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Testamento en España

Asesoramiento en alemán para redactar un testamento legalmente válido si reside, tiene familia o bienes en España.

Derecho alemán y español
Reglamento de sucesiones de la UE
Redacción notarial
Bienes raíces y propiedades
Prevención

Por qué un testamento con vínculos españoles es particularmente importante

Una residencia en España, propiedades en España, cuentas bancarias o familiares en varios países pueden convertir una herencia en transfronteriza. Sin una planificación clara, pueden surgir problemas sucesorios inesperados, reclamaciones de una parte legítima, documentos contradictorios y retrasos.

Por lo tanto, un testamento no debe examinarse de forma aislada, sino junto con la propiedad de bienes, el estado civil, la residencia fiscal y las disposiciones existentes en Alemania.

Esta información es crucial

  • Nacionalidad y residencia habitual
  • Estado civil o de pareja
  • Los niños y otras personas con derecho a una parte obligatoria
  • Bienes inmuebles, cuentas y acciones de la empresa.
  • testamentos y contratos de herencia existentes
  • Activos en Alemania y España
  • Herederos deseados, legados y acuerdos sustitutivos
Importante: La nacionalidad no es automáticamente el factor determinante. A falta de una elección válida de ley, generalmente se aplica la ley del estado en el que la persona fallecida tuvo su última residencia habitual.
Reglamento de sucesiones de la UE

¿Residencia habitual o elección de ley?

El Reglamento de Sucesiones de la UE establece una ley uniforme para todas las sucesiones legales tras el fallecimiento. El punto de partida es la última residencia habitual.

En su lugar, una persona puede optar por la ley del estado del que es nacional en el momento de elegir dicha ley o en el momento de su fallecimiento. Esta elección debe constar expresamente en el testamento o desprenderse claramente del mismo.

La elección de la ley afecta

  • herederos legales y participaciones en la herencia
  • Acciones obligatorias y cuota disponible
  • Desheredación e indignidad para heredar
  • Responsabilidad por deudas de la herencia
  • Compensación por donaciones anteriores
  • División y administración de la herencia
Sin posibilidad de elección de la ley tributaria: La elección de la ley aplicable en materia de sucesiones no determina qué país aplica el impuesto de sucesiones. Las obligaciones tributarias deben analizarse por separado según la legislación española y la alemana.
Decisión

¿Testamento alemán o español?

Testamento español

Eine notarielle Urkunde in Spanien kann für dortige Immobilien und Behörden praktisch sein. Inhalt und Rechtswahl müssen zum gesamten Nachlass passen.

Deutsches Testament

Eine deutsche Verfügung kann auch in Spanien Wirkung entfalten. Für die Abwicklung können Übersetzung, Apostille und weitere Nachweise erforderlich werden.

Zwei Testamente

Getrennte Urkunden für verschiedene Staaten sind möglich, dürfen sich aber weder überschneiden noch unbeabsichtigt widerrufen.

Gemeinschaftliches Testament

Ein Berliner Testament oder eine bindende gemeinsame Verfügung muss auf Anerkennung, Bindungswirkung und Rechtswahl geprüft werden.

Erbvertrag

Deutsche Erbverträge und regionale spanische Nachlassverträge erfordern eine genaue kollisionsrechtliche Beurteilung.

Kein Testament

Dann gilt die gesetzliche Erbfolge des anwendbaren Rechts. Das Ergebnis kann von den Erwartungen der Familie deutlich abweichen.

Ablauf

In vier Schritten zum abgestimmten Testament

1

Situation erfassen

Familie, Wohnsitze, Staatsangehörigkeiten, Vermögen und bestehende Verfügungen werden vollständig aufgenommen.

2

Recht prüfen

Gewöhnlicher Aufenthalt, mögliche Rechtswahl, Pflichtteile und länderspezifische Risiken werden bewertet.

3

Inhalt gestalten

Erben, Vermächtnisse, Ersatzregelungen, Vollstreckung und Widerruf bestehender Urkunden werden eindeutig formuliert.

4

Wirksam errichten

Die passende Form, notarielle Unterzeichnung, Übersetzungen und Abstimmung mit vorhandenen Dokumenten werden organisiert.

Spanisches Notariat

Das offene notarielle Testament in Spanien

Beim offenen notariellen Testament nimmt ein spanischer Notar den letzten Willen in einer öffentlichen Urkunde auf. Das Original verbleibt im notariellen Protokoll; der Erblasser erhält eine Ausfertigung.

Die Existenz der Urkunde wird dem zentralen Register für letztwillige Verfügungen gemeldet. Dort wird nicht der öffentlich einsehbare Inhalt des Testaments gespeichert, sondern die Angabe, wann und vor welchem Notar eine Verfügung errichtet wurde.

Typisch benötigte Angaben

  • Reisepass oder Personalausweis
  • NIE, sofern vorhanden
  • vollständiger Familienstand
  • Daten der gewünschten Erben
  • Angaben zu früheren Testamenten
  • gewünschte Rechtswahl
  • Dolmetscher oder zweisprachige Vorbereitung bei Bedarf
Gestaltung

Was im Testament geregelt werden kann

Erbeinsetzung

Eine oder mehrere Personen erhalten den gesamten Nachlass oder festgelegte Erbquoten.

Vermächtnisse

Bestimmte Immobilien, Geldbeträge oder Rechte können einzelnen Personen zugewendet werden.

Ersatzerben

Es wird geregelt, wer eintritt, wenn ein Begünstigter vorverstorben ist oder die Erbschaft ausschlägt.

Nießbrauch

Ein Ehepartner kann Nutzungs- oder Ertragsrechte erhalten, während das Eigentum an Kinder fällt.

Testamentsvollstreckung

Eine geeignete Person kann mit Verwaltung, Teilung und Umsetzung des letzten Willens betraut werden.

Minderjährige Kinder

Vormundschaftswünsche und Verwaltungsregelungen können vorsorglich dokumentiert werden.

Immobilien

Testament für Haus oder Wohnung in Spanien

Bei spanischem Immobilieneigentum muss die Nachlassplanung Eigentumsquote, Güterstand, Hypotheken, Nutzungsrechte und gewünschte Verteilung berücksichtigen. Eine einzelne Immobilie lässt sich nicht immer ohne Wertausgleich unter mehreren Erben teilen.

Ein spanisches Testament kann Abläufe erleichtern, ersetzt aber weder Erbschaftsannahme noch Steuererklärung und Grundbuchumschreibung.

Im Todesfall regelmäßig erforderlich

  • Sterbeurkunde und gegebenenfalls Apostille
  • Certificado de Últimas Voluntades
  • beglaubigte Testamentsabschrift
  • Nachweis des anwendbaren Erbrechts
  • Inventar und Bewertung
  • notarielle Erbschaftsannahme
  • Erbschaftsteuer und kommunale Plusvalía
  • Eintragung im Grundbuch
Familie

Pflichtteil, Ehepartner und Kinder

Deutsches Recht

Pflichtteilsberechtigte können grundsätzlich einen Geldanspruch gegen die Erben haben, auch wenn sie nicht als Erben eingesetzt sind.

Spanisches Recht

Das allgemeine spanische Recht kennt zwingend geschützte Erbteile. In einigen Regionen gelten besondere Zivilrechte.

Ehegüterrecht

Vor der Erbteilung ist zu bestimmen, welcher Anteil bereits dem überlebenden Ehepartner gehört und was in den Nachlass fällt.

Patchworkfamilie

Kinder aus früheren Beziehungen, Stiefkinder und neue Partner benötigen klare, grenzüberschreitend wirksame Regelungen.

Unverheiratete Partner

Gesetzliche Erbrechte und regionale Vergünstigungen können fehlen oder begrenzt sein. Eine ausdrückliche Vorsorge ist besonders wichtig.

Frühere Schenkungen

Zuwendungen zu Lebzeiten können auf Erb- oder Pflichtteilsansprüche anzurechnen oder bei der Nachlassteilung auszugleichen sein.

Abstimmung

Bestehende Testamente nicht versehentlich widerrufen

Ein späteres Testament kann frühere Verfügungen vollständig oder teilweise aufheben. Besonders riskant sind pauschale Widerrufsklauseln, wenn bereits in Deutschland oder einem anderen Staat ein Testament existiert.

Alle Urkunden sollten gemeinsam geprüft und der räumliche sowie sachliche Geltungsbereich eindeutig beschrieben werden.

Typische Konflikte

  • zwei unterschiedliche Erbeinsetzungen
  • unterschiedliche Rechtswahlklauseln
  • pauschaler Widerruf aller früheren Verfügungen
  • dieselbe Immobilie in mehreren Urkunden
  • Widersprüche bei Vermächtnissen
  • unvereinbare Testamentsvollstrecker
  • fehlende Regelung für Vorversterben
Berliner Testament: Bindungswirkung, Pflichtteilsklauseln und spätere spanische Urkunden müssen vor jeder Änderung gemeinsam bewertet werden.
Fehler vermeiden

Häufige Probleme bei Testamenten mit Spanienbezug

Keine Rechtswahl

Der Umzug nach Spanien verändert möglicherweise das anwendbare Erbrecht, ohne dass die Familie dies erwartet.

Nur die Immobilie betrachtet

Die EU-Regelung knüpft grundsätzlich an den gesamten Nachlass an; eine isolierte Länderplanung kann Widersprüche erzeugen.

Alte Urkunde übersehen

Ein neues Testament widerruft unbeabsichtigt ein früheres deutsches Testament oder lässt widersprüchliche Teile bestehen.

Pflichtteile ignoriert

Die gewünschte Verteilung kollidiert mit zwingenden Ansprüchen des tatsächlich anwendbaren Rechts.

Steuern verwechselt

Eine erbrechtliche Rechtswahl wird fälschlich als Wahl des Steuerrechts verstanden.

Dokumente nicht auffindbar

Erben kennen weder die vorhandenen Urkunden noch Notar, Registerhinweis oder sichere Aufbewahrung.

Deutsch-spanische Nachlassplanung

Möchten Sie Ihren Nachlass rechtssicher regeln?

Wir prüfen Ihre persönliche Situation, vorhandene Testamente, die passende Rechtswahl und die praktische Umsetzung in Spanien.

Recht · Notar · Nachlass

Warum FLIN & ASSOCIATES?

Wir verbinden deutschsprachige Rechtsberatung, grenzüberschreitende Nachlassplanung und notarielle Koordination in Spanien.

Unser internationales Netzwerk unterstützt Familien seit mehr als 25 Jahren bei rechtlichen und administrativen Angelegenheiten zwischen Deutschland und Spanien.

Unsere Unterstützung

  • Prüfung bestehender Testamente
  • Rechtswahl nach der EU-Erbrechtsverordnung
  • Gestaltung deutscher und spanischer Urkunden
  • Koordination mit deutschsprachigen Notaren
  • Immobilien- und Familiennachfolge
  • Abstimmung mit Steuerberatern
FAQ

Häufige Fragen zum Testament in Spanien

Brauche ich als Deutscher mit Vermögen in Spanien ein spanisches Testament?

Es besteht keine generelle Pflicht. Ein abgestimmtes spanisches Testament kann die spätere Abwicklung spanischer Vermögenswerte jedoch vereinfachen.

Welches Erbrecht gilt, wenn ich in Spanien lebe?

Ohne wirksame Rechtswahl gilt nach der EU-Erbrechtsverordnung grundsätzlich das Recht des Staates des letzten gewöhnlichen Aufenthalts.

Kann ich deutsches Erbrecht wählen?

Wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann deutsches Recht für die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen wählen. Die Rechtswahl sollte ausdrücklich im Testament stehen.

Gilt die Rechtswahl nur für meine Immobilie in Spanien?

Nein. Die Rechtswahl nach der EU-Erbrechtsverordnung betrifft grundsätzlich die gesamte Rechtsnachfolge und nicht nur einzelne Vermögenswerte.

Ist ein deutsches Testament in Spanien gültig?

Ein deutsches Testament kann in Spanien anerkannt werden. Form, Inhalt, Rechtswahl, Übersetzung und praktische Verwendbarkeit sollten dennoch fachlich geprüft werden.

Kann ich gleichzeitig ein deutsches und ein spanisches Testament haben?

Ja, wenn beide Urkunden sorgfältig aufeinander abgestimmt sind und sich nicht unbeabsichtigt gegenseitig widerrufen.

Was ist ein offenes notarielles Testament in Spanien?

Dabei erklärt der Erblasser seinen letzten Willen vor einem spanischen Notar. Die Originalurkunde bleibt im notariellen Protokoll.

Wo wird ein spanisches Testament registriert?

Der Notar meldet die Existenz der letztwilligen Verfügung an das Registro General de Actos de Última Voluntad; der Inhalt selbst wird dort nicht öffentlich hinterlegt.

Was ist das Certificado de Últimas Voluntades?

Es bestätigt nach dem Tod, ob Testamente errichtet wurden und bei welchem Notar sich die maßgebliche Urkunde befindet.

Kann ein Berliner Testament in Spanien verwendet werden?

Es kann relevant sein, muss aber wegen Rechtswahl, Bindungswirkung, Pflichtteilen, spanischen Vermögenswerten und vorhandenen Urkunden individuell geprüft werden.

Vermeidet ein Testament die spanische Erbschaftsteuer?

Nein. Ein Testament regelt die Erbfolge, hebt die spanischen Steuerpflichten aber nicht auf. Gestaltung und regionale Vergünstigungen können dennoch wichtig sein.

Kann ich mein Testament später ändern?

Grundsätzlich ja. Änderungen oder ein Widerruf sollten klar dokumentiert und mit allen bestehenden deutschen und spanischen Verfügungen abgestimmt werden.