301-Weiterleitungen beim Relaunch richtig planen
Eine Weiterleitung sollte einen Besucher zum sachlich passenden Nachfolger bringen. Alle alten Adressen auf die Startseite zu schicken ist dafür meist keine brauchbare Lösung.
Mit einer überprüfbaren Liste beginnen
Sammeln Sie alte Adressen mit internen Links, Zugriffen oder wichtigen externen Verweisen. Ergänzen Sie gewünschte Zieladresse und den Grund der Änderung. Verwechseln Sie eine frei erfundene Spam-Adresse nicht mit einer echten früheren Leistungsseite.
Dauerhaft und vorübergehend unterscheiden
Eine bleibende Verlagerung passt zu einer permanenten Weiterleitung wie 301 oder 308. Ein vorübergehender Zustand braucht eine andere Entscheidung. Legen Sie den Zweck fest, bevor Regeln eingerichtet werden.
Ziele inhaltlich prüfen
Beispiel: Ein alter Buchhaltungsratgeber kann auf die passende neue Buchhaltungsseite führen. Ein entfernter Download ohne Ersatz sollte nicht nur zur Fehlervermeidung auf einen beliebigen Artikel zeigen. Mehrere alte Seiten dürfen auf einen gemeinsamen Nachfolger führen, wenn dort ihre Inhalte sinnvoll zusammengeführt wurden.
Technik mit echten Fällen testen
Prüfen Sie alte Adresse, tatsächlich erreichten Endpunkt und Status. Vermeiden Sie Schleifen und unnötige Ketten. Berücksichtigen Sie Sprachpfade, Großschreibung und Parameter nur nach einer klaren Regel, damit keine fremden Ziele erfasst werden.
Links und Betrieb nachziehen
Aktualisieren Sie interne Links auf das endgültige Ziel. Bewahren Sie eine Dokumentation der Regeln auf. Weiterleitungen brauchen Wartung und sollten nicht kurz nach dem Relaunch ohne Prüfung verschwinden.
Offizielle Quellen und weitere Schritte
Passende Begleitung: Suchmaschinenoptimierung.
Passende nächste Schritte: Website umziehen: SEO-Checkliste für den Livegang · Seite nicht bei Google indexiert: Ursachen prüfen.
Ihr Anliegen gezielt vorbereiten
Bereiten Sie alte und neue URL-Liste vor. Nennen Sie Plattform und ob bereits Regeln aktiv sind, damit Überschneidungen erkannt werden können.
Unterstützung auf Deutsch anfragenStand: 23. Oktober 2026. Allgemeine Orientierung. Maßgeblich sind der konkrete Fall und die aktuellen Vorgaben der zuständigen Stelle.
