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Modelo 720 Spanien | Auslandsvermögen richtig melden
Auslandsvermögen · Informationspflicht · Modelo 720

Modelo 720 – Auslandsvermögen in Spanien melden

Deutschsprachige Unterstützung für spanische Steuerresidenten bei der Meldung ausländischer Bankkonten, Depots, Beteiligungen, Versicherungen, Renten und Immobilien.

Deutschsprachige Steuerberatung
Konten · Depots · Immobilien
Frist & Berichtigung
Modelo 720 & 721
Informationspflicht

Was ist das Modelo 720?

Das Modelo 720 ist eine spanische Informationserklärung über bestimmte Vermögenswerte und Rechte außerhalb Spaniens. Es berechnet selbst keine Steuer, kann aber für die steuerliche Transparenz und Kontrolle des Welteinkommens und -vermögens wichtig sein.

Die Erklärung besteht aus drei rechtlich getrennten Informationsblöcken, die technisch über dasselbe Formular übermittelt werden.

Die drei Vermögensblöcke

  • Konten bei ausländischen Finanzinstituten
  • Wertpapiere, Beteiligungen und bestimmte Rechte
  • Investmentfonds und vergleichbare Anlagen
  • Lebens- und Invaliditätsversicherungen
  • zeitlich begrenzte oder lebenslange Renten
  • ausländische Immobilien und Immobilienrechte
Wichtig: Modelo 720 ist keine Vermögensteuererklärung. Eine Information kann meldepflichtig sein, obwohl keine Vermögensteuer anfällt – und umgekehrt.
Meldepflichtige

Wer muss Auslandsvermögen melden?

Privatpersonen

Spanische Steuerresidenten

Natürliche Personen mit normaler spanischer Steueransässigkeit gehören zu den wichtigsten möglichen Meldepflichtigen.

Unternehmen

Juristische Personen

Spanische Gesellschaften und andere Rechtsträger können meldepflichtig sein, soweit keine Befreiung – etwa durch ordnungsgemäße Buchführung – greift.

Rechtsstellung

Titular und wirtschaftlich Berechtigter

Nicht nur zivilrechtliche Eigentümer, sondern auch wirtschaftlich Berechtigte können Informationen melden müssen.

Konten

Bevollmächtigte und Zeichnungsberechtigte

Bei ausländischen Konten können auch Bevollmächtigte, Verfügungsberechtigte und tatsächliche Begünstigte meldepflichtig sein.

Nachlass

Erben

Erben oder Vermächtnisnehmer können ab ausdrücklicher oder stillschweigender Annahme einer Erbschaft in die Meldepflicht eintreten.

Sonderregime

Beckham Law

Personen, die selbst wirksam dem besonderen Impatriates-Regime unterliegen, sind nach der veröffentlichten AEAT-Auffassung grundsätzlich nicht zur Abgabe des Modelo 720 verpflichtet.

Ablauf

In vier Schritten zur korrekten Meldung

1

Status prüfen

Wir klären Steuerresidenz, Sonderregime, Eigentum, Vollmachten, wirtschaftliche Berechtigung und mögliche Befreiungen.

2

Vermögen ordnen

Konten, Anlagen, Versicherungen und Immobilien werden den drei Informationsblöcken beziehungsweise Modelo 721 zugeordnet.

3

Werte ermitteln

Jahresend-, Durchschnitts-, Rückkaufs-, Kapitalisierungs- und Anschaffungswerte werden in Euro berechnet.

4

Elektronisch melden

Die Erklärung wird fristgerecht eingereicht und bei Bedarf später berichtigt oder wegen relevanter Änderungen wiederholt.

Meldeschwellen

50.000 Euro je Informationsblock

Die erstmalige Meldepflicht wird grundsätzlich für jeden der drei Vermögensblöcke separat geprüft. Übersteigt der nach den jeweiligen Regeln berechnete Gesamtwert eines Blocks 50.000 Euro, sind grundsätzlich die zugehörigen meldepflichtigen Positionen anzugeben.

  • Block 1: ausländische Bank- und Finanzkonten
  • Block 2: Wertpapiere, Rechte, Versicherungen und Renten
  • Block 3: ausländische Immobilien und Immobilienrechte

Ein hoher Wert in einem Block löst nicht automatisch die Meldung der beiden anderen Blöcke aus.

Nicht nach persönlichem Anteil kürzen

Bei Gemeinschaftskonten oder gemeinsamem Immobilieneigentum kann für die Schwellenprüfung der Gesamtwert maßgeblich sein – auch wenn der persönliche Anteil unter 50.000 Euro liegt.

Gemeldet werden Gesamtwert und individuelle Beteiligungsquote nach den jeweiligen Formularregeln.

Block 1

Ausländische Bankkonten

Kontotypen

Giro-, Spar-, Festgeld-, Zahlungs- und vergleichbare Konten bei ausländischen Finanzinstituten können erfasst sein.

Saldo am 31. Dezember

Für die Schwellen- und Wertprüfung ist grundsätzlich der Kontostand am Jahresende relevant.

Durchschnitt des letzten Quartals

Zusätzlich wird der durchschnittliche Saldo des letzten Quartals ermittelt und gemeldet.

Mehrere Konten

Die relevanten Salden werden innerhalb des Kontenblocks grundsätzlich gemeinsam betrachtet.

Vollmacht

Eine Person kann auch ohne eigenes Guthaben meldepflichtig sein, wenn sie über ein ausländisches Konto verfügen darf.

Geschäftskonto

Zeichnungsberechtigte über Firmenkonten sollten prüfen, ob eine besondere Befreiung durch ordnungsgemäße Buchführung greift.

Block 2

Depots, Beteiligungen, Fonds und Versicherungen

Aktien und Anleihen

Ausländisch verwahrte oder verwaltete Aktien, Schuldverschreibungen und vergleichbare Wertpapiere können meldepflichtig sein.

Gesellschaftsanteile

Beteiligungen an ausländischen Unternehmen werden nach den dafür geltenden Bewertungs- und Identifikationsregeln erfasst.

Investmentfonds

Anteile an ausländischen Investmentgesellschaften und Fonds werden grundsätzlich mit ihrem Wert zum Jahresende betrachtet.

Lebensversicherungen

Bei ausländischen Versicherern abgeschlossene Lebens- oder Invaliditätsversicherungen können mit dem Rückkaufswert einzubeziehen sein.

Rentenansprüche

Bestimmte bereits begründete zeitlich befristete oder lebenslange Renten werden nach dem Kapitalisierungswert gemeldet.

Altersvorsorge

Ausländische Pensions- und Vorsorgeprodukte müssen nach Vertragsart, Verfügbarkeit und konkreter Rechtsstellung einzeln geprüft werden.

Block 3

Immobilien außerhalb Spaniens

Eigentum

Häuser, Wohnungen, Grundstücke und andere Immobilien im Ausland werden grundsätzlich mit ihrem Anschaffungswert gemeldet.

Miteigentum

Bei gemeinschaftlichem Eigentum können Gesamtwert und persönliche Quote anzugeben sein; die Schwelle wird nicht immer nur anhand des eigenen Anteils geprüft.

Nießbrauch und Rechte

Auch dingliche Rechte an ausländischen Immobilien können eigenständig unter die Informationspflicht fallen.

Erbschaft oder Schenkung

Erwerbsdatum, steuerlich maßgeblicher Erwerbswert und Eigentumsquote müssen anhand der Nachlass- oder Schenkungsunterlagen ermittelt werden.

Spätere Wertsteigerung

Für die wiederholte Meldung ist bei Immobilien nicht einfach der aktuelle Marktwert entscheidend; maßgeblich sind die besonderen gesetzlichen Bewertungsregeln.

Verkauf

Wurde eine zuvor meldepflichtige Immobilie veräußert, kann die Beendigung der Rechtsstellung im betreffenden Jahr anzugeben sein.

Wiederholungsmeldung

Muss Modelo 720 jedes Jahr abgegeben werden?

Nein. Nach einer erstmaligen Erklärung muss ein Vermögensblock grundsätzlich nur erneut gemeldet werden, wenn sein maßgeblicher Gesamtwert gegenüber der zuletzt meldeauslösenden Erklärung um mehr als 20.000 Euro gestiegen ist.

Unabhängig davon können Veräußerung, Kontoschließung oder Verlust einer zuvor gemeldeten Rechtsstellung eine neue Meldung auslösen.

Erneut prüfen bei

  • Steigerung eines Blocks um mehr als 20.000 Euro
  • Schließung eines zuvor gemeldeten Kontos
  • Verkauf gemeldeter Wertpapiere
  • Auflösung einer Versicherung
  • Verkauf einer ausländischen Immobilie
  • Ende einer Vollmacht oder Verfügungsbefugnis
  • Änderung von Eigentum oder wirtschaftlicher Berechtigung
Bewertung

Werte und Fremdwährungen richtig umrechnen

Konten

Jahresendsaldo und Durchschnittssaldo des letzten Quartals werden grundsätzlich mit dem Wechselkurs am 31. Dezember umgerechnet.

Wertpapiere

Je nach Anlage gelten Kurs-, Vermögens-, Nominal- oder andere gesetzlich zugelassene Bewertungsmethoden zum Jahresende.

Fonds

Investmentanteile werden grundsätzlich anhand des Liquidations- beziehungsweise Anteilswerts zum 31. Dezember bewertet.

Versicherungen

Maßgeblich kann der Rückkaufswert am Jahresende sein; bei Renten gilt der Kapitalisierungswert.

Immobilien

Ausgangspunkt ist regelmäßig der Anschaffungswert, umgerechnet nach den für den Erwerbszeitpunkt geltenden Regeln.

Beendigung im Jahr

Bei Verkauf, Schließung oder Rechtsverlust können Wert und Wechselkurs zum Zeitpunkt der Beendigung relevant sein.

Nicht mit Vermögensteuerwerten vermischen: Modelo 720 und spanische Vermögensteuer können für denselben Vermögenswert unterschiedliche Bewertungsregeln verwenden.
Frist und Form

Abgabe vom 1. Januar bis 31. März

Jährlicher Zeitraum

Die Erklärung wird grundsätzlich zwischen 1. Januar und 31. März des Folgejahres für das betreffende Informationsjahr eingereicht.

Nur elektronisch

Modelo 720 wird elektronisch über die spanische Steuerbehörde übermittelt und erfordert eine geeignete digitale Identifikation oder Vertretung.

Erstes Jahr in Spanien

Entscheidend ist, ob die Person im Informationsjahr spanischer Steuerresident und tatsächlich meldepflichtig war.

Wegzug

Bei einem Wegzug ist zu prüfen, ob für das Kalenderjahr noch spanische Steuerresidenz und damit eine Informationspflicht besteht.

Technische Störung

Nur für offiziell anerkannte technische Unmöglichkeit bestehen besondere kurze Nachfristen; darauf sollte nicht geplant werden.

Nachweis speichern

Einreichungsprotokoll, Datensatz und Bewertungsunterlagen sollten langfristig archiviert werden.

Kryptowährungen

Modelo 721 statt Modelo 720

Virtuelle Währungen im Ausland

Bestimmte bei ausländischen Dienstleistern verwahrte Kryptowährungen werden über das gesonderte Modelo 721 gemeldet.

50.000-Euro-Schwelle

Die erstmalige Pflicht wird grundsätzlich ausgelöst, wenn der Gesamtwert der erfassten ausländischen virtuellen Währungen 50.000 Euro übersteigt.

20.000-Euro-Anstieg

Nach Erstmeldung ist eine erneute Erklärung grundsätzlich bei einem Anstieg von mehr als 20.000 Euro oder bei bestimmten Beendigungen erforderlich.

Frist

Modelo 721 wird ebenfalls grundsätzlich vom 1. Januar bis 31. März des Folgejahres eingereicht.

Wallet-Standort

Ob eine virtuelle Währung als im Ausland gelegen gilt, hängt von Verwahrung, Dienstleister und tatsächlicher Kontrolle ab.

Fiat-Guthaben

Euro- oder Fremdwährungsguthaben bei einer Kryptoplattform ist nicht automatisch virtuelle Währung und kann anderen Meldeblöcken zuzuordnen sein.

Beckham Law

Sonderregime und Familienangehörige

Begünstigter Hauptantragsteller

Wer wirksam nach Artikel 93 LIRPF im besonderen Impatriates-Regime besteuert wird, ist nach der veröffentlichten Auffassung der Steuerbehörde grundsätzlich nicht zur Abgabe des Modelo 720 verpflichtet.

Der Status muss tatsächlich anerkannt und für das betreffende Steuerjahr wirksam sein.

Familie separat prüfen

Ehepartner und Kinder sind nicht allein wegen des Status des Hauptantragstellers automatisch befreit. Jede Person ist nach ihrer eigenen Steuerresidenz und einer möglichen eigenen Aufnahme in das Sonderregime zu prüfen.

Auch Modelo 721 und andere Informationspflichten sollten personengenau beurteilt werden.

Andere Steuerpflichten

Modelo 720 ersetzt keine Steuererklärung

IRPF

Spanische Steuerresidenten müssen ausländische Zinsen, Dividenden, Mieten, Renten und Gewinne grundsätzlich in der Einkommensteuer berücksichtigen.

Vermögensteuer

Welteigentum kann abhängig von Region, Freibeträgen und Nettovermögen in einer separaten Vermögensteuererklärung anzugeben sein.

Solidaritätssteuer

Bei großen Vermögen kann zusätzlich die staatliche Solidaritätssteuer relevant werden.

Auslandsimmobilie

Nutzung, Vermietung und Verkauf können Einkommensteuerfolgen auslösen, unabhängig von der reinen Informationsmeldung.

Ausländische Gesellschaft

Beteiligungen, beherrschte Gesellschaften, Geschäftsführung und Ausschüttungen können weitere spanische Steuerregeln auslösen.

Doppelbesteuerung

Ausländische Quellensteuern werden je Einkunftsart nach spanischem Recht und dem anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen geprüft.

Berichtigung

Verspätetes oder fehlerhaftes Modelo 720

Fehlende, unvollständige oder falsche Erklärungen sollten nicht ignoriert werden. Nach der europäischen Rechtsprechung wurde das frühere besonders strenge Sanktionssystem geändert; dennoch gelten weiterhin die allgemeinen steuerlichen Sanktions- und Verfahrensregeln.

Eine freiwillige Berichtigung vor einer behördlichen Aufforderung kann verfahrensrechtlich anders zu beurteilen sein als eine Korrektur nach Beginn einer Kontrolle.

Vor Korrektur prüfen

  • für welche Jahre tatsächlich Meldepflicht bestand
  • welcher Vermögensblock betroffen ist
  • ob bereits eine frühere Erklärung existiert
  • welche Werte und Wechselkurse richtig sind
  • ob Eigentum oder Vollmacht beendet wurde
  • ob Einkünfte in IRPF-Erklärungen fehlen
  • ob Modelo 721 zusätzlich betroffen ist
Fehler vermeiden

Häufige Probleme beim Modelo 720

50.000 Euro falsch addiert

Alle Vermögensarten werden zusammengezählt, obwohl die drei Blöcke getrennt geprüft werden – oder umgekehrt.

Nur eigener Anteil betrachtet

Bei Gemeinschaftskonto oder Miteigentum wird der Gesamtwert für die Schwellenprüfung übersehen.

Vollmacht nicht gemeldet

Eine Zeichnungs- oder Verfügungsberechtigung über ein ausländisches Konto wird nicht berücksichtigt.

Jedes Jahr unnötig wiederholt

Die 20.000-Euro-Regel und Beendigungsereignisse werden nicht je Block anhand der letzten meldeauslösenden Erklärung geprüft.

Krypto im falschen Modell

Ausländische virtuelle Währungen werden dem Modelo 720 statt dem gesonderten Modelo 721 zugeordnet.

Meldung ohne Steuerabgleich

Vermögen wird informiert, aber dazugehörige Zinsen, Dividenden, Mieten oder Gewinne fehlen in der Einkommensteuer.

Erstprüfung

Welche Angaben benötigen wir?

Wir prüfen Steuerresidenz, Vermögensblöcke, Schwellen, frühere Meldungen und mögliche Korrekturen.

Bitte mitteilen

  • Datum des Zuzugs und Steuerstatus
  • Beckham-Law-Status aller Familienmitglieder
  • ausländische Konten und Vollmachten
  • Depots, Beteiligungen, Fonds und Versicherungen
  • ausländische Immobilien und Eigentumsquoten
  • Kryptobestände und Verwahrstellen
  • frühere Modelo 720 und Modelo 721
Vor dem 31. März: Fordern Sie Jahresend- und Quartalswerte frühzeitig bei Banken und Versicherern an. Fehlende Unterlagen aus dem Ausland verzögern die Erklärung häufig.
Deutschsprachige Auslandsvermögensmeldung

Müssen Sie Auslandsvermögen in Spanien melden?

Teilen Sie uns Steuerstatus, Konten, Anlagen, Immobilien und frühere Erklärungen mit. Wir prüfen Modelo 720 und Modelo 721.

Prüfung · Bewertung · Meldung

Warum FLIN & ASSOCIATES?

Wir koordinieren auf Deutsch Vermögensaufnahme, Schwellenprüfung, Bewertung, elektronische Meldung und Abgleich mit den spanischen Steuererklärungen.

Unser internationales Netzwerk unterstützt Privatpersonen und Unternehmen seit mehr als 25 Jahren bei grenzüberschreitenden Steuerfragen in Spanien.

Unsere Unterstützung

  • Modelo-720-Pflicht prüfen
  • Konten, Depots und Versicherungen
  • ausländische Immobilien
  • Wiederholungs- und Beendigungsmeldungen
  • Modelo 721 für Kryptowährungen
  • Berichtigung und Steuerabgleich
FAQ

Häufige Fragen zum Modelo 720

Was ist das Modelo 720?

Eine spanische Informationserklärung über bestimmte Konten, Anlagen, Versicherungen, Renten und Immobilien außerhalb Spaniens.

Wer muss Modelo 720 abgeben?

Insbesondere normale spanische Steuerresidenten, die eine der drei Informationspflichten erfüllen und keine gesetzliche Befreiung beanspruchen können.

Wie hoch ist die Meldeschwelle?

Für die erstmalige Meldung gilt grundsätzlich eine Schwelle von mehr als 50.000 Euro, die für jeden der drei Vermögensblöcke separat geprüft wird.

Muss ich das Modelo 720 jedes Jahr einreichen?

Nein. Nach der Erstmeldung grundsätzlich nur bei einem Anstieg des betreffenden Blocks um mehr als 20.000 Euro oder bei bestimmten Beendigungen und Änderungen.

Welche Frist gilt?

Modelo 720 wird grundsätzlich vom 1. Januar bis 31. März des Folgejahres elektronisch eingereicht.

Muss ich ein Gemeinschaftskonto melden?

Ja, wenn der maßgebliche Gesamtsaldo die Schwelle überschreitet und keine Befreiung greift. Angegeben werden Gesamtwert und persönliche Beteiligungs- oder Berechtigungsquote.

Muss ein Kontobevollmächtigter melden?

Eine Vollmacht oder Verfügungsberechtigung über ein ausländisches Konto kann eine eigene Meldepflicht auslösen.

Werden ausländische Immobilien mit dem Marktwert gemeldet?

Grundsätzlich ist der nach den besonderen Regeln ermittelte Anschaffungswert maßgeblich, nicht automatisch der aktuelle Marktwert.

Gehören Kryptowährungen in Modelo 720?

Bestimmte im Ausland verwahrte virtuelle Währungen werden über das gesonderte Modelo 721 gemeldet.

Müssen Personen mit Beckham Law Modelo 720 abgeben?

Wer selbst wirksam unter Artikel 93 LIRPF fällt, ist nach der veröffentlichten AEAT-Auffassung grundsätzlich nicht verpflichtet. Familienmitglieder sind separat zu prüfen.

Ist Modelo 720 eine Vermögensteuer?

Nein. Es handelt sich um eine Informationserklärung. Einkommensteuer, Vermögensteuer und Solidaritätssteuer sind getrennte Pflichten.

Kann ein verspätetes Modelo 720 berichtigt werden?

Ja. Vor der Korrektur sollten betroffene Jahre, Vermögensblöcke, Werte, frühere Erklärungen und mögliche weitere Steuerfehler vollständig geprüft werden.