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Immobilie in Spanien kaufen | Prüfung & Steuern
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Immobilie in Spanien kaufen

Deutschsprachige rechtliche, steuerliche und organisatorische Begleitung beim Kauf von Wohnungen, Häusern, Neubauten und Grundstücken in ganz Spanien.

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Erst prüfen, dann reservieren

Eine attraktive Immobilie ist nicht automatisch rechtlich einwandfrei. Vor jeder verbindlichen Unterschrift und größeren Zahlung sollten Eigentümer, Grundbuch, Kataster, Belastungen, Baugenehmigungen, Nutzung, Gemeinschaftsschulden und steuerliche Folgen geprüft werden.

Wir vertreten ausschließlich Ihre Interessen als Käufer und koordinieren Makler, Verkäufer, Bank, Architekt, Notariat, Register und Behörden auf Deutsch.

Vor einer Zahlung klären

  • Ist der Verkäufer verfügungsberechtigter Eigentümer?
  • Bestehen Hypotheken, Pfändungen oder Nutzungsrechte?
  • Stimmen Realität, Grundbuch und Kataster überein?
  • Sind Gebäude, Anbauten und Pool legal?
  • Ist die geplante Nutzung zulässig?
  • Welche Steuer und welcher Bemessungswert gelten?
  • Welche Bedingungen schützen Ihre Anzahlung?
Wichtig: Ein Reservierungsformular kann bereits verbindliche Folgen haben. Lassen Sie Dokument, Immobilie und Rückzahlungsbedingungen prüfen, bevor Sie Geld überweisen.
Ablauf

In vier Schritten zur eigenen Immobilie

1

Erstprüfung

Wir prüfen Objekt, Verkäufer, Register, Kataster, Belastungen, Genehmigungen und die geplante Nutzung.

2

Vertrag

Reservierung oder Arras-Vertrag werden mit klaren Bedingungen, Fristen und Rücktrittsrechten gestaltet.

3

Notartermin

Finanzierung, Kaufpreis, Schecks, Vollmacht, Urkunde und lastenfreie Übergabe werden koordiniert.

4

Nachbereitung

Steuern, Grundbuch, Versorger, Gemeinschaft und laufende Pflichten werden ordnungsgemäß erledigt.

Rechtliche Prüfung

Was wir vor dem Kauf kontrollieren

Eigentum

Grundbuch und Erwerbsurkunde zeigen, wem die Immobilie gehört und wer dem Verkauf wirksam zustimmen muss.

Belastungen

Hypotheken, Pfändungen, Dienstbarkeiten, Nießbrauch, Vorkaufsrechte und steuerliche Haftungsvermerke werden geprüft.

Kataster

Katasterreferenz, Grundstücksgrenzen, Flächen, Gebäude und Nutzung werden mit Register und tatsächlichem Zustand abgeglichen.

Baurecht

Baugenehmigung, Fertigstellung, Legalisierung, Schutzstatus und mögliche städtebauliche Verfahren sind zu kontrollieren.

Nutzung

Bewohnbarkeit, touristische Vermietung, gewerbliche Nutzung und geplante Umbauten können regional oder kommunal beschränkt sein.

Schulden

IBI, Gemeinschaftskosten, Sonderumlagen und Versorgerrückstände können wirtschaftliche oder rechtliche Risiken verursachen.

Grundbuch

Nota Simple und eingetragene Rechte

Die aktuelle Nota Simple enthält insbesondere die Beschreibung der Immobilie, eingetragene Eigentümer sowie Art, Umfang und Beschränkungen ihrer Rechte. Sie zeigt außerdem registrierte Hypotheken, Pfändungen und weitere Belastungen.

Die Registerprüfung ist unverzichtbar, ersetzt aber weder die Kataster-, Bau- noch die technische Prüfung.

Aktualität beachten

Eine ältere Nota Simple kann spätere Änderungen nicht zeigen. Vor Vertragsabschluss und erneut vor dem Notartermin sollte die aktuelle Registerlage kontrolliert werden.

Abweichungen bei Eigentümer, Fläche, Nebengebäuden oder Belastungen müssen vor dem Kauf geklärt werden.

Vorverträge

Reservierung und Arras

Reservierung

Sie nimmt die Immobilie häufig vorübergehend vom Markt. Betrag, Verwahrung, Prüfvorbehalte und Erstattungsfälle müssen eindeutig sein.

Arras penitenciales

Bei wirksamer Vereinbarung kann der Käufer gegen Verlust der Anzahlung zurücktreten; der Verkäufer muss bei seinem Rücktritt regelmäßig den doppelten Betrag leisten.

Andere Arras-Arten

Nicht jede Anzahlung vermittelt ein freies Rücktrittsrecht. Bestätigende oder strafende Arras können andere Erfüllungs- und Schadensersatzfolgen haben.

Finanzierungsvorbehalt

Wer eine Hypothek benötigt, sollte genau regeln, was bei Ablehnung, niedriger Bewertung oder verspäteter Bankzusage geschieht.

Prüfvorbehalt

Der Vertrag sollte Ergebnisse der rechtlichen und technischen Due Diligence sowie die lastenfreie Übergabe berücksichtigen.

Inventar und Übergabe

Möbel, Geräte, Zustand, Räumung, Schlüssel und Gefahrübergang werden am besten schriftlich und mit Anlage dokumentiert.

Bestandsimmobilie

Grunderwerbsteuer ITP

Der Kauf einer gebrauchten Immobilie durch einen privaten Käufer unterliegt grundsätzlich der regionalen Grunderwerbsteuer Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales Onerosas. Der Käufer erklärt und zahlt sie an die zuständige Autonome Gemeinschaft.

Steuersatz, Tarifstufen, Vergünstigungen, Frist und Formular unterscheiden sich je nach Region und persönlichem Sachverhalt.

Bemessungsgrundlage prüfen

Die Steuer wird nicht in jedem Fall ausschließlich nach dem vereinbarten Kaufpreis berechnet. Bei Immobilien kann der amtliche Referenzwert des Katasters eine maßgebliche Mindestbemessungsgrundlage bilden.

  • Kaufpreis
  • Kataster-Referenzwert
  • regionale Bewertungsvorschriften
  • Ermäßigungen für bestimmte Käufer oder Objekte
  • Nachweis bei abweichendem tatsächlichem Wert
Neubau

IVA und AJD beim Kauf vom Bauträger

Die erste Lieferung einer fertiggestellten Wohnung durch den Bauträger unterliegt grundsätzlich der spanischen Mehrwertsteuer IVA. Für Wohnungen gilt regelmäßig ein IVA-Satz von 10 %, für bestimmte besonders geschützte Wohnungen 4 %.

Zusätzlich kann die regionale Stempel- beziehungsweise Urkundensteuer AJD anfallen.

Objektart entscheidet

Grundstücke, Geschäftsräume, einzeln verkaufte Stellplätze und andere Immobilien können anders besteuert werden als eine Wohnung mit gemeinsam übertragenen Nebenräumen.

Auch die Frage, ob wirklich eine steuerliche Erstlieferung vorliegt, muss anhand der Nutzung und Verkaufshistorie geprüft werden.

Neubauprüfung

Kauf während oder nach der Bauphase

Bauträger

Gesellschaft, Vertretungsmacht, Grundstückseigentum, Finanzierung und wirtschaftliche Grundlage des Projekts werden geprüft.

Baugenehmigung

Projekt, Genehmigung, Baufortschritt und genehmigte Nutzung müssen zur beworbenen Immobilie passen.

Ratenzahlungen

Vorauszahlungen während der Bauphase benötigen die gesetzlich erforderliche Absicherung und klare Fälligkeitsbedingungen.

Baubeschreibung

Materialien, Ausstattung, Flächen, Gemeinschaftsanlagen, Änderungen und Fertigstellung werden vertraglich dokumentiert.

Abnahme

Mängelprotokoll, Fertigstellungsunterlagen, Erstbezug und Anschlüsse sollten vor der endgültigen Übernahme geprüft werden.

Gemeinschaft

Teilungserklärung, Satzung, Nutzungsbeschränkungen und prognostizierte Gemeinschaftskosten sind frühzeitig zu prüfen.

Kaufnebenkosten

Welche zusätzlichen Kosten entstehen?

ITP oder IVA/AJD

Die größte Nebenkostenposition hängt davon ab, ob es sich steuerlich um eine gebrauchte Immobilie oder eine Erstlieferung handelt.

Notar

Notarkosten richten sich nach Urkunde, Kaufpreis, Umfang, Ausfertigungen und weiteren beurkundeten Vorgängen.

Grundbuch

Für die Eintragung des Eigentums und gegebenenfalls einer Hypothek fallen Registergebühren an.

Anwalt

Das Honorar hängt von Objekt, Kaufpreis, Risikolage, Vertragsumfang, Vertretung und Nachbearbeitung ab.

Technische Prüfung

Architekt, Gutachter, Vermessung oder Bausachverständiger können je nach Objekt sinnvoll oder erforderlich sein.

Finanzierung

Bewertung, Bankbedingungen, Versicherungen und sonstige Finanzierungskosten müssen getrennt eingeplant werden.

Budgetreserve: Eine pauschale Prozentangabe ist für ganz Spanien unzuverlässig. Region, Neubau oder Bestand, Kaufpreis, Finanzierung und erforderliche Prüfungen bestimmen die tatsächlichen Gesamtkosten.
Käuferpflicht

Verkauft ein Nichtresident?

Ist der Verkäufer nicht in Spanien steuerlich ansässig, muss der Käufer grundsätzlich 3 % der vereinbarten Gegenleistung einbehalten und mit Modelo 211 an die spanische Steuerbehörde abführen.

Diese Pflicht trifft den Käufer unabhängig davon, ob er selbst Resident oder Nichtresident ist.

Richtig abwickeln

  • Steuerstatus aller Verkäufer feststellen
  • Anteile mehrerer Eigentümer zuordnen
  • Einbehalt in der Urkunde ausweisen
  • Modelo 211 fristgerecht einreichen
  • Verkäuferexemplar übergeben
  • Zahlungs- und Einreichungsnachweis aufbewahren
Notartermin

Unterzeichnung der Escritura

Vorbereitung

Vor der notariellen Kaufurkunde werden Identitäten, NIE-Nummern, Vertretungsmacht, Eigentum, Registerlage, Zahlungsmittel und erforderliche Bescheinigungen abgestimmt.

Die notarielle Kontrolle ist wichtig, ersetzt aber nicht Ihre unabhängige rechtliche und technische Kaufprüfung.

Beim Termin

  • finale Prüfung und Erläuterung der Urkunde
  • Dokumentation aller Zahlungen
  • Regelung bestehender Belastungen
  • Übergabe von Besitz und Schlüsseln
  • Zählerstände und Inventarprotokoll
  • Vorlage von Gemeinschafts- und Energieunterlagen
  • unverzügliche Vorlage beim Grundbuch
Finanzierung

Spanische Hypothek oder Eigenkapital

Vorprüfung

Einkommen, Steuerresidenz, Alter, Eigenkapital, bestehende Verpflichtungen und Objektwert beeinflussen die Finanzierbarkeit.

Bankbewertung

Die Bewertung der Bank kann unter dem Kaufpreis liegen. Die Differenz und alle Nebenkosten müssen aus Eigenmitteln gedeckt werden.

Vertragsfrist

Der Kaufvertrag muss ausreichend Zeit für Bewertung, Kreditprüfung, gesetzliche Unterlagen und Notartermin lassen.

Finanzierungsklausel

Ohne ausdrücklichen Vorbehalt führt eine abgelehnte Hypothek nicht automatisch zur Rückzahlung der Anzahlung.

Auslandskapital

Bei hohen Überweisungen sind Herkunftsnachweise und Geldwäscheunterlagen frühzeitig mit Bank und Notariat abzustimmen.

Währungsrisiko

Bei Einkommen oder Vermögen außerhalb des Euroraums können Kursänderungen Kaufpreis und Finanzierung beeinflussen.

Kauf aus dem Ausland

NIE, Bankkonto und Vollmacht

Für den Immobilienkauf und die steuerliche Abwicklung benötigt der Käufer regelmäßig eine spanische NIE-Nummer. Ein spanisches Konto ist nicht in jedem rechtlichen Schritt zwingend, erleichtert aber häufig Steuern, Versorger, Gemeinschaft und Finanzierung.

Ist eine persönliche Anwesenheit nicht möglich, kann der Kauf über eine ausreichend formulierte notarielle Vollmacht erfolgen.

Wir koordinieren

  • NIE-Antrag und Termin
  • Bankkonto und Zahlungsabwicklung
  • Vollmacht mit Apostille und Übersetzung
  • Unterzeichnung der Kaufverträge
  • Vertretung beim Notariat
  • Steuererklärung und Grundbuch
  • Versorger- und Gemeinschaftsanmeldung
Nutzung

Eigennutzung, Vermietung oder Investition?

Hauptwohnsitz

Wer dauerhaft einzieht, sollte Aufenthaltsrecht, Empadronamiento, Steuerresidenz und regionale Wohnvorschriften mitplanen.

Ferienimmobilie

Nichtresidenten haben für selbst genutzte oder leerstehende städtische Immobilien grundsätzlich laufende Pflichten nach Modelo 210.

Langzeitvermietung

Mietrecht, zulässige Vertragsgestaltung, Kaution, Einkommensteuer und regionale Wohnungsregeln müssen berücksichtigt werden.

Ferienvermietung

Touristische Vermietung kann von regionaler Registrierung, kommunaler Zulässigkeit und Gemeinschaftsregeln abhängen.

Umbau

Geplante Erweiterungen, Pool, Terrasse oder Nutzungsänderung sollten vor dem Kauf baurechtlich und technisch geprüft werden.

Gesellschaftskauf

Der Erwerb über eine Gesellschaft ist nicht automatisch steuerlich günstiger und verursacht zusätzliche rechtliche, buchhalterische und steuerliche Pflichten.

Nach dem Kauf

Laufende Pflichten und Organisation

Grundbucheintragung

Nach Steuererklärung wird die notarielle Urkunde zur endgültigen Eintragung des Käufers vorgelegt.

IBI

Die jährliche kommunale Grundsteuer wird überprüft und die Lastschrift auf den neuen Eigentümer umgestellt.

Gemeinschaft

Verwalter, Eigentümerdaten, Bankverbindung, Satzung und laufende oder beschlossene Sonderumlagen werden geklärt.

Versorger

Strom, Wasser, Gas, Internet und gegebenenfalls Abfallgebühren werden übernommen oder neu angemeldet.

Versicherung

Gebäude-, Hausrat- und Haftpflichtschutz sollten spätestens mit Besitz- und Gefahrübergang wirksam sein.

Steuererklärungen

Residenten und Nichtresidenten müssen Nutzung, Vermietung, Vermögen und mögliche Informationspflichten jährlich prüfen.

Fehler vermeiden

Häufige Risiken beim Immobilienkauf

Reservierung ohne Prüfung

Eine nicht ausreichend geschützte Anzahlung wird geleistet, bevor Register, Baurecht und Finanzierung geklärt sind.

Makler als einzige Prüfung

Vermarktung und unabhängige Käufervertretung werden verwechselt; Interessenkonflikte und Lücken bleiben unbemerkt.

Illegale Erweiterung

Pool, Anbau oder zusätzliche Wohnfläche bestehen tatsächlich, sind aber nicht genehmigt oder korrekt registriert.

Steuern zu niedrig kalkuliert

ITP, Referenzwert, IVA/AJD oder regionale Sätze werden pauschal oder anhand veralteter Angaben berechnet.

Ferienvermietung vorausgesetzt

Die Kaufentscheidung basiert auf Mieteinnahmen, obwohl Lizenz, Gemeinde oder Eigentümergemeinschaft die Nutzung beschränken.

Nacharbeiten vergessen

Steuer, Grundbuch, 3-%-Einbehalt, Versorger oder nichtresidentensteuerliche Pflichten werden nach dem Notar nicht erledigt.

Erstprüfung

Welche Angaben benötigen wir?

Senden Sie uns die vorhandenen Objektunterlagen, den gewünschten Kaufpreis und Ihre geplante Nutzung. Wir bestimmen Prüfungsumfang, Steuern und nächste Schritte.

Bitte zusammenstellen

  • Exposé und vollständige Objektadresse
  • Reservierungs- oder Vertragsentwurf
  • Nota Simple und Katasterreferenz
  • Kaufpreis und Zahlungsplan
  • Neubau oder Bestandsimmobilie
  • geplante Eigennutzung oder Vermietung
  • Finanzierungsbedarf
  • Steuerresidenz aller Käufer
Deutschsprachige Käufervertretung

Möchten Sie eine Immobilie in Spanien kaufen?

Senden Sie uns Exposé, Vertragsentwurf oder Objektadresse. Wir prüfen die rechtliche und steuerliche Ausgangslage vor Ihrer verbindlichen Entscheidung.

Recht · Steuern · Organisation

Warum FLIN & ASSOCIATES?

Wir begleiten Ihren Immobilienkauf auf Deutsch von der unabhängigen Erstprüfung bis zur Grundbucheintragung und laufenden Organisation.

Unser internationales Netzwerk unterstützt Privatpersonen und Unternehmen seit mehr als 25 Jahren bei grenzüberschreitenden Immobilienangelegenheiten in Spanien.

Unsere Unterstützung

  • rechtliche und steuerliche Due Diligence
  • Reservierung und Arras-Vertrag
  • Neubau- und Bestandsimmobilien
  • NIE, Bankkonto und Vollmacht
  • Notar, Steuer und Grundbuch
  • Organisation nach dem Kauf
FAQ

Häufige Fragen zum Immobilienkauf

Brauche ich eine NIE für den Immobilienkauf?

Für den notariellen Kauf, die Steuererklärung und die Grundbucheintragung wird regelmäßig eine spanische NIE-Nummer benötigt.

Sollte ich vor der Reservierung einen Anwalt einschalten?

Ja. Bereits Reservierungsformulare können verbindliche Pflichten auslösen. Objekt, Verkäufer, Bedingungen und Rückzahlung der Anzahlung sollten vorher geprüft werden.

Was zeigt eine Nota Simple?

Sie enthält insbesondere die registrierte Immobilie, Eigentümer, Art und Umfang ihrer Rechte sowie eingetragene Hypotheken, Pfändungen und andere Belastungen.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?

ITP-Satz, Tarif und Vergünstigungen richten sich nach der Autonomen Gemeinschaft und dem konkreten Kauf. Eine einheitliche landesweite Prozentangabe wäre daher unzuverlässig.

Welche Steuer fällt bei einem Neubau an?

Die erste Lieferung einer Wohnung durch den Bauträger unterliegt grundsätzlich IVA, regelmäßig 10 %, sowie gegebenenfalls regionaler AJD.

Was ist der Kataster-Referenzwert?

Ein amtlicher Wert, der bei ITP und AJD als maßgebliche Mindestbemessungsgrundlage relevant sein kann. Kaufpreis und konkreter Referenzwert müssen geprüft werden.

Was bedeutet Arras?

Arras sind vertraglich geregelte Anzahlungen. Ob sie Rücktritt, Vertragsstrafe oder bloße Kaufpreisbestätigung bewirken, hängt von der ausdrücklich vereinbarten Art ab.

Kann ich ohne spanisches Bankkonto kaufen?

Je nach Zahlungsweg kann dies möglich sein. Ein spanisches Konto erleichtert jedoch häufig Steuern, Versorger, Gemeinschaftskosten und Finanzierung.

Kann ich die Immobilie per Vollmacht kaufen?

Ja, häufig kann eine ausreichend formulierte notarielle Vollmacht Vertragsabschluss, Notartermin, Steuer und weitere Abwicklung ermöglichen.

Kann ich die Immobilie touristisch vermieten?

Nicht automatisch. Regionale und kommunale Vorschriften, Registrierung, Planungsrecht und Regeln der Eigentümergemeinschaft müssen vor dem Kauf geprüft werden.

Was gilt, wenn der Verkäufer Nichtresident ist?

Der Käufer muss grundsätzlich 3 % der vereinbarten Gegenleistung einbehalten und mit Modelo 211 an die spanische Steuerbehörde abführen.

Welche Pflichten entstehen nach dem Kauf?

Unter anderem Steuerzahlung, Grundbucheintragung, IBI, Gemeinschaft, Versorger, Versicherung sowie je nach Steuerresidenz und Nutzung jährliche Steuererklärungen.