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Holdinggesellschaft in Spanien gründen | ETVE & Steuern
Holding · ETVE · Beteiligungen · internationale Struktur

Holdinggesellschaft in Spanien gründen

Deutschsprachige Begleitung bei Konzeption, Gründung und laufender Organisation spanischer Beteiligungsgesellschaften und internationaler ETVE-Strukturen.

Struktur planen
Steuern prüfen
Substanz schaffen
Gruppe verwalten
Zentrale Beteiligungsstruktur

Unternehmen und Investitionen über Spanien bündeln

Eine spanische Holding kann Beteiligungen an spanischen und ausländischen Unternehmen bündeln, neue Akquisitionen finanzieren, Gruppenleistungen koordinieren und die Unternehmensnachfolge strukturieren.

Steuervorteile entstehen jedoch nicht allein durch die Gründung. Beteiligungshöhe, Haltedauer, Besteuerung der Tochtergesellschaft, Substanz, tatsächliche Geschäftsleitung und wirtschaftliche Gründe müssen zusammenpassen.

Typische Ziele

  • Beteiligungen zentral verwalten
  • Dividenden innerhalb der Gruppe bündeln
  • Unternehmensverkäufe vorbereiten
  • neue Beteiligungen erwerben
  • Finanzierung koordinieren
  • Familiennachfolge strukturieren
  • internationale Expansion organisieren
Keine automatische Steuerfreiheit: Weder eine spanische Holding noch eine ETVE macht jede Dividende oder jeden Veräußerungsgewinn steuerfrei. Sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen und Anti-Missbrauchsregeln sind einzeln zu prüfen.
Struktur

Klassische Holding oder spanische ETVE

Operative Holding

Eine spanische Gesellschaft kann Beteiligungen halten und zugleich Leitungs-, Finanzierungs- oder Verwaltungsleistungen für die Gruppe erbringen.

Reine Beteiligungsholding

Eine Gesellschaft ohne operative Tätigkeit benötigt dennoch echte Verwaltung, ordnungsgemäße Organe, Buchhaltung und einen wirtschaftlich nachvollziehbaren Zweck.

ETVE

Die Entidad de Tenencia de Valores Extranjeros ist keine eigene Gesellschaftsform, sondern ein besonderes spanisches Steuerregime für qualifizierte Auslandsbeteiligungen.

Spanische Beteiligungen

Auch Beteiligungen an spanischen Unternehmen können bei erfüllten Voraussetzungen von der allgemeinen Beteiligungsbefreiung profitieren.

Familienholding

Eine Holding kann Nachfolge und einheitliche Beteiligungsverwaltung erleichtern; Einkommen-, Vermögen-, Erbschaft- und Schenkungsteuer sind gesondert zu prüfen.

Akquisitionsholding

Für einen Unternehmenskauf kann eine spanische Erwerbsgesellschaft sinnvoll sein. Finanzierung, Zinsabzug und Verschmelzung benötigen eine belastbare Planung.

Beteiligungsbefreiung

Dividenden und Veräußerungsgewinne

Mindestbeteiligung

Die allgemeine spanische Beteiligungsbefreiung verlangt regelmäßig eine direkte oder indirekte Beteiligung von mindestens fünf Prozent.

Haltedauer

Die Beteiligung muss grundsätzlich mindestens ein Jahr ununterbrochen gehalten werden oder nach Ausschüttung bis zum Ablauf dieser Frist fortbestehen.

Auslandsbeteiligung

Bei ausländischen Tochtergesellschaften gelten zusätzliche Anforderungen an deren Besteuerung und mögliche Abkommensvorteile.

95-Prozent-Wirkung

Die Befreiung wird grundsätzlich um fünf Prozent pauschale Verwaltungskosten reduziert; Ausnahmen und Sonderregeln sind im Einzelfall zu prüfen.

Anteilsverkauf

Positive Gewinne aus dem Verkauf qualifizierter Beteiligungen können unter Voraussetzungen entsprechend begünstigt sein.

Ausschlüsse

Passive Gesellschaften, Transparenzregeln, hybride Gestaltungen, Verlustfälle und nicht qualifizierte Beteiligungen können die Begünstigung begrenzen.

ETVE-Regime

Holding ausländischer Beteiligungen

Auslandswerte

Der Unternehmenszweck muss die Verwaltung ausländischer Beteiligungen mit geeigneter materieller und personeller Organisation umfassen.

Namensanteile

Anteile an der ETVE müssen grundsätzlich auf den Namen lauten.

Mitteilung

Die Anwendung des besonderen Regimes ist der spanischen Steuerverwaltung formgerecht mitzuteilen.

Qualifizierte Einkünfte

Begünstigt werden nur Dividenden und Veräußerungsgewinne, welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Ausschüttung

Die Behandlung einer Ausschüttung an Gesellschafter hängt von deren Ansässigkeit, Rechtsform, Abkommen und Herkunft der ausgeschütteten Gewinne ab.

Keine Briefkastenlösung

Eine ETVE ersetzt weder wirtschaftliche Gründe noch tatsächliche Leitung, Ressourcen, Dokumentation und ordnungsgemäße Gruppensteuerung.

Laufende Pflichten

Buchhaltung, Organe und Compliance

Geschäftsleitung

Geschäftsführer müssen tatsächlich entscheiden, Informationen prüfen und ihre Aufgaben nach spanischem Gesellschaftsrecht wahrnehmen.

Buchhaltung

Beteiligungen, Dividenden, Finanzierungen, Leistungen und Rücklagen werden korrekt verbucht und in Abschlüssen offengelegt.

Körperschaftsteuer

Die Holding reicht spanische Steuererklärungen ein und dokumentiert Befreiungen, Abzüge, Verlustvorträge und Sonderregime.

Verrechnungspreise

Leistungen, Darlehen und Garantien innerhalb der Gruppe müssen fremdüblich bepreist und gegebenenfalls dokumentiert werden.

Wirtschaftlich Berechtigte

Gesellschafterstruktur, Kontrollverhältnisse und Änderungen müssen gegenüber Notar, Register, Banken und Behörden transparent sein.

Jahresabschluss

Abschluss, Gewinnverwendung, Gesellschafterbeschlüsse und Hinterlegung beim Handelsregister sind fristgerecht zu organisieren.

Ablauf

In vier Schritten zur spanischen Holding

1

Ziele analysieren

Gesellschafter, Beteiligungen, Länder, Einkünfte, Finanzierung und Ausstiegspläne werden erfasst.

2

Struktur entwickeln

Rechtsform, ETVE-Option, Beteiligungswege, Substanz, Leitung und Steuerfolgen werden verglichen.

3

Holding gründen

Name, Kapital, Satzung, Notar, NIF, Handelsregister, Bank und steuerliche Anmeldung werden koordiniert.

4

Beteiligungen einbringen

Kauf, Einlage oder Umstrukturierung sowie Bewertung, Verträge, Meldungen und laufende Compliance werden umgesetzt.

Substanz

Tatsächliche Leitung statt Briefkasten

Entscheidend ist, wo und durch wen wesentliche unternehmerische Entscheidungen getroffen werden. Spanische Geschäftsführer müssen ihre Aufgaben tatsächlich wahrnehmen und über ausreichende Informationen und Befugnisse verfügen.

Räume, Personal und Systeme richten sich nach Art und Umfang der Funktionen. Eine Holding mit Finanzierungs-, Management- oder Verwaltungsleistungen benötigt mehr Organisation als eine einfache Beteiligungsgesellschaft.

Substanz dokumentieren

  • qualifizierte Geschäftsführung in Spanien
  • regelmäßige Sitzungen und Protokolle
  • spanisches Bankkonto und Zahlungsfreigaben
  • eigene Geschäftsanschrift und Unterlagen
  • Personal oder externe Ressourcen
  • nachvollziehbare Entscheidungsprozesse
  • wirtschaftliche Gründe der Struktur
Finanzierung

Eigenkapital, Darlehen und Gruppenleistungen richtig gestalten

Eine Holding kann Beteiligungen mit Eigenmitteln, Bankkrediten oder konzerninternen Darlehen finanzieren. Zinsen sind jedoch nicht unbegrenzt abzugsfähig und müssen wirtschaftlich sowie fremdüblich sein.

Managementleistungen, Garantien, Cash-Pooling und Kostenumlagen erfordern Verträge, Leistungsnachweise und Verrechnungspreisdokumentation.

Zu prüfen sind

  • Kapitalbedarf und Verschuldungsgrad
  • Zinsabzugsbeschränkungen
  • Fremdvergleich der Konditionen
  • Quellensteuer auf Zinsen
  • finanzielle Unterstützung beim Anteilskauf
  • Cash-Pooling und Garantien
  • steuerliche Organschaft beziehungsweise Gruppe
Gesamtbelastung vergleichen: Entscheidend ist nicht nur die Besteuerung in der Holding. Quellenstaat, Spanien und Ansässigkeitsstaat des Gesellschafters müssen gemeinsam betrachtet werden.
Gründung und Übertragung

Beteiligungen kaufen oder in die Holding einbringen

Eine neue Holding kann Anteile erwerben oder bestehende Beteiligungen durch Sacheinlage, Anteilstausch, Verschmelzung oder andere Umstrukturierung erhalten.

Bewertung, notarielle Dokumentation, Register, latente Gewinne, Grunderwerbsteuer bei Immobiliengesellschaften und die Voraussetzungen steuerneutraler Umstrukturierung müssen vor Umsetzung geklärt werden.

Benötigte Planung

  • Eigentums- und Konzernstruktur
  • Bewertung der Beteiligungen
  • Herkunft der Mittel
  • Kauf- oder Einlageverträge
  • Gesellschafter- und Organbeschlüsse
  • Investitionsmeldungen
  • steuerliche Buchwerte und Haltefristen
Deutschsprachige Strukturberatung

Möchten Sie eine Holdinggesellschaft in Spanien gründen?

Wir prüfen Ziele, Beteiligungen, ETVE-Regime, Substanz und internationale Steuerfolgen und koordinieren Gründung sowie Umsetzung.

Gesellschaft · Steuern · International

Warum FLIN & ASSOCIATES?

Wir verbinden deutschsprachige Beratung mit spanischem Gesellschafts-, Steuer-, Vertrags- und Umstrukturierungsrecht.

Unser Netzwerk begleitet Unternehmer, Familien und internationale Gruppen von der Strukturplanung bis zur laufenden Holding-Compliance.

Unsere Unterstützung

  • Holding und ETVE vergleichen
  • Beteiligungsbefreiung prüfen
  • Substanzkonzept entwickeln
  • Gründung und Satzung begleiten
  • Beteiligungsübertragungen strukturieren
  • laufende Pflichten koordinieren
Weiterführende Themen

Weitere Dienstleistungen in Spanien

FAQ

Häufige Fragen zur Holdinggesellschaft in Spanien

Was ist eine spanische Holdinggesellschaft?

Eine Holding ist eine spanische Gesellschaft, deren wesentlicher Zweck im Halten und Verwalten von Beteiligungen liegt. Sie kann daneben Leitungs-, Finanzierungs- oder Verwaltungsaufgaben für verbundene Unternehmen übernehmen.

Was ist eine ETVE?

Die Entidad de Tenencia de Valores Extranjeros ist keine besondere Rechtsform, sondern ein optionales spanisches Steuerregime für Gesellschaften, die qualifizierte Beteiligungen an ausländischen Unternehmen verwalten.

Welche Rechtsform eignet sich für eine Holding?

Häufig wird eine Sociedad Limitada oder bei größeren Strukturen eine Sociedad Anónima verwendet. Die Wahl hängt von Gesellschaftern, Kapital, Governance, Investoren, Finanzierung und geplanter Beteiligungsstruktur ab.

Sind Dividenden an eine spanische Holding steuerfrei?

Qualifizierte Dividenden können unter den Voraussetzungen des spanischen Körperschaftsteuerrechts weitgehend befreit sein. Regelmäßig wird die Befreiung um pauschale Verwaltungskosten reduziert; Sonderfälle und Ausschlüsse sind zu prüfen.

Welche Mindestbeteiligung ist erforderlich?

Für die allgemeine Beteiligungsbefreiung gilt grundsätzlich eine direkte oder indirekte Mindestbeteiligung von fünf Prozent. Zusätzlich sind Haltedauer und bei ausländischen Beteiligungen weitere Besteuerungsanforderungen zu erfüllen.

Sind Gewinne aus dem Verkauf einer Tochtergesellschaft begünstigt?

Positive Veräußerungsgewinne aus qualifizierten Beteiligungen können unter gesetzlichen Voraussetzungen weitgehend befreit sein. Nicht erfüllte Voraussetzungen, passive Gesellschaften und besondere Ausschlüsse können das Ergebnis verändern.

Braucht eine Holding eigenes Personal und Geschäftsräume?

Die notwendige Substanz richtet sich nach den tatsächlichen Funktionen und Risiken. Eine reine Briefkastenstruktur ist problematisch; Leitung, Organisation, Ressourcen und Entscheidungsprozesse müssen zur behaupteten Tätigkeit passen.

Wo muss die tatsächliche Geschäftsleitung stattfinden?

Eine in Spanien ansässige Holding sollte ihre wesentlichen Leitungsentscheidungen tatsächlich in Spanien treffen und dokumentieren. Entscheidungen ausschließlich aus dem Ausland können Ansässigkeits-, Abkommens- und Missbrauchsfragen auslösen.

Fällt Quellensteuer auf Dividenden an Gesellschafter an?

Das hängt von Ansässigkeit und Rechtsform des Empfängers, Beteiligung, Haltedauer, EU-Regeln, Doppelbesteuerungsabkommen und gegebenenfalls dem ETVE-Regime ab. Eine Befreiung gilt nicht automatisch.

Kann eine Holding den Kauf eines Unternehmens finanzieren?

Ja. Eigenkapital, Bankdarlehen oder Gesellschafterdarlehen sind möglich. Zinsabzug, finanzielle Unterstützung, Verrechnungspreise, Sicherheiten und wirtschaftliche Tragfähigkeit müssen vorab geprüft werden.

Eignet sich eine Holding für Immobilien in Spanien?

Möglicherweise, aber Immobiliengesellschaften unterliegen besonderen steuerlichen und wirtschaftlichen Regeln. Erwerbssteuern, laufende Besteuerung, Vermögensteuer, Ausschüttung und späterer Verkauf sind umfassend zu vergleichen.

Wie gründet man eine Holdinggesellschaft in Spanien?

Der Ablauf umfasst Struktur- und Steuerplanung, Namensreservierung, Bank und Kapital, Satzung, Notartermin, NIF, Handelsregister, wirtschaftlich Berechtigte und steuerliche Anmeldung. Für eine ETVE kommt die Mitteilung des Sonderregimes hinzu.