Protección de datos y RGPD en España
Asistencia en alemán para empresas en materia de protección de datos, organización de sitios web, cookies, datos de clientes y empleados, proveedores de servicios, violaciones de datos y procedimientos de la AEPD.
La protección de datos debe funcionar en las operaciones reales.
Una política de privacidad por sí sola no cumple con el RGPD. Las empresas deben saber qué datos procesan, con qué finalidad, en qué base legal se fundamenta dicho procesamiento, quién tiene acceso a ellos y cuándo se elimina la información.
Combinamos documentos legales con procesos concretos para ventas, personal, sitio web, TI, proveedores de servicios e incidentes de seguridad.
Áreas de datos típicas
- Clientes y clientes potenciales
- Empleados y solicitantes
- Proveedores y personas de contacto
- Sitios web, aplicaciones y cookies
- Videovigilancia y acceso
- Boletín informativo y publicidad
- Proveedores de servicios en la nube y externos
- Transferencias intragrupales
Obligaciones que no solo se cumplen en el sitio web
Responsable
La empresa determina las finalidades y los medios del tratamiento de datos y es responsable de la legalidad, la transparencia y la seguridad.
Base jurídica
Para cada finalidad, se examinan por separado el contrato, la obligación legal, el interés legítimo, los intereses vitales, la tarea pública o el consentimiento.
Obligación de proporcionar información
Los interesados reciben información comprensible sobre el responsable del tratamiento, las finalidades, la base jurídica, los destinatarios, el período de conservación, los derechos y la posibilidad de presentar una reclamación.
directorio
Las actividades de procesamiento, las categorías de datos, los destinatarios, los períodos de eliminación y las medidas de seguridad se documentan sistemáticamente.
Enfoque basado en el riesgo
Las medidas de protección se determinan en función de la naturaleza, el alcance, el contexto, la finalidad y el riesgo para los derechos de los interesados.
Trazabilidad
Las empresas no solo deben afirmar que cumplen con la normativa, sino que también deben poder demostrarlo mediante directrices, contratos, protocolos y controles.
Consentimiento de diseño justo y técnicamente correcto
Banner de cookies
Las cookies no esenciales solo se podrán instalar tras obtener el consentimiento expreso.
Aceptar y rechazar
Beide Optionen sollten gleichzeitig, gleich sichtbar und ohne erschwerende Gestaltung angeboten werden.
Konfiguration
Nutzer müssen Kategorien verständlich auswählen und eine Einwilligung später ebenso einfach widerrufen können.
Cookie-Richtlinie
Anbieter, Zweck, Speicherdauer, eigene oder fremde Herkunft und mögliche Übermittlungen werden aktuell beschrieben.
Analyse und Marketing
Tracking, Retargeting, eingebettete Medien und Social-Media-Pixel benötigen technische und rechtliche Einzelprüfung.
Consent-Nachweis
Auswahl, Version, Zeitpunkt und Änderungen des Einwilligungsmanagements werden nachvollziehbar dokumentiert.
Personalverwaltung, Kontrolle und digitale Rechte
Bewerbungen
Zweck, Zugriffsrechte, Speicherdauer und Talentpool-Einwilligung werden bereits im Bewerbungsprozess geregelt.
Beschäftigung
Lohn, Zeiterfassung, Gesundheit, Abwesenheit, Leistungsdaten und Kommunikation dürfen nur zweckgebunden verarbeitet werden.
Überwachung
Kamera, GPS, Internet- und E-Mail-Kontrolle benötigen Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit und vorherige Information.
Homeoffice
Geräte, Zugänge, Cloud, Papierunterlagen, private Nutzung und Meldung von Sicherheitsvorfällen werden verbindlich geregelt.
Gesundheitsdaten
Besondere Kategorien personenbezogener Daten verlangen eine spezielle Rechtsgrundlage und erhöhten Schutz.
Ausscheiden
Konten, Berechtigungen, Geräte, Weiterleitungen und Aufbewahrung werden beim Ende des Arbeitsverhältnisses kontrolliert.
Datenflüsse vertraglich absichern
Auftragsverarbeitung
Cloud-, IT-, Lohn-, Marketing- und Supportanbieter benötigen regelmäßig einen Vertrag nach Artikel 28 DSGVO.
Unterauftragsnehmer
Genehmigung, Transparenz und gleichwertige Pflichten müssen entlang der gesamten Dienstleisterkette bestehen.
Drittlandtransfer
Übermittlungen außerhalb des EWR verlangen Angemessenheitsbeschluss oder geeignete Garantien und gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen.
Konzernverkehr
Auch Datenübermittlungen an Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaften benötigen Zweck, Grundlage, Vertrag und Zugriffskontrolle.
Verantwortungsteilung
Bei gemeinsamer Festlegung von Zwecken und Mitteln werden Zuständigkeiten transparent vereinbart.
Anbieterprüfung
Sicherheit, Standort, Löschung, Unterstützung, Vorfälle und Auditmöglichkeiten werden vor Beauftragung geprüft.
In vier Schritten zur Datenschutz-Compliance
Daten erfassen
Systeme, Zwecke, Kategorien, Empfänger, Dienstleister, Länder und Speicherfristen werden aufgenommen.
Risiken prüfen
Rechtsgrundlagen, Transparenz, Betroffenenrechte, Sicherheit und besondere Risiken werden bewertet.
Maßnahmen umsetzen
Hinweise, Verträge, Richtlinien, Löschung, Zugriff, Cookie-Management und Schulungen werden eingerichtet.
System pflegen
Kontrollen, neue Projekte, Dienstleister, Vorfälle, Anfragen und Dokumentation werden laufend aktualisiert.
Anfragen rechtzeitig und nachweisbar bearbeiten
Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Übertragbarkeit und Widerspruch folgen unterschiedlichen Voraussetzungen. Identität, Frist, Umfang, Ausnahmen und Antwort müssen dokumentiert werden.
Ein klarer interner Eingang verhindert, dass Anfragen in allgemeiner E-Mail, Filiale oder Personalabteilung liegen bleiben.
Prozess einrichten
- Anfrage erkennen und registrieren
- Identität angemessen prüfen
- zuständige Systeme durchsuchen
- Rechte Dritter schützen
- Ausnahmen rechtlich bewerten
- fristgerecht antworten
- Entscheidung dokumentieren
In den ersten Stunden richtig reagieren
Verlust, Fehlversand, Cyberangriff, offener Cloud-Link oder unbefugter Zugriff können eine Verletzung personenbezogener Daten darstellen. Zuerst werden Systeme gesichert und Fakten belastbar ermittelt.
Jeder Vorfall wird dokumentiert. Bei wahrscheinlichem Risiko erfolgt die Meldung an die zuständige Aufsicht möglichst binnen 72 Stunden nach Kenntnis; bei hohem Risiko können Betroffene zu informieren sein.
Sofortmaßnahmen
- Vorfall eindämmen
- Beweise und Protokolle sichern
- betroffene Daten und Personen bestimmen
- Risiko bewerten
- AEPD-Zuständigkeit prüfen
- Meldung vorbereiten
- Betroffeneninformation entscheiden
Beschwerden und Behördenverfahren professionell bearbeiten
Beschwerde
Anfrage, interner Vorgang und Kommunikation mit der betroffenen Person werden rekonstruiert.
Auskunftsersuchen
Behördenfristen werden kontrolliert und Antworten vollständig, sachlich und beweisbar eingereicht.
Untersuchung
Systeme, Verträge, Protokolle und technische Maßnahmen müssen tatsächliche Compliance belegen.
Abhilfemaßnahmen
Mängel werden nicht nur schriftlich, sondern technisch und organisatorisch korrigiert.
Bußgeldrisiko
Art, Dauer, Umfang, Vorsatz, Kooperation, Vorfälle und getroffene Maßnahmen beeinflussen die Bewertung.
Rechtsbehelf
Entscheidung, Frist, Akteneinsicht und gerichtliche oder administrative Verteidigung werden geprüft.
Benötigt Ihr Unternehmen Unterstützung beim Datenschutz in Spanien?
Wir prüfen Datenflüsse und Risiken und entwickeln passende Dokumente, Verträge, Prozesse und Sofortmaßnahmen.
Warum FLIN & ASSOCIATES?
Wir verbinden deutschsprachige Beratung mit spanischem und europäischem Datenschutz-, Arbeits-, Vertrags-, Verbraucher- und IT-Recht.
Unser Netzwerk begleitet Unternehmen von der Bestandsaufnahme bis zur Reaktion auf Datenpannen und AEPD-Verfahren.
Unsere Unterstützung
- Datenschutz-Audit durchführen
- Hinweise und Richtlinien erstellen
- Cookies und Einwilligungen prüfen
- Dienstleisterverträge gestalten
- Mitarbeiterdatenschutz strukturieren
- Datenpannen und Behördenverfahren begleiten
Weitere Dienstleistungen in Spanien
Häufige Fragen zu Datenschutz und DSGVO in Spanien
Gilt die DSGVO auch für Unternehmen in Spanien?
Ja. Zusätzlich zur europäischen DSGVO gilt insbesondere das spanische Datenschutzgesetz LOPDGDD. Je nach Tätigkeit kommen weitere spanische und europäische Regeln hinzu.
Welche Behörde ist in Spanien zuständig?
Die Agencia Española de Protección de Datos, AEPD, ist die staatliche Datenschutzaufsichtsbehörde. Daneben können in bestimmten öffentlichen oder regionalen Bereichen weitere Aufsichtsstellen zuständig sein.
Braucht jedes Unternehmen eine Datenschutzerklärung?
Wer personenbezogene Daten erhebt, muss Betroffene passend zur jeweiligen Verarbeitung informieren. Website, Kunden, Bewerber, Mitarbeiter, Lieferanten und Videoüberwachung benötigen oft unterschiedliche Hinweise.
Dürfen Cookies vor Zustimmung gesetzt werden?
Technisch unbedingt erforderliche Cookies können ohne Einwilligung zulässig sein. Analyse-, Marketing- oder vergleichbare nicht notwendige Cookies dürfen grundsätzlich erst nach wirksamer Zustimmung aktiviert werden.
Muss der Cookie-Banner einen Ablehnen-Button haben?
Nach den Kriterien der AEPD sollen Annehmen und Ablehnen gleichzeitig, auf derselben Ebene und mit gleicher Sichtbarkeit angeboten werden. Die Ablehnung darf nicht unnötig erschwert werden.
Wann braucht ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?
Das hängt von gesetzlich genannten Tätigkeiten, umfangreicher regelmäßiger Überwachung, Verarbeitung besonderer Datenkategorien und der konkreten Organisation ab. Nicht jedes Unternehmen benötigt automatisch einen DPO.
Was ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag?
Er regelt, wie ein Dienstleister personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag verarbeitet, welche Sicherheitsmaßnahmen gelten und wie er bei Betroffenenrechten, Löschung, Audits und Datenpannen unterstützt.
Darf ein Unternehmen Mitarbeiter per Kamera überwachen?
Nur bei rechtmäßiger, erforderlicher und verhältnismäßiger Gestaltung sowie vorheriger Information. Besonders geschützte Bereiche dürfen nicht überwacht werden; Tonaufnahmen sind regelmäßig noch strenger zu beurteilen.
Was ist bei einer Datenpanne zu tun?
Der Vorfall muss sofort eingedämmt, untersucht und dokumentiert werden. Besteht voraussichtlich ein Risiko für Betroffene, ist die zuständige Behörde möglichst binnen 72 Stunden nach Kenntnis zu informieren.
Müssen Betroffene ebenfalls informiert werden?
Bei voraussichtlich hohem Risiko für ihre Rechte und Freiheiten kann eine unverzügliche verständliche Benachrichtigung erforderlich sein, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.
Welche Rechte haben betroffene Personen?
Je nach Fall bestehen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch sowie darauf, nicht ausschließlich automatisierten Entscheidungen unterworfen zu werden.
Welche Folgen haben Datenschutzverstöße?
Möglich sind Beschwerden, Untersuchungen, Anordnungen, Einschränkung oder Verbot der Verarbeitung, Löschungspflichten, Schadensersatz und erhebliche Geldbußen. Umfang und Schwere richten sich nach dem Einzelfall.
