Linkbuilding-Angebote prüfen: Qualität und Transparenz
Eine hohe Linkzahl sagt wenig über den Wert einer Kampagne. Vor einer Beauftragung sollten Sie verstehen, wo und warum Ihre Website empfohlen werden soll.
Nach konkreten Beispielen fragen
Lassen Sie sich typische Veröffentlichungen und deren Zielgruppen erklären. Passen Sprache, Thema und Leserschaft zu Ihrem Angebot? Eine Liste unbekannter Domains ohne nachvollziehbaren Kontext ist keine ausreichende Leistungsbeschreibung.
Leistung und Versprechen trennen
Unterscheiden Sie Recherche, Ansprache, redaktionelle Arbeit und bezahlte Platzierung. Eine garantierte Anzahl von Links garantiert keine qualifizierten Anfragen. Unbedingte Ranglistenversprechen sollten nicht die Entscheidungsgrundlage sein.
Kennzeichnung und Regeln klären
Bezahlte Werbung und Sponsoring müssen sachgerecht behandelt werden. Google nennt insbesondere manipulative Linkkäufe und Linknetzwerke als problematisch. Fragen Sie, wie Kennzeichnung und Verlinkungsattribute gehandhabt werden, statt pauschal „Dofollow“ zu verlangen.
Kosten und Dauer dokumentieren
Klären Sie Einmalzahlung, laufende Gebühren, Laufzeit einer Veröffentlichung und Änderungsmöglichkeiten. Was geschieht, wenn eine Seite verschwindet? Ein klarer Umfang schützt vor nachträglichen Missverständnissen.
Ergebnis am Geschäftsziel messen
Verlangen Sie nachvollziehbare Berichte mit tatsächlichen Veröffentlichungen und relevantem Besucherverhalten. Bewerten Sie auch Markenpräsenz und passende Kontakte. Eine einzelne externe Autoritätskennzahl ersetzt diese Prüfung nicht.
Offizielle Quellen und weitere Schritte
Passende Begleitung: Suchmaschinenoptimierung.
Passende nächste Schritte: Backlink-Audit: Verdächtige Links richtig bewerten · Mehrsprachige Website: Hreflang richtig zuordnen.
Ihr Anliegen gezielt vorbereiten
Nennen Sie Zielgruppe und Geschäftsbereich. Ein Angebot lässt sich anhand von Leistungsumfang und Beispielplatzierungen beurteilen, ohne vertrauliche Zugänge zu teilen.
Unterstützung auf Deutsch anfragenStand: 23. Oktober 2026. Allgemeine Orientierung. Maßgeblich sind der konkrete Fall und die aktuellen Vorgaben der zuständigen Stelle.
