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Vermögensteuer in Spanien | Beratung auf Deutsch
Impuesto sobre el Patrimonio · Modelo 714

Vermögensteuer in Spanien

Deutschsprachige Unterstützung für Residenten und Nichtresidenten bei der Prüfung, Berechnung und Erklärung der spanischen Vermögensteuer – einschließlich Immobilien, Bankvermögen, Beteiligungen und Auslandsvermögen.

Residenten & Nichtresidenten
Spanisches & weltweites Vermögen
Regionale Regeln
Modelo 714 & 718
Grundlagen

Was besteuert die spanische Vermögensteuer?

Der Impuesto sobre el Patrimonio ist eine persönliche Steuer auf das Nettovermögen natürlicher Personen. Maßgeblich sind die Vermögenswerte und Rechte, die am 31. Dezember eines Jahres vorhanden sind, abzüglich bestimmter Belastungen und Schulden.

Die Steuer betrifft nicht nur Immobilien. Je nach Steuerstatus können auch Konten, Depots, Fonds, Beteiligungen, Versicherungen, Fahrzeuge, Kunst, Schmuck und weitere wirtschaftliche Rechte einzubeziehen sein.

Wichtige Ausgangsfragen

  • Wo waren Sie im betreffenden Jahr steuerlich ansässig?
  • Welche Autonome Gemeinschaft ist zuständig?
  • Welche Vermögenswerte gehörten Ihnen am 31. Dezember?
  • Welche Bewertungsregel gilt für jede Position?
  • Welche Befreiungen und Schulden sind anwendbar?
  • Besteht zusätzlich eine Pflicht nach Modelo 720 oder Modelo 718?
Keine einheitliche Pauschalrechnung: Freibeträge, Tarife, Abzüge und Vergünstigungen können sich nach Steuerjahr, persönlichem Status und Autonomer Gemeinschaft unterscheiden.
Steuerstatus

Residenten und Nichtresidenten

Obligación personal

Spanische Steuerresidenten

Residenten unterliegen grundsätzlich mit ihrem weltweiten Nettovermögen der spanischen Vermögensteuer – unabhängig davon, in welchem Staat die einzelnen Vermögenswerte liegen.

Obligación real

Nichtresidenten

Nichtresidenten werden grundsätzlich nur mit Vermögenswerten und Rechten erfasst, die in Spanien liegen, ausgeübt werden können oder zu erfüllen sind.

Sonderregime

Beckham Law

Begünstigte des besonderen Impatriates-Regimes werden bei der Vermögensteuer grundsätzlich wie Nichtresidenten behandelt und damit regelmäßig nur für spanisches Vermögen erfasst.

Ablauf

In vier Schritten zur Vermögensteuererklärung

1

Status klären

Wir bestimmen Steuerresidenz, zuständige Region, Sonderregime und den Umfang des steuerpflichtigen Vermögens.

2

Vermögen erfassen

Alle relevanten Vermögenswerte, Eigentumsquoten, Rechte, Belastungen und Schulden werden geordnet aufgenommen.

3

Werte berechnen

Für jede Vermögensart wenden wir die gesetzlich vorgesehene Bewertungsregel sowie mögliche Befreiungen an.

4

Erklärung abgeben

Modelo 714 und gegebenenfalls Modelo 718 werden elektronisch vorbereitet, geprüft und fristgerecht eingereicht.

Erklärungspflicht

Wann muss Modelo 714 eingereicht werden?

Eine Erklärungspflicht besteht grundsätzlich, wenn nach Abzügen und Vergünstigungen eine Vermögensteuer zu zahlen ist. Unabhängig davon kann eine Erklärung auch dann erforderlich sein, wenn der nach den gesetzlichen Regeln bestimmte Bruttowert der Vermögenswerte und Rechte mehr als 2.000.000 Euro beträgt.

Für diese 2-Millionen-Euro-Grenze werden auch steuerbefreite Werte einbezogen; Schulden und persönliche Verpflichtungen werden dabei nicht abgezogen.

Freibetrag ist nicht gleich Erklärungsschwelle

Der allgemeine staatliche Mindestfreibetrag beträgt 700.000 Euro. Für Residenten können jedoch regionale Freibeträge gelten.

Auch wenn nach Freibetrag oder Bonus keine Zahlung entsteht, kann bei mehr als 2.000.000 Euro Bruttovermögen dennoch eine Erklärungspflicht bestehen.

Regionale Unterschiede

Autonome Gemeinschaften entscheiden mit

Mindestfreibetrag

Einige Regionen haben vom staatlichen Freibetrag abweichende Beträge festgelegt. Entscheidend ist die im jeweiligen Steuerjahr anwendbare regionale Regelung.

Steuertarif

Auch Steuersätze und Tarifstufen können regional von der staatlichen Skala abweichen.

Abzüge und Boni

Regionale Abzüge oder Vergünstigungen können die endgültige Steuerlast erheblich beeinflussen, sind aber nicht automatisch in jedem Fall anwendbar.

Zuständige Region

Bei Residenten richtet sich die Zuständigkeit grundsätzlich nach den Regeln des gewöhnlichen Aufenthalts und der regionalen Steuerzuordnung.

Nichtresidenten

Nichtresidenten können unter bestimmten Voraussetzungen die Regelung der Autonomen Gemeinschaft anwenden, in der sich der größte Wert ihres in Spanien steuerpflichtigen Vermögens befindet.

Jährlich neu prüfen

Gesetze, Tarife und Vergünstigungen können sich ändern. Die Berechnung muss deshalb immer für das konkrete Steuerjahr erfolgen.

Vermögenswerte

Was gehört in die Berechnung?

Immobilien

Wohnungen, Häuser, Grundstücke, Garagen, Ferienimmobilien sowie Miteigentums- und Nutzungsrechte werden nach besonderen Regeln bewertet.

Bankvermögen

Girokonten, Sparkonten und Festgelder werden grundsätzlich anhand gesetzlich definierter Jahresend- und Durchschnittswerte berücksichtigt.

Wertpapiere und Fonds

Aktien, Anleihen, börsennotierte und nicht börsennotierte Beteiligungen sowie Investmentfonds unterliegen unterschiedlichen Bewertungsregeln.

Versicherungen und Renten

Lebensversicherungen, bestimmte Rentenansprüche und vergleichbare Rechte können mit Rückkaufs- oder Kapitalisierungswerten einzubeziehen sein.

Unternehmensbeteiligungen

Betriebsvermögen und qualifizierte Familienunternehmensbeteiligungen können bei Erfüllung strenger Voraussetzungen befreit sein.

Weitere Werte

Fahrzeuge, Boote, Flugzeuge, Schmuck, Kunst, Antiquitäten, Forderungen, Optionen und Kryptowährungen können ebenfalls relevant sein.

Eigenheim

Freibetrag für den Hauptwohnsitz

Der eigene Hauptwohnsitz kann nach staatlichem Recht bis zu einem Höchstbetrag von 300.000 Euro pro steuerpflichtiger Person von der Vermögensteuer befreit sein, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Bei gemeinschaftlichem Eigentum werden Eigentumsquote, persönlicher Wertanteil und individuelle Befreiung getrennt geprüft.

Nicht jede Immobilie ist begünstigt

  • Ferien- und Zweitwohnungen sind kein Hauptwohnsitz
  • vermietete Immobilien fallen nicht automatisch unter die Befreiung
  • Nichtresidenten haben regelmäßig keinen spanischen Hauptwohnsitz im steuerlichen Sinn
  • Eigentum, Nießbrauch und andere Rechte sind getrennt zu bewerten
  • Hypothekenschulden werden nur nach den gesetzlichen Regeln berücksichtigt
Immobilienbewertung

Welcher Wert gilt für spanische Immobilien?

Katasterwert

Der im Steuerjahr gültige Katasterwert gehört zu den gesetzlich zu vergleichenden Größen.

Behördlich festgestellter Wert

Ein von der Finanzverwaltung für andere Steuern geprüfter oder festgestellter Wert kann ebenfalls maßgeblich sein.

Anschaffungswert

Auch der Kauf- oder Anschaffungswert wird berücksichtigt. Regelmäßig ist der höchste der gesetzlich vorgesehenen Vergleichswerte anzusetzen.

Ausländische Immobilien

Bei Residenten werden Immobilien außerhalb Spaniens nach den besonderen spanischen Bewertungsvorschriften und mit korrekter Währungsumrechnung erfasst.

Nießbrauch

Eigentum, bloßes Eigentum und Nießbrauch werden nicht identisch bewertet. Alter und Dauer des Rechts können entscheidend sein.

Miteigentum

Jede Person erklärt grundsätzlich ihren eigenen rechtlichen Anteil; gemeinsame Schulden und Belastungen müssen passend zugeordnet werden.

Schulden

Was darf vom Vermögen abgezogen werden?

Bestimmte nachgewiesene Schulden und Belastungen können das steuerpflichtige Nettovermögen mindern. Ein Abzug setzt jedoch voraus, dass die Schuld am Stichtag tatsächlich besteht und wirtschaftlich mit dem steuerpflichtigen Vermögen zusammenhängt.

Bei Nichtresidenten sind grundsätzlich nur Belastungen spanischer Vermögenswerte und für deren Erwerb investierte Verbindlichkeiten abzugsfähig.

Typische Prüfunterlagen

  • Darlehensvertrag und Tilgungsplan
  • Bankbestätigung zum Saldo am 31. Dezember
  • Grundbuch- und Hypothekenunterlagen
  • Nachweis der Mittelverwendung
  • Eigentums- und Schuldnerquoten
  • Unterlagen zu sonstigen Lasten und Verpflichtungen
Wichtig: Der volle ursprüngliche Kreditbetrag ist nicht automatisch abzugsfähig. Maßgeblich ist grundsätzlich die nachgewiesene Restschuld am Stichtag.
Befreiungen

Unternehmen, Beteiligungen und weitere Ausnahmen

Betriebsvermögen

Vermögen einer tatsächlich ausgeübten wirtschaftlichen oder beruflichen Tätigkeit kann unter engen gesetzlichen Voraussetzungen befreit sein.

Familienunternehmen

Bestimmte Beteiligungen an operativ tätigen Gesellschaften können begünstigt sein, wenn Beteiligungsquote, Leitungsfunktion und Vergütungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Hausrat

Gewöhnliche persönliche Gegenstände und Hausrat sind grundsätzlich befreit; für Schmuck, Luxuspelze, Fahrzeuge, Kunst und Antiquitäten gelten Besonderheiten.

Rentenrechte

Bestimmte gesetzlich definierte Ansprüche aus Sozialversicherung und Altersvorsorge können befreit sein; das jeweilige Produkt ist einzeln zu prüfen.

Geistiges Eigentum

Rechte des Urhebers oder Erfinders können unter den gesetzlichen Voraussetzungen befreit sein.

Doppelbesteuerung

Bei Residenten kann für im Ausland belegtes und dort besteuertes Vermögen eine begrenzte Anrechnung ausländischer Steuer möglich sein.

Große Vermögen

Solidaritätssteuer und Modelo 718

Die staatliche Solidaritätssteuer auf große Vermögen – Impuesto Temporal de Solidaridad de las Grandes Fortunas – ergänzt die Vermögensteuer. Sie betrifft grundsätzlich Nettovermögen von mehr als 3.000.000 Euro.

Die bereits gezahlte Vermögensteuer wird bei der Berechnung berücksichtigt. Regionale Vergünstigungen bei der Vermögensteuer schließen deshalb eine zusätzliche staatliche Belastung nicht zwingend aus.

Separat prüfen

Modelo 718 ist eine eigene elektronische Erklärung. Steuerpflicht, Freibetrag, Tarif, gemeinsames Belastungslimit und Anrechnung der Vermögensteuer müssen gesondert berechnet werden.

Eine Abgabepflicht besteht grundsätzlich nur, wenn sich nach den anwendbaren Abzügen und Vergünstigungen ein Betrag zur Zahlung ergibt.

Abgrenzung

Modelo 714, Modelo 720 und Modelo 718

Vermögensteuer

Modelo 714

Ermittelt die jährliche spanische Vermögensteuer anhand des Nettovermögens am 31. Dezember.

Auslandsinformation

Modelo 720

Informiert über bestimmte ausländische Konten, Anlagen, Versicherungen und Immobilien. Es berechnet selbst keine Steuer.

Große Vermögen

Modelo 718

Dient der staatlichen Solidaritätssteuer für besonders hohe Nettovermögen und ergänzt Modelo 714.

Mehrere Pflichten gleichzeitig: Ein in Spanien steuerlich ansässiger Eigentümer kann denselben ausländischen Vermögenswert in Modelo 720 informieren und zugleich bei Modelo 714 beziehungsweise Modelo 718 berücksichtigen müssen.
Frist und Einreichung

Wann wird die Vermögensteuer erklärt?

Stichtag 31. Dezember

Die Vermögensteuer entsteht am Jahresende und erfasst grundsätzlich das Vermögen, das der Person an diesem Tag gehört.

Jährliche Kampagne

Modelo 714 wird grundsätzlich im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerkampagne innerhalb der amtlich festgelegten Frist eingereicht.

Elektronische Abgabe

Die Erklärung wird elektronisch über die spanische Steuerbehörde abgegeben und benötigt eine geeignete digitale Identifikation oder Vertretung.

Individuelle Erklärung

Die Vermögensteuer ist persönlich. Ehepartner und andere Miteigentümer prüfen und erklären ihre jeweiligen Anteile getrennt.

Zahlung

Ergibt die Berechnung eine Steuer, müssen Zahlungsweg und eventuell erforderliche Kontoverbindungen rechtzeitig vorbereitet werden.

Unterlagen archivieren

Bewertungen, Kontosalden, Eigentumsnachweise, Schuldenbelege und Einreichungsprotokolle sollten sorgfältig aufbewahrt werden.

Fehler vermeiden

Häufige Fehler bei der Vermögensteuer

Nur Immobilien berücksichtigt

Konten, Depots, Versicherungen, Beteiligungen oder andere Rechte werden bei der Vermögensaufnahme vergessen.

Falsche Region verwendet

Staatlicher Freibetrag und Tarif werden angewendet, obwohl eine andere regionale Regelung maßgeblich ist.

Marktwert geschätzt

Vermögenswerte werden pauschal zum Marktwert angesetzt, obwohl das Gesetz eine besondere Bewertungsmethode vorschreibt.

2-Millionen-Grenze übersehen

Wegen einer Steuerbefreiung entsteht keine Zahlung, die eigenständige Erklärungspflicht aufgrund des Bruttovermögens bleibt aber unbemerkt.

Schulden falsch abgezogen

Private, nicht nachgewiesene oder nicht zuordenbare Schulden werden vollständig vom steuerpflichtigen Vermögen abgezogen.

Modelo 720 verwechselt

Die Information über Auslandsvermögen wird fälschlich als Ersatz für die Vermögensteuererklärung angesehen.

Erstprüfung

Welche Angaben benötigen wir?

Für eine belastbare Vorprüfung benötigen wir den Steuerstatus, den Wohnort und eine vollständige Übersicht der Vermögenswerte und Schulden zum 31. Dezember.

Bitte zusammenstellen

  • Steuerresidenz und Wohnsitzhistorie
  • Beckham-Law-Bescheid, falls vorhanden
  • Immobilienurkunden und Katasterdaten
  • Kontosalden und Depotübersichten
  • Beteiligungs- und Gesellschaftsunterlagen
  • Versicherungs- und Rückkaufswerte
  • Darlehens- und Schuldennachweise
  • frühere Modelo 714, 718 und 720
Deutschsprachige Vermögensteuerberatung

Müssen Sie in Spanien Vermögensteuer zahlen?

Teilen Sie uns Steuerstatus, Region, Immobilien, Konten, Depots und Beteiligungen mit. Wir prüfen Ihre Erklärungspflicht und die anwendbaren Vergünstigungen.

Prüfung · Bewertung · Erklärung

Warum FLIN & ASSOCIATES?

Wir koordinieren auf Deutsch die vollständige Vermögensaufnahme, gesetzliche Bewertung, regionale Prüfung und elektronische Einreichung.

Unser internationales Netzwerk unterstützt Privatpersonen und Unternehmen seit mehr als 25 Jahren bei grenzüberschreitenden Steuerfragen in Spanien.

Unsere Unterstützung

  • Residenten und Nichtresidenten
  • spanische und ausländische Immobilien
  • Konten, Depots und Beteiligungen
  • Befreiungen und Schulden
  • Modelo 714 und Modelo 718
  • Abgleich mit Modelo 720 und IRPF
FAQ

Häufige Fragen zur Vermögensteuer

Wer muss in Spanien Vermögensteuer zahlen?

Natürliche Personen, die nach den für sie geltenden staatlichen oder regionalen Regeln steuerpflichtiges Vermögen besitzen. Residenten werden grundsätzlich mit Weltvermögen, Nichtresidenten mit spanischem Vermögen erfasst.

Wie hoch ist der Freibetrag?

Der allgemeine staatliche Mindestfreibetrag beträgt 700.000 Euro. Für Residenten können je nach Autonomer Gemeinschaft abweichende Beträge gelten.

Ist der Hauptwohnsitz befreit?

Nach staatlichem Recht kann der Hauptwohnsitz unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis höchstens 300.000 Euro pro Person befreit sein.

Muss ich trotz Steuerfreiheit eine Erklärung abgeben?

Ja, möglicherweise. Übersteigt der relevante Bruttowert aller Vermögenswerte und Rechte 2.000.000 Euro, kann unabhängig von der endgültigen Zahlung eine Erklärungspflicht bestehen.

Wie werden Immobilien bewertet?

Bei spanischen Immobilien ist regelmäßig der höchste der gesetzlich vorgesehenen Werte maßgeblich. Ausländische Immobilien werden nach den dafür geltenden besonderen Regeln bewertet.

Kann ich eine Hypothek abziehen?

Eine nachgewiesene Restschuld kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen abziehbar sein. Bei Nichtresidenten muss sie grundsätzlich dem in Spanien steuerpflichtigen Vermögen zugeordnet sein.

Werden deutsche Konten und Depots erfasst?

Bei spanischen Steuerresidenten grundsätzlich ja. Nichtresidenten werden im Regelfall nur mit ihrem in Spanien belegenen Vermögen erfasst.

Was gilt für Ehepartner?

Jede Person ist ein eigener Steuerpflichtiger und erklärt grundsätzlich ihren persönlichen Anteil. Es gibt keine gemeinsame Vermögensteuererklärung für Ehepaare.

Was gilt unter der Beckham Law?

Begünstigte werden grundsätzlich nur für spanisches Vermögen besteuert. Anerkennung und Geltungsjahr des Sonderregimes müssen geprüft werden.

Was ist die Solidaritätssteuer für große Vermögen?

Sie ist eine ergänzende staatliche Steuer für Nettovermögen von grundsätzlich mehr als 3.000.000 Euro und wird über Modelo 718 erklärt.

Ersetzt Modelo 720 die Vermögensteuererklärung?

Nein. Modelo 720 ist eine Informationserklärung über bestimmte Auslandswerte; Modelo 714 berechnet die Vermögensteuer.

Wann ist die Vermögensteuer fällig?

Stichtag ist der 31. Dezember. Die Erklärung wird grundsätzlich während der amtlichen jährlichen Einkommensteuerkampagne elektronisch eingereicht.