevant sein.

  • tatsächliche Aufenthaltstage und vorübergehende Abwesenheiten
  • Wohnungen und gewöhnlicher Aufenthalt
  • berufliche und wirtschaftliche Interessen
  • Wohnort von Ehepartner und minderjährigen Kindern
  • Ansässigkeitsbescheinigungen anderer Staaten

Die 183-Tage-Regel ist nicht das einzige Kriterium

Wer weniger als 184 Tage in Spanien verbringt, ist nicht automatisch Nichtresident. Bei Verbindungen zu mehreren Staaten müssen sämtliche Umstände und gegebenenfalls die Regeln des anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens geprüft werden.

Typische Risiken

Diese Steuerfehler sollten Sie vermeiden

Ansässigkeit falsch beurteilt

Eine falsche Einordnung als Resident oder Nichtresident kann mehrere Steuerarten und Erklärungspflichten gleichzeitig betreffen.

Ausländische Einkünfte übersehen

Spanische Steuerresidenten müssen je nach Sachverhalt auch Einkünfte aus anderen Ländern in Spanien berücksichtigen.

Modelo 210 vergessen

Nichtresidenten mit spanischen Immobilien können auch bei Eigennutzung oder Vermietung Erklärungspflichten haben.

Auslandsvermögen nicht geprüft

Für bestimmte Vermögenswerte und Rechte im Ausland können Informationspflichten wie Modelo 720 relevant werden.

Fristen verpasst

Die Abgabezeiträume unterscheiden sich je nach Steuer, Einkunftsart, Modell und Ergebnis der Erklärung.

Autónomo unvollständig angemeldet

Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Registrierung müssen aufeinander abgestimmt werden.

Beratungsbereiche

Welche steuerliche Unterstützung benötigen Sie?

Residenten

IRPF, internationale Einkünfte, Renten, Kapitalerträge, Immobilien sowie Prüfung von Informationspflichten zu Vermögen im Ausland.

Nichtresidenten

IRNR, Modelo 210, Eigennutzung, Vermietung oder Verkauf einer spanischen Immobilie und weitere Einkünfte aus spanischen Quellen.

Autónomos

Anmeldung, laufende Buchhaltung, Rechnungsstellung, IVA, IRPF-Vorauszahlungen und wiederkehrende Steuererklärungen.

Mehr zur Selbständigkeit →

Laufende Betreuung

Steuern für Selbständige und Unternehmen

Eine korrekte Anmeldung ist nur der Anfang. Laufende Buchhaltung und wiederkehrende Erklärungen müssen zur tatsächlichen Tätigkeit passen.

Steuerliche Registrierung

Wir unterstützen bei der Anmeldung oder Änderung der Tätigkeit im steuerlichen Register, bei der Zuordnung der Pflichten und bei der Abstimmung mit weiteren Registrierungen.

Buchhaltung & Belege

Ordnungsgemäße Erfassung von Einnahmen, Ausgaben und Rechnungen schafft die Grundlage für IVA-, IRPF- oder Körperschaftsteuererklärungen.

Periodische Erklärungen

Je nach Tätigkeit können vierteljährliche, monatliche oder jährliche Erklärungen und Informationsmodelle erforderlich sein.

International

Deutschland, Österreich, Schweiz und Spanien

Bei einem Umzug nach Spanien bleiben häufig Einkünfte, Konten, Immobilien, Unternehmen oder Renten im bisherigen Wohnsitzstaat bestehen. Dann muss geklärt werden, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf und wie eine Doppelbesteuerung vermieden wird.

Wir betrachten den spanischen Teil Ihres Sachverhalts und koordinieren bei Bedarf die Abstimmung mit Beratern im anderen Land.

Grenzüberschreitende Themen

  • steuerlicher Wegzug und Zuzug
  • ausländische Gehälter und selbständige Einkünfte
  • Renten und Pensionen
  • Dividenden, Zinsen und Kapitalgewinne
  • Immobilien in mehreren Staaten
  • Doppelbesteuerungsabkommen und Steueranrechnung
Persönliche Unterstützung

Steuerliche Situation in Spanien prüfen lassen

Schildern Sie uns kurz Ihren Wohnsitz, Ihre Einkünfte und Ihr Anliegen. Wir prüfen, welche Beratung und Erklärungen für Ihren Fall relevant sind.

Deutschsprachige Beratung

Warum FLIN & ASSOCIATES?

Steuerfragen werden besonders komplex, wenn mehrere Länder, Einkunftsarten oder Behörden beteiligt sind. Wir erklären den spanischen Teil verständlich auf Deutsch und stimmen die Betreuung auf Ihren konkreten Sachverhalt ab.

Unser internationales Netzwerk unterstützt Privatpersonen, Selbständige und Unternehmen seit mehr als 25 Jahren bei steuerlichen und administrativen Angelegenheiten.

Unsere Schwerpunkte

  • Steuerresidenten und Nichtresidenten
  • Immobilienbesteuerung
  • Autónomo und laufende Buchhaltung
  • Unternehmen und Firmengründung
  • internationale Sachverhalte
FAQ

Häufige Fragen zur Steuerberatung in Spanien

Wann bin ich in Spanien steuerlich ansässig?

Relevante Kriterien sind unter anderem ein Aufenthalt von mehr als 183 Tagen im Kalenderjahr und der Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen. Bei Beziehungen zu mehreren Staaten können zusätzliche Regeln gelten.

Ist die Residencia gleichbedeutend mit Steuerresidenz?

Nein. Die ausländerrechtliche Registrierung und die steuerliche Ansässigkeit folgen unterschiedlichen Regeln. Beide können zusammenfallen, müssen aber getrennt geprüft werden.

Muss ich als Steuerresident ausländische Einkünfte angeben?

Spanische Steuerresidenten werden grundsätzlich mit ihrem weltweiten Einkommen erfasst. Doppelbesteuerungsabkommen und spanische Anrechnungsregeln können die tatsächliche Besteuerung beeinflussen.

Was ist das Modelo 210?

Modelo 210 ist eine Erklärung für bestimmte Einkünfte von Nichtresidenten ohne Betriebsstätte, beispielsweise bei spanischen Immobilien, Vermietung oder Veräußerung.

Muss ich als Nichtresident eine selbst genutzte Immobilie versteuern?

Bei einer nicht vermieteten urbanen Immobilie kann eine zugerechnete Immobiliennutzung über Modelo 210 zu erklären sein. Die Berechnung hängt von den konkreten Katasterdaten und dem Steuerjahr ab.

Was ist Modelo 720?

Modelo 720 ist eine Informationserklärung über bestimmte Vermögenswerte und Rechte im Ausland. Ob eine Abgabe erforderlich ist, hängt von Art, Wert, Eigentumsverhältnissen und früheren Erklärungen ab.

Welche Steuern betreffen Autónomos?

Je nach Tätigkeit können unter anderem IVA, IRPF-Vorauszahlungen, Quellensteuern sowie jährliche und informative Erklärungen relevant sein.

Bieten Sie laufende Buchhaltung an?

Ja. Wir unterstützen Selbständige und Unternehmen bei laufender Belegerfassung, steuerlichen Erklärungen und der Abstimmung wiederkehrender Pflichten.

Beraten Sie auch Rentner in Spanien?

Ja. Bei Renten und Pensionen muss geprüft werden, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht und wie die Einkünfte in Spanien zu erklären sind.

Wie werden Mieteinnahmen aus einer spanischen Immobilie besteuert?

Die Behandlung hängt unter anderem von der steuerlichen Ansässigkeit, der Nutzung, den abzugsfähigen Aufwendungen und dem jeweiligen Zeitraum ab.

Benötige ich ein digitales Zertifikat?

Ein digitales Zertifikat erleichtert viele elektronische Steuer- und Verwaltungsverfahren. Ob es zwingend erforderlich ist, hängt von Person, Rechtsform und Verfahren ab.

Welche Unterlagen werden für die Erstberatung benötigt?

Hilfreich sind Angaben zu Wohnsitz und Aufenthaltstagen, Steuerbescheide, Einkommensnachweise, Immobilienunterlagen, frühere spanische Erklärungen und eine Übersicht der relevanten Vermögenswerte.