Modelo 720 – Auslandsvermögen in Spanien melden
Deutschsprachige Unterstützung für spanische Steuerresidenten bei der Meldung ausländischer Bankkonten, Depots, Beteiligungen, Versicherungen, Renten und Immobilien.
Was ist das Modelo 720?
Das Modelo 720 ist eine spanische Informationserklärung über bestimmte Vermögenswerte und Rechte außerhalb Spaniens. Es berechnet selbst keine Steuer, kann aber für die steuerliche Transparenz und Kontrolle des Welteinkommens und -vermögens wichtig sein.
Die Erklärung besteht aus drei rechtlich getrennten Informationsblöcken, die technisch über dasselbe Formular übermittelt werden.
Die drei Vermögensblöcke
- Konten bei ausländischen Finanzinstituten
- Wertpapiere, Beteiligungen und bestimmte Rechte
- Investmentfonds und vergleichbare Anlagen
- Lebens- und Invaliditätsversicherungen
- zeitlich begrenzte oder lebenslange Renten
- ausländische Immobilien und Immobilienrechte
Wer muss Auslandsvermögen melden?
Privatpersonen
Spanische Steuerresidenten
Natürliche Personen mit normaler spanischer Steueransässigkeit gehören zu den wichtigsten möglichen Meldepflichtigen.
Unternehmen
Juristische Personen
Spanische Gesellschaften und andere Rechtsträger können meldepflichtig sein, soweit keine Befreiung – etwa durch ordnungsgemäße Buchführung – greift.
Rechtsstellung
Titular und wirtschaftlich Berechtigter
Nicht nur zivilrechtliche Eigentümer, sondern auch wirtschaftlich Berechtigte können Informationen melden müssen.
Konten
Bevollmächtigte und Zeichnungsberechtigte
Bei ausländischen Konten können auch Bevollmächtigte, Verfügungsberechtigte und tatsächliche Begünstigte meldepflichtig sein.
Nachlass
Erben
Erben oder Vermächtnisnehmer können ab ausdrücklicher oder stillschweigender Annahme einer Erbschaft in die Meldepflicht eintreten.
Sonderregime
Beckham Law
Personen, die selbst wirksam dem besonderen Impatriates-Regime unterliegen, sind nach der veröffentlichten AEAT-Auffassung grundsätzlich nicht zur Abgabe des Modelo 720 verpflichtet.
In vier Schritten zur korrekten Meldung
Status prüfen
Wir klären Steuerresidenz, Sonderregime, Eigentum, Vollmachten, wirtschaftliche Berechtigung und mögliche Befreiungen.
Vermögen ordnen
Konten, Anlagen, Versicherungen und Immobilien werden den drei Informationsblöcken beziehungsweise Modelo 721 zugeordnet.
Werte ermitteln
Jahresend-, Durchschnitts-, Rückkaufs-, Kapitalisierungs- und Anschaffungswerte werden in Euro berechnet.
Elektronisch melden
Die Erklärung wird fristgerecht eingereicht und bei Bedarf später berichtigt oder wegen relevanter Änderungen wiederholt.
50.000 Euro je Informationsblock
Die erstmalige Meldepflicht wird grundsätzlich für jeden der drei Vermögensblöcke separat geprüft. Übersteigt der nach den jeweiligen Regeln berechnete Gesamtwert eines Blocks 50.000 Euro, sind grundsätzlich die zugehörigen meldepflichtigen Positionen anzugeben.
- Block 1: ausländische Bank- und Finanzkonten
- Block 2: Wertpapiere, Rechte, Versicherungen und Renten
- Block 3: ausländische Immobilien und Immobilienrechte
Ein hoher Wert in einem Block löst nicht automatisch die Meldung der beiden anderen Blöcke aus.
Nicht nach persönlichem Anteil kürzen
Bei Gemeinschaftskonten oder gemeinsamem Immobilieneigentum kann für die Schwellenprüfung der Gesamtwert maßgeblich sein – auch wenn der persönliche Anteil unter 50.000 Euro liegt.
Gemeldet werden Gesamtwert und individuelle Beteiligungsquote nach den jeweiligen Formularregeln.
Ausländische Bankkonten
Kontotypen
Giro-, Spar-, Festgeld-, Zahlungs- und vergleichbare Konten bei ausländischen Finanzinstituten können erfasst sein.
Saldo am 31. Dezember
Für die Schwellen- und Wertprüfung ist grundsätzlich der Kontostand am Jahresende relevant.
Durchschnitt des letzten Quartals
Zusätzlich wird der durchschnittliche Saldo des letzten Quartals ermittelt und gemeldet.
Mehrere Konten
Die relevanten Salden werden innerhalb des Kontenblocks grundsätzlich gemeinsam betrachtet.
Vollmacht
Eine Person kann auch ohne eigenes Guthaben meldepflichtig sein, wenn sie über ein ausländisches Konto verfügen darf.
Geschäftskonto
Zeichnungsberechtigte über Firmenkonten sollten prüfen, ob eine besondere Befreiung durch ordnungsgemäße Buchführung greift.
Depots, Beteiligungen, Fonds und Versicherungen
Aktien und Anleihen
Ausländisch verwahrte oder verwaltete Aktien, Schuldverschreibungen und vergleichbare Wertpapiere können meldepflichtig sein.
Gesellschaftsanteile
Beteiligungen an ausländischen Unternehmen werden nach den dafür geltenden Bewertungs- und Identifikationsregeln erfasst.
Investmentfonds
Anteile an ausländischen Investmentgesellschaften und Fonds werden grundsätzlich mit ihrem Wert zum Jahresende betrachtet.
Lebensversicherungen
Bei ausländischen Versicherern abgeschlossene Lebens- oder Invaliditätsversicherungen können mit dem Rückkaufswert einzubeziehen sein.
Rentenansprüche
Bestimmte bereits begründete zeitlich befristete oder lebenslange Renten werden nach dem Kapitalisierungswert gemeldet.
Altersvorsorge
Ausländische Pensions- und Vorsorgeprodukte müssen nach Vertragsart, Verfügbarkeit und konkreter Rechtsstellung einzeln geprüft werden.
Immobilien außerhalb Spaniens
Eigentum
Häuser, Wohnungen, Grundstücke und andere Immobilien im Ausland werden grundsätzlich mit ihrem Anschaffungswert gemeldet.
Miteigentum
Bei gemeinschaftlichem Eigentum können Gesamtwert und persönliche Quote anzugeben sein; die Schwelle wird nicht immer nur anhand des eigenen Anteils geprüft.
Nießbrauch und Rechte
Auch dingliche Rechte an ausländischen Immobilien können eigenständig unter die Informationspflicht fallen.
Erbschaft oder Schenkung
Erwerbsdatum, steuerlich maßgeblicher Erwerbswert und Eigentumsquote müssen anhand der Nachlass- oder Schenkungsunterlagen ermittelt werden.
Spätere Wertsteigerung
Für die wiederholte Meldung ist bei Immobilien nicht einfach der aktuelle Marktwert entscheidend; maßgeblich sind die besonderen gesetzlichen Bewertungsregeln.
Verkauf
Wurde eine zuvor meldepflichtige Immobilie veräußert, kann die Beendigung der Rechtsstellung im betreffenden Jahr anzugeben sein.
Muss Modelo 720 jedes Jahr abgegeben werden?
Nein. Nach einer erstmaligen Erklärung muss ein Vermögensblock grundsätzlich nur erneut gemeldet werden, wenn sein maßgeblicher Gesamtwert gegenüber der zuletzt meldeauslösenden Erklärung um mehr als 20.000 Euro gestiegen ist.
Unabhängig davon können Veräußerung, Kontoschließung oder Verlust einer zuvor gemeldeten Rechtsstellung eine neue Meldung auslösen.
Erneut prüfen bei
- Steigerung eines Blocks um mehr als 20.000 Euro
- Schließung eines zuvor gemeldeten Kontos
- Verkauf gemeldeter Wertpapiere
- Auflösung einer Versicherung
- Verkauf einer ausländischen Immobilie
- Ende einer Vollmacht oder Verfügungsbefugnis
- Änderung von Eigentum oder wirtschaftlicher Berechtigung
Werte und Fremdwährungen richtig umrechnen
Konten
Jahresendsaldo und Durchschnittssaldo des letzten Quartals werden grundsätzlich mit dem Wechselkurs am 31. Dezember umgerechnet.
Wertpapiere
Je nach Anlage gelten Kurs-, Vermögens-, Nominal- oder andere gesetzlich zugelassene Bewertungsmethoden zum Jahresende.
Fonds
Investmentanteile werden grundsätzlich anhand des Liquidations- beziehungsweise Anteilswerts zum 31. Dezember bewertet.
Versicherungen
Maßgeblich kann der Rückkaufswert am Jahresende sein; bei Renten gilt der Kapitalisierungswert.
Immobilien
Ausgangspunkt ist regelmäßig der Anschaffungswert, umgerechnet nach den für den Erwerbszeitpunkt geltenden Regeln.
Beendigung im Jahr
Bei Verkauf, Schließung oder Rechtsverlust können Wert und Wechselkurs zum Zeitpunkt der Beendigung relevant sein.
Abgabe vom 1. Januar bis 31. März
Jährlicher Zeitraum
Die Erklärung wird grundsätzlich zwischen 1. Januar und 31. März des Folgejahres für das betreffende Informationsjahr eingereicht.
Nur elektronisch
Modelo 720 wird elektronisch über die spanische Steuerbehörde übermittelt und erfordert eine geeignete digitale Identifikation oder Vertretung.
Erstes Jahr in Spanien
Entscheidend ist, ob die Person im Informationsjahr spanischer Steuerresident und tatsächlich meldepflichtig war.
Wegzug
Bei einem Wegzug ist zu prüfen, ob für das Kalenderjahr noch spanische Steuerresidenz und damit eine Informationspflicht besteht.
Technische Störung
Nur für offiziell anerkannte technische Unmöglichkeit bestehen besondere kurze Nachfristen; darauf sollte nicht geplant werden.
Nachweis speichern
Einreichungsprotokoll, Datensatz und Bewertungsunterlagen sollten langfristig archiviert werden.
Modelo 721 statt Modelo 720
Virtuelle Währungen im Ausland
Bestimmte bei ausländischen Dienstleistern verwahrte Kryptowährungen werden über das gesonderte Modelo 721 gemeldet.
50.000-Euro-Schwelle
Die erstmalige Pflicht wird grundsätzlich ausgelöst, wenn der Gesamtwert der erfassten ausländischen virtuellen Währungen 50.000 Euro übersteigt.
20.000-Euro-Anstieg
Nach Erstmeldung ist eine erneute Erklärung grundsätzlich bei einem Anstieg von mehr als 20.000 Euro oder bei bestimmten Beendigungen erforderlich.
Frist
Modelo 721 wird ebenfalls grundsätzlich vom 1. Januar bis 31. März des Folgejahres eingereicht.
Wallet-Standort
Ob eine virtuelle Währung als im Ausland gelegen gilt, hängt von Verwahrung, Dienstleister und tatsächlicher Kontrolle ab.
Fiat-Guthaben
Euro- oder Fremdwährungsguthaben bei einer Kryptoplattform ist nicht automatisch virtuelle Währung und kann anderen Meldeblöcken zuzuordnen sein.
Sonderregime und Familienangehörige
Begünstigter Hauptantragsteller
Wer wirksam nach Artikel 93 LIRPF im besonderen Impatriates-Regime besteuert wird, ist nach der veröffentlichten Auffassung der Steuerbehörde grundsätzlich nicht zur Abgabe des Modelo 720 verpflichtet.
Der Status muss tatsächlich anerkannt und für das betreffende Steuerjahr wirksam sein.
Familie separat prüfen
Ehepartner und Kinder sind nicht allein wegen des Status des Hauptantragstellers automatisch befreit. Jede Person ist nach ihrer eigenen Steuerresidenz und einer möglichen eigenen Aufnahme in das Sonderregime zu prüfen.
Auch Modelo 721 und andere Informationspflichten sollten personengenau beurteilt werden.
Modelo 720 ersetzt keine Steuererklärung
IRPF
Spanische Steuerresidenten müssen ausländische Zinsen, Dividenden, Mieten, Renten und Gewinne grundsätzlich in der Einkommensteuer berücksichtigen.
Vermögensteuer
Welteigentum kann abhängig von Region, Freibeträgen und Nettovermögen in einer separaten Vermögensteuererklärung anzugeben sein.
Solidaritätssteuer
Bei großen Vermögen kann zusätzlich die staatliche Solidaritätssteuer relevant werden.
Auslandsimmobilie
Nutzung, Vermietung und Verkauf können Einkommensteuerfolgen auslösen, unabhängig von der reinen Informationsmeldung.
Ausländische Gesellschaft
Beteiligungen, beherrschte Gesellschaften, Geschäftsführung und Ausschüttungen können weitere spanische Steuerregeln auslösen.
Doppelbesteuerung
Ausländische Quellensteuern werden je Einkunftsart nach spanischem Recht und dem anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen geprüft.
Verspätetes oder fehlerhaftes Modelo 720
Fehlende, unvollständige oder falsche Erklärungen sollten nicht ignoriert werden. Nach der europäischen Rechtsprechung wurde das frühere besonders strenge Sanktionssystem geändert; dennoch gelten weiterhin die allgemeinen steuerlichen Sanktions- und Verfahrensregeln.
Eine freiwillige Berichtigung vor einer behördlichen Aufforderung kann verfahrensrechtlich anders zu beurteilen sein als eine Korrektur nach Beginn einer Kontrolle.
Vor Korrektur prüfen
- für welche Jahre tatsächlich Meldepflicht bestand
- welcher Vermögensblock betroffen ist
- ob bereits eine frühere Erklärung existiert
- welche Werte und Wechselkurse richtig sind
- ob Eigentum oder Vollmacht beendet wurde
- ob Einkünfte in IRPF-Erklärungen fehlen
- ob Modelo 721 zusätzlich betroffen ist
Häufige Probleme beim Modelo 720
50.000 Euro falsch addiert
Alle Vermögensarten werden zusammengezählt, obwohl die drei Blöcke getrennt geprüft werden – oder umgekehrt.
Nur eigener Anteil betrachtet
Bei Gemeinschaftskonto oder Miteigentum wird der Gesamtwert für die Schwellenprüfung übersehen.
Vollmacht nicht gemeldet
Eine Zeichnungs- oder Verfügungsberechtigung über ein ausländisches Konto wird nicht berücksichtigt.
Jedes Jahr unnötig wiederholt
Die 20.000-Euro-Regel und Beendigungsereignisse werden nicht je Block anhand der letzten meldeauslösenden Erklärung geprüft.
Krypto im falschen Modell
Ausländische virtuelle Währungen werden dem Modelo 720 statt dem gesonderten Modelo 721 zugeordnet.
Meldung ohne Steuerabgleich
Vermögen wird informiert, aber dazugehörige Zinsen, Dividenden, Mieten oder Gewinne fehlen in der Einkommensteuer.
Welche Angaben benötigen wir?
Wir prüfen Steuerresidenz, Vermögensblöcke, Schwellen, frühere Meldungen und mögliche Korrekturen.
Bitte mitteilen
- Datum des Zuzugs und Steuerstatus
- Beckham-Law-Status aller Familienmitglieder
- ausländische Konten und Vollmachten
- Depots, Beteiligungen, Fonds und Versicherungen
- ausländische Immobilien und Eigentumsquoten
- Kryptobestände und Verwahrstellen
- frühere Modelo 720 und Modelo 721
Müssen Sie Auslandsvermögen in Spanien melden?
Teilen Sie uns Steuerstatus, Konten, Anlagen, Immobilien und frühere Erklärungen mit. Wir prüfen Modelo 720 und Modelo 721.
Warum FLIN & ASSOCIATES?
Wir koordinieren auf Deutsch Vermögensaufnahme, Schwellenprüfung, Bewertung, elektronische Meldung und Abgleich mit den spanischen Steuererklärungen.
Unser internationales Netzwerk unterstützt Privatpersonen und Unternehmen seit mehr als 25 Jahren bei grenzüberschreitenden Steuerfragen in Spanien.
Unsere Unterstützung
- Modelo-720-Pflicht prüfen
- Konten, Depots und Versicherungen
- ausländische Immobilien
- Wiederholungs- und Beendigungsmeldungen
- Modelo 721 für Kryptowährungen
- Berichtigung und Steuerabgleich
Weitere Dienstleistungen in Spanien
Häufige Fragen zum Modelo 720
Was ist das Modelo 720?
Eine spanische Informationserklärung über bestimmte Konten, Anlagen, Versicherungen, Renten und Immobilien außerhalb Spaniens.
Wer muss Modelo 720 abgeben?
Insbesondere normale spanische Steuerresidenten, die eine der drei Informationspflichten erfüllen und keine gesetzliche Befreiung beanspruchen können.
Wie hoch ist die Meldeschwelle?
Für die erstmalige Meldung gilt grundsätzlich eine Schwelle von mehr als 50.000 Euro, die für jeden der drei Vermögensblöcke separat geprüft wird.
Muss ich das Modelo 720 jedes Jahr einreichen?
Nein. Nach der Erstmeldung grundsätzlich nur bei einem Anstieg des betreffenden Blocks um mehr als 20.000 Euro oder bei bestimmten Beendigungen und Änderungen.
Welche Frist gilt?
Modelo 720 wird grundsätzlich vom 1. Januar bis 31. März des Folgejahres elektronisch eingereicht.
Muss ich ein Gemeinschaftskonto melden?
Ja, wenn der maßgebliche Gesamtsaldo die Schwelle überschreitet und keine Befreiung greift. Angegeben werden Gesamtwert und persönliche Beteiligungs- oder Berechtigungsquote.
Muss ein Kontobevollmächtigter melden?
Eine Vollmacht oder Verfügungsberechtigung über ein ausländisches Konto kann eine eigene Meldepflicht auslösen.
Werden ausländische Immobilien mit dem Marktwert gemeldet?
Grundsätzlich ist der nach den besonderen Regeln ermittelte Anschaffungswert maßgeblich, nicht automatisch der aktuelle Marktwert.
Gehören Kryptowährungen in Modelo 720?
Bestimmte im Ausland verwahrte virtuelle Währungen werden über das gesonderte Modelo 721 gemeldet.
Müssen Personen mit Beckham Law Modelo 720 abgeben?
Wer selbst wirksam unter Artikel 93 LIRPF fällt, ist nach der veröffentlichten AEAT-Auffassung grundsätzlich nicht verpflichtet. Familienmitglieder sind separat zu prüfen.
Ist Modelo 720 eine Vermögensteuer?
Nein. Es handelt sich um eine Informationserklärung. Einkommensteuer, Vermögensteuer und Solidaritätssteuer sind getrennte Pflichten.
Kann ein verspätetes Modelo 720 berichtigt werden?
Ja. Vor der Korrektur sollten betroffene Jahre, Vermögensblöcke, Werte, frühere Erklärungen und mögliche weitere Steuerfehler vollständig geprüft werden.
