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Einkommensteuer in Spanien | IRPF auf Deutsch
IRPF · Modelo 100 · Welteinkommen

Einkommensteuer in Spanien

Deutschsprachige Unterstützung für spanische Steuerresidenten bei der jährlichen IRPF-Erklärung – einschließlich deutscher Einkünfte, Renten, Immobilien, Kapitalanlagen und Doppelbesteuerung.

Spanisches & deutsches Einkommen
Residenten & Familien
DBA & Steueranrechnung
Modelo 100 & Renta WEB
Grundsatz

IRPF für spanische Steuerresidenten

Die Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas ist die spanische Einkommensteuer natürlicher Personen. Wer in Spanien steuerlich ansässig ist, erklärt grundsätzlich sein weltweites Einkommen – unabhängig davon, in welchem Staat es erzielt oder ausgezahlt wurde.

Doppelbesteuerungsabkommen und spanische Anrechnungsregeln bestimmen anschließend, welcher Staat besteuern darf und wie eine doppelte Belastung vermieden oder gemindert wird.

Typische ausländische Einkünfte

  • deutscher Arbeitslohn und Boni
  • gesetzliche und betriebliche Renten
  • Mieten aus deutschen Immobilien
  • Zinsen und Dividenden
  • Aktien-, Fonds- und Kryptogewinne
  • Unternehmens- und Beteiligungseinkünfte
  • private Veräußerungen und Versicherungen
Wichtig: Dass Einkommen bereits in Deutschland versteuert oder dort freigestellt wurde, bedeutet nicht automatisch, dass es in der spanischen Erklärung fehlen darf.
Ablauf

In vier Schritten zur korrekten Steuererklärung

1

Status prüfen

Wir klären Steuerresidenz, Autonome Gemeinschaft, Familienstand, Sonderregime und Erklärungspflicht.

2

Einkommen erfassen

Spanische und ausländische Einkünfte, Kosten, Verluste, Abzüge und bereits gezahlte Steuern werden vollständig geordnet.

3

DBA anwenden

Jede ausländische Einkunftsart wird nach dem einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen und spanischem Recht behandelt.

4

Modelo 100 abgeben

Die Berechnung wird kontrolliert, elektronisch eingereicht und bei Bedarf später berichtigt oder ergänzt.

Erklärungspflicht

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Die Pflicht hängt von Art, Höhe und Herkunft der Einkünfte, Anzahl der Zahlstellen, einbehaltenen Steuern, Verlusten, Abzügen und persönlichen Umständen ab. Für bestimmte Gruppen und Tätigkeiten gelten besondere Abgabepflichten.

Die Schwellen und Voraussetzungen müssen jedes Jahr anhand der aktuellen Vorschriften geprüft werden.

Auch ohne Pflicht sinnvoll?

  • Rückerstattung spanischer Lohnsteuer
  • Anwendung persönlicher oder regionaler Abzüge
  • Erklärung und Vortrag steuerlicher Verluste
  • Abzug von Spenden oder Vorsorgebeiträgen
  • Korrektur unvollständiger Steuerdaten
  • Nachweis des Einkommens für Behörden oder Banken
Nicht nur auf das borrador verlassen: Ausländische Renten, Konten, Depots, Immobilien und Veräußerungen fehlen häufig ganz oder teilweise in den vorausgefüllten Daten.
Steuerjahr

Kalenderjahr und jährliche Renta-Kampagne

Der IRPF-Veranlagungszeitraum entspricht grundsätzlich dem Kalenderjahr. Die Erklärung wird im Frühjahr des Folgejahres innerhalb der jährlich veröffentlichten Renta-Kampagne eingereicht.

Für das Steuerjahr 2025 läuft die elektronische Abgabefrist vom 8. April bis 30. Juni 2026; bei Bankeinzug einer Zahlung endet sie früher.

Vor Kampagnenbeginn sammeln

  • spanische Steuerdaten und Lohnbescheinigungen
  • deutsche Jahressteuerbescheinigungen
  • Renten- und Leistungsmitteilungen
  • Bank- und Depotunterlagen
  • Mietabrechnungen und Immobilienkosten
  • Belege zu Abzügen und Familie
  • ausländische Steuerbescheide
Berechnung

Allgemeine Bemessungsgrundlage und Sparbasis

Base general

Arbeitslohn, Renten, selbständige Einkünfte, Immobilienerträge und bestimmte weitere Einkünfte gehören grundsätzlich zur allgemeinen Bemessungsgrundlage.

Base del ahorro

Zinsen, Dividenden und bestimmte Veräußerungsgewinne werden grundsätzlich in der gesonderten Sparbemessungsgrundlage zusammengeführt.

Verlustausgleich

Negative und positive Beträge können nur innerhalb gesetzlich definierter Gruppen, Grenzen und Zeiträume verrechnet werden.

Staatlicher Anteil

Ein Teil der Steuer folgt der staatlichen Skala und den landesweit geltenden Regeln.

Regionaler Anteil

Jede Autonome Gemeinschaft hat eigene Skalen und Abzüge für die allgemeine Bemessungsgrundlage.

Progression

Der höchste Grenzsteuersatz gilt nicht automatisch für das gesamte Einkommen, sondern nur für den jeweiligen Teil einer Tarifstufe.

Arbeit

Arbeitslohn, Arbeitgeber und Homeoffice

Spanischer Arbeitgeber

Lohn, Sachbezüge, variable Vergütung und einbehaltene IRPF-Vorauszahlungen werden in Modelo 100 übernommen und geprüft.

Deutscher Arbeitgeber

Arbeitsort und DBA bestimmen das Besteuerungsrecht. Arbeitstage in Spanien können spanische Steuer- und Arbeitgeberpflichten auslösen.

Homeoffice

Dauerhaftes Arbeiten aus Spanien kann neben persönlicher Einkommensteuer auch Lohnabrechnung, Sozialversicherung und Betriebsstätte betreffen.

Bonus und Abfindung

Leistungszeitraum, Arbeitsorte, Fälligkeit und besondere Ermäßigungen müssen einzeln geprüft werden.

Sachbezüge

Dienstwagen, Wohnung, Versicherungen, Aktienoptionen und andere Vorteile können nach spanischen Bewertungsregeln steuerpflichtig sein.

Ausländische Steuer

In Deutschland einbehaltene Lohnsteuer ist nicht immer endgültig richtig und nicht unbegrenzt in Spanien anrechenbar.

Renten

Deutsche Renten in Spanien versteuern

Gesetzliche, betriebliche, private und öffentlich-rechtliche Renten können nach unterschiedlichen Artikeln des deutsch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommens behandelt werden.

Die deutsche Bezeichnung des Produkts entscheidet nicht allein über die spanische steuerliche Einordnung.

Einzeln prüfen

  • gesetzliche Alters- und Erwerbsminderungsrente
  • Beamtenpension und öffentlicher Dienst
  • Betriebsrente und Direktversicherung
  • Riester- und Rürup-Verträge
  • private Rentenversicherung
  • Einmalzahlung oder laufende Rente
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
Immobilien

Miete, Eigennutzung und Verkauf

Vermietete Immobilie

Mieteinnahmen aus spanischen und ausländischen Immobilien werden mit den nach spanischem Recht zulässigen Kosten ermittelt.

Deutsche Immobilie

Deutschland darf die Miete regelmäßig besteuern; Spanien berücksichtigt sie als Ansässigkeitsstaat nach dem DBA und wendet die vorgesehene Entlastungsmethode an.

Eigengenutzte Zweitwohnung

Bestimmte nicht vermietete Immobilien können eine spanische fiktive Immobilienrente auslösen; der Hauptwohnsitz wird anders behandelt.

Verkauf

Der steuerliche Gewinn ergibt sich aus besonderen Übertragungs- und Anschaffungswerten; Befreiungen sind nur bei erfüllten Voraussetzungen anwendbar.

Abschreibung

Gebäudeanteil, Anschaffungskosten, frühere Vermietung und gesetzliche Mindestabschreibungen beeinflussen das Ergebnis.

Miteigentum

Jeder Eigentümer erklärt grundsätzlich seinen steuerlich zurechenbaren Anteil an Einkünften, Kosten und Gewinnen.

Kapitalanlagen

Zinsen, Dividenden, Fonds und Aktien

Zinsen

Spanische und ausländische Konto-, Anleihe- und Darlehenszinsen sind grundsätzlich zu erfassen, auch ohne spanischen Steuerabzug.

Dividenden

Bruttodividende, ausländische Quellensteuer und spanische Entlastung werden je Staat und Abkommen geprüft.

Aktienverkauf

Gewinn oder Verlust wird transaktionsbezogen in Euro berechnet; Anschaffungsreihenfolge und Kosten folgen spanischen Regeln.

Investmentfonds

Ausschüttung, Verkauf, Tausch und steuerlicher Aufschub können bei ausländischen und spanischen Fonds unterschiedlich behandelt werden.

Depotübertrag

Ein Depotwechsel ist nicht automatisch ein Verkauf, doch korrekte historische Anschaffungsdaten müssen erhalten bleiben.

Verlustverrechnung

Rückkäufe identischer oder gleichartiger Wertpapiere können die sofortige Nutzung eines Verlustes einschränken.

Kryptowerte

Bitcoin, Token und digitale Vermögenswerte

Verkauf, Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere und Verwendung als Zahlungsmittel können steuerpflichtige Gewinne oder Verluste auslösen. Die Berechnung erfolgt grundsätzlich für jede Transaktion in Euro.

Staking, Lending, Mining, Airdrops und sonstige Erträge können je nach Ausgestaltung unterschiedlich eingeordnet werden.

Transaktionshistorie sichern

Börsenexporte allein reichen häufig nicht aus. Wallet-Transfers, Gebühren, Anschaffungskosten, Kurse, verlorene Zugänge und Plattformwechsel müssen konsistent rekonstruiert werden.

Zusätzlich kann für bestimmte im Ausland verwahrte virtuelle Währungen Modelo 721 relevant sein.

Selbständigkeit

Autónomo und wirtschaftliche Tätigkeit

Einnahmen

Honorare, Plattformumsätze, ausländische Kunden und Sachleistungen werden nach Leistungs- und Rechnungsregeln erfasst.

Betriebsausgaben

Nur nachgewiesene, ordnungsgemäß verbuchte und wirtschaftlich veranlasste Kosten sind innerhalb der gesetzlichen Regeln abzugsfähig.

Vorauszahlungen

Unterjährige IRPF-Zahlungen und Einbehalte werden in der Jahreserklärung angerechnet.

IVA

Umsatzsteuer und Einkommensteuer sind getrennte Systeme. Eine umsatzsteuerfreie Leistung ist nicht automatisch einkommensteuerfrei.

Ausländische Betriebsstätte

Arbeitsort, Büro, Personal und Vertragsabschluss können Besteuerungsrechte mehrerer Staaten auslösen.

Sozialversicherung

Autónomo-Beiträge können steuerlich relevant sein; Versicherungszuständigkeit folgt jedoch eigenen europäischen und nationalen Regeln.

Familie

Einzel- oder Zusammenveranlagung?

Grundsätzlich erklärt jede Person ihr eigenes Einkommen. Bestimmte gesetzlich definierte Familieneinheiten können jährlich zwischen Einzel- und gemeinsamer Veranlagung wählen.

Eine gemeinsame Erklärung ist nicht automatisch günstiger und verändert nicht die individuelle Zurechnung der Einkünfte.

Vergleich berücksichtigen

  • Einkommen beider Ehepartner
  • Kinder und Sorgerecht
  • getrenntes oder gemeinsames Leben
  • persönliche und familiäre Mindestbeträge
  • Verluste und Vorträge
  • regionale Familienabzüge
  • Beckham-Law-Status einzelner Personen
Doppelbesteuerung

Ausländische Steuer richtig anrechnen

Das anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen entscheidet je Einkunftsart, ob Deutschland, Spanien oder beide Staaten besteuern dürfen. Spanien gewährt als Ansässigkeitsstaat häufig eine begrenzte Anrechnung der rechtmäßig im Ausland gezahlten Steuer.

Die Anrechnung ist regelmäßig auf die spanische Steuer begrenzt, die auf dieselbe ausländische Einkunft entfällt.

Keine automatische Vollerstattung

Zu hohe oder abkommenswidrige deutsche Steuer wird nicht zwingend vollständig in Spanien angerechnet. Gegebenenfalls muss sie in Deutschland zurückgefordert werden.

Bruttobetrag, ausländische Steuer, Einkunftsart und Zahlungsnachweis müssen übereinstimmen.

Abzüge

Persönliche und regionale Vergünstigungen

Persönlicher Mindestbetrag

Alter, Behinderung und persönliche Situation werden nach der besonderen spanischen Berechnungssystematik berücksichtigt.

Kinder und Angehörige

Abkömmlinge, Vorfahren, Unterhalt und Betreuung können bei erfüllten Voraussetzungen steuerlich relevant sein.

Spenden

Spenden an begünstigte Einrichtungen benötigen eine korrekte Bescheinigung und unterliegen gesetzlichen Prozentsätzen und Grenzen.

Vorsorge

Beiträge zu anerkannten Altersvorsorge- und Versorgungssystemen sind nur innerhalb enger persönlicher und betrieblicher Grenzen begünstigt.

Regionale Abzüge

Miete, Familie, Bildung, Investitionen oder Wohnmaßnahmen können je Autonomer Gemeinschaft unterschiedlich gefördert werden.

Quotenabzüge

Doppelbesteuerung, Mutterschaft, Familie und weitere Tatbestände wirken an verschiedenen Stellen der Berechnung.

Andere Modelle

Modelo 100 ersetzt nicht jede Erklärung

Modelo 720

Bestimmte ausländische Konten, Anlagen, Versicherungen und Immobilien können eine separate Informationsmeldung erfordern.

Modelo 721

Bestimmte im Ausland verwahrte virtuelle Währungen werden gesondert informiert.

Modelo 714

Die Vermögensteuer ist eine eigene Erklärung und kann auch ohne zusätzliche IRPF-Zahlung relevant sein.

Modelo 210

Dieses Modell betrifft grundsätzlich Nichtresidenteneinkünfte und ist nicht die reguläre Jahreserklärung spanischer Steuerresidenten.

Modelo 151

Begünstigte des besonderen Impatriates-Regimes erklären nach dem dafür vorgesehenen Sondermodell.

Ausländische Erklärungen

Deutsche Einkommensteuer-, Umsatzsteuer-, Erbschaft- oder Betriebsstättenpflichten können trotz spanischer Ansässigkeit fortbestehen.

Korrektur

Fehlerhafte oder verspätete Erklärung

Fehlende ausländische Einkünfte, falsche Kosten, doppelt erfasste Beträge oder übersehene Abzüge sollten strukturiert korrigiert werden. Das Verfahren hängt davon ab, ob die Änderung zu mehr Steuer, weniger Steuer oder einer höheren Erstattung führt.

Vor einer Korrektur sind Folgejahre, Verlustvorträge und weitere Modelle mitzudenken.

Vorher prüfen

  • welche Steuerjahre betroffen sind
  • ob bereits eine Behördenanfrage vorliegt
  • welche Einkünfte oder Abzüge fehlen
  • ob ausländische Steuer zurückzufordern ist
  • ob Modelo 720 oder 721 betroffen ist
  • ob Verluste in Folgejahre übernommen wurden
  • welche Belege verfügbar sind
Fehler vermeiden

Häufige Probleme bei der IRPF-Erklärung

Borrador ungeprüft bestätigt

Vorausgefüllte Daten werden übernommen, obwohl ausländische Renten, Konten oder Immobilien fehlen.

Nettobetrag erklärt

Ausländische Einkünfte werden nach Steuerabzug statt mit dem erforderlichen Bruttobetrag angesetzt.

DBA pauschal angewendet

Alle deutschen Einkünfte werden gleich behandelt, obwohl Arbeitslohn, Renten, Immobilien und Dividenden unterschiedlichen Artikeln folgen.

Währung falsch umgerechnet

Jahresendkurs, Zahlungskurs und Transaktionskurs werden ohne Beachtung der Einkunftsart vermischt.

Kapitalgewinne fehlen

Ausländische Banken melden Bestände, liefern aber keine nach spanischen Regeln berechneten Anschaffungskosten und Gewinne.

Andere Modelle vergessen

IRPF wird eingereicht, Informationspflichten und Vermögensteuer bleiben jedoch ungeprüft.

Erstprüfung

Welche Unterlagen benötigen wir?

Für die erste Prüfung benötigen wir Angaben zu Steuerresidenz, Familie und sämtlichen spanischen sowie ausländischen Einkunftsquellen.

Bitte zusammenstellen

  • Vorjahreserklärung und spanische Steuerdaten
  • Lohn- und Rentenbescheinigungen
  • Bank- und Depotjahresauszüge
  • Krypto-Transaktionsdaten
  • Mieteinnahmen und Immobilienkosten
  • Unterlagen zur Selbständigkeit
  • ausländische Steuerbescheide und Steuerabzüge
  • Belege zu Familie, Spenden und regionalen Abzügen
Deutschsprachige Einkommensteuerberatung

Müssen Sie in Spanien eine Steuererklärung abgeben?

Teilen Sie uns Steuerstatus, Einkünfte, Immobilien und Kapitalanlagen mit. Wir prüfen Erklärungspflicht, DBA und mögliche Abzüge.

Erfassung · DBA · Erklärung

Warum FLIN & ASSOCIATES?

Wir koordinieren auf Deutsch die vollständige Einkommenserfassung, abkommensgerechte Behandlung ausländischer Einkünfte und elektronische IRPF-Einreichung.

Unser internationales Netzwerk unterstützt Privatpersonen und Unternehmen seit mehr als 25 Jahren bei grenzüberschreitenden Steuerfragen in Spanien.

Unsere Unterstützung

  • Modelo 100 und Renta WEB
  • deutsche und spanische Einkünfte
  • Renten, Arbeit und Immobilien
  • Kapitalanlagen und Kryptowährungen
  • Doppelbesteuerung und Anrechnung
  • Berichtigung und Folgeerklärungen
FAQ

Häufige Fragen zur Einkommensteuer

Wer zahlt IRPF in Spanien?

Grundsätzlich natürliche Personen, die im betreffenden Kalenderjahr in Spanien steuerlich ansässig sind, soweit keine Sonderregelung wie die Beckham Law gilt.

Muss ich mein deutsches Einkommen angeben?

Als spanischer Steuerresident grundsätzlich ja. Das Doppelbesteuerungsabkommen bestimmt anschließend die Besteuerungsrechte und Entlastung.

Wann wird Modelo 100 eingereicht?

Grundsätzlich während der jährlichen Renta-Kampagne im Frühjahr des Folgejahres. Die konkreten Termine werden jedes Jahr neu veröffentlicht.

Kann ich den spanischen Steuerentwurf einfach bestätigen?

Nur nach vollständiger Prüfung. Ausländische Renten, Konten, Depots, Immobilien und Verkäufe fehlen häufig in den vorausgefüllten Daten.

Wie werden deutsche Renten besteuert?

Das hängt von der Rentenart und dem deutsch-spanischen DBA ab. Gesetzliche Rente, Beamtenpension, Betriebsrente und private Rente sind getrennt zu beurteilen.

Wo werden deutsche Mieteinnahmen erklärt?

Regelmäßig in Deutschland und zusätzlich in der spanischen IRPF-Erklärung, wobei Spanien die DBA-Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anwendet.

Kann ich deutsche Quellensteuer anrechnen?

Nur innerhalb der Regeln des einschlägigen Abkommens und der spanischen Höchstgrenze. Zu viel einbehaltene ausländische Steuer muss gegebenenfalls im Quellenstaat zurückgefordert werden.

Werden Aktien- und Kryptogewinne besteuert?

Ja, grundsätzlich bei Verkauf, Tausch oder anderer entgeltlicher Übertragung. Jede Transaktion ist nach spanischen Regeln in Euro zu berechnen.

Können Ehepartner gemeinsam erklären?

Bestimmte Familieneinheiten können jährlich zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung wählen. Ein Vergleich ist sinnvoll.

Unterscheidet sich die Steuer nach Region?

Ja. Die allgemeine IRPF-Belastung enthält einen regionalen Anteil; Tarife und Abzüge unterscheiden sich zwischen den Autonomen Gemeinschaften.

Ersetzt Modelo 100 das Modelo 720?

Nein. Modelo 100 erklärt Einkommen; Modelo 720 informiert unter bestimmten Voraussetzungen über Auslandsvermögen.

Kann eine alte Steuererklärung korrigiert werden?

Ja. Das richtige Verfahren hängt davon ab, ob die Änderung zu mehr oder weniger Steuer führt und ob bereits eine behördliche Prüfung begonnen hat.