Herencia y legados en España
Coordinación legal y fiscal en alemán para herencias transfronterizas: desde testamentos y elección de la ley aplicable hasta la aceptación de la herencia, declaraciones de impuestos, liberación bancaria y transmisión de bienes inmuebles en España.
Si España forma parte de la herencia
Una herencia se considera internacional en cuanto el fallecido residía en España, los herederos viven en el extranjero o están involucrados bienes inmuebles españoles, cuentas bancarias, acciones de empresas y otros activos.
Esto requiere coordinar la legislación sucesoria aplicable, las autoridades competentes, las pruebas, el impuesto de sucesiones español y la transferencia práctica de los bienes.
Constelaciones típicas
- Testador alemán residente en España
- Propiedades en España para residentes en el extranjero
- Herencia en Alemania, Austria o Suiza
- Activos y cuentas en varios estados
- Testamentos españoles y extranjeros
- Herencia sin testamento
- Herederos no residentes sujetos a tributación en España
¿Qué ley de sucesiones se aplica?
Regla básica
Estancia ordinaria
En el caso de herencias transfronterizas de la UE, generalmente se aplica la ley sucesoria del Estado en el que el fallecido tenía su residencia habitual en el momento de su muerte.
Diseño
Elección de la ley
En principio, una persona puede elegir la ley de su nacionalidad para la totalidad de su patrimonio y debe indicarlo claramente en su testamento.
Múltiples nacionalidades
Varias nacionalidades
Según las normas de la UE, cualquier persona que posea varias nacionalidades puede elegir la ley de uno de esos países.
Vista general
Unidad de la propiedad
La ley sucesoria vigente se aplica generalmente a la totalidad del patrimonio, independientemente de si este se compone de bienes muebles o inmuebles.
Excepciones
Conexiones especiales
En situaciones vitales complejas, determinar la residencia habitual puede resultar difícil y requerir una evaluación exhaustiva de todas las circunstancias.
No participa
Dinamarca e Irlanda
Estos países no participan en el Reglamento de Sucesiones de la UE. El impacto en los procedimientos y el reconocimiento debe analizarse por separado.
In vier Schritten zur Nachlassabwicklung
Nachlass prüfen
Wir erfassen Erblasser, Erben, Testamente, Wohnsitze, Staatsangehörigkeiten, Vermögen und Verbindlichkeiten.
Erbrecht klären
Anwendbares Recht, Erbenstellung, Pflichtteile, Annahmeform und erforderliche Nachweise werden bestimmt.
Notariell abwickeln
Urkunden, Vollmachten, Bewertungen und Erbschaftsannahme werden für den spanischen Notar vorbereitet.
Steuern und Übertragung
Nach Steuererklärung und Zahlung oder Nachweis folgen Grundbuch, Bankfreigabe und weitere Umschreibungen.
Spanisches Testament und Rechtswahl
Ein spanisches notarielles Testament kann für Personen mit Vermögen oder Wohnsitz in Spanien sinnvoll sein. Es kann die Auffindbarkeit und praktische Abwicklung in Spanien erleichtern.
Bei internationalen Nachlässen sollte ausdrücklich geprüft werden, ob das Recht der Staatsangehörigkeit gewählt werden soll. Formulierungen müssen mit bestehenden Testamenten in anderen Staaten abgestimmt werden.
- Bestandsaufnahme aller Testamente
- Rechtswahl nach EU-Erbrechtsverordnung
- Erben, Vermächtnisse und Ersatzregelungen
- Pflichtteils- und Familienfragen
- Testamentsvollstreckung
- Koordination mit Ehevertrag und Güterstand
Keine isolierten Testamente
Ein neues spanisches Testament darf frühere Verfügungen im Ausland nicht unbeabsichtigt vollständig widerrufen oder widersprüchliche Regelungen erzeugen.
Alle bestehenden Testamente, Staatsangehörigkeiten, Wohnsitze und wesentlichen Vermögenswerte sollten vor der Beurkundung offengelegt werden.
Gesetzliche Erbfolge in Spanien
Fehlt ein wirksames Testament, bestimmt das anwendbare Erbrecht, wer erbt und in welchem Verhältnis.
Erbenfeststellung
In Spanien kann eine notarielle Erklärung über gesetzliche Erben erforderlich sein. Zuständigkeit und Nachweise hängen vom Fall ab.
Personenstandsurkunden
Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden sowie Familiennachweise belegen Verwandtschaft und Familienstand.
Zeugen und Register
Je nach Verfahren können Zeugen, Testamentsregisterauszüge und weitere Erklärungen verlangt werden.
Ehepartner und Kinder
Erb- und Nutzungsrechte unterscheiden sich erheblich nach dem anwendbaren Recht, Güterstand und vorhandenen Nachkommen.
Pflichtteilsrechte
Ob und in welcher Form Pflichtteils- oder Noterbrechte bestehen, richtet sich nach dem maßgeblichen Erbrecht.
Vorverstorbene Erben
Ersatz-, Eintritts- und Vertretungsregeln sind zu prüfen, wenn vorgesehene oder gesetzliche Erben bereits verstorben sind.
Erbschaft annehmen oder ausschlagen
Reine Annahme
Je nach anwendbarem Recht kann eine unbeschränkte Annahme auch Haftungsfolgen für Nachlassverbindlichkeiten haben.
Inventarvorbehalt
Eine Annahme mit beschränkter Haftung kann möglich sein, erfordert jedoch besondere Formen und Fristen.
Ausschlagung
Wer nicht erben möchte, muss eine wirksame Erklärung in der vorgeschriebenen Form abgeben und mögliche Folgen für nachrückende Erben beachten.
Minderjährige Erben
Annahme, Ausschlagung und Verteilung können zusätzliche Genehmigungen und Schutzvorschriften erfordern.
Handlungen vor Entscheidung
Verfügungen über Nachlassvermögen können als Annahme gewertet werden. Vor der Klärung sollten keine vorschnellen Maßnahmen erfolgen.
Erklärung im Wohnstaat
EU-Regeln können Erben ermöglichen, Annahme- oder Ausschlagungserklärungen vor einem Gericht ihres Wohnstaates abzugeben; die praktische Verwendbarkeit ist zu prüfen.
Immobilien, Bankkonten und Gesellschaften
Immobilien
Grundbuchauszug, Eigentumstitel, Katasterwert, Belastungen, kommunale Steuern und Verkehrswerte werden für Urkunde und Steuer benötigt.
Bankkonten
Banken sperren oder beschränken häufig Nachlasskonten, bis Erbenstellung, Steuererklärung und Annahme ausreichend nachgewiesen sind.
Wertpapiere
Depots, Fonds und Beteiligungen müssen zum maßgeblichen Stichtag ermittelt, bewertet und anschließend übertragen oder veräußert werden.
Gesellschaftsanteile
Satzung, Gesellschaftervereinbarungen, Registerdaten und mögliche Erwerbsbeschränkungen sind zusätzlich zum Erbrecht zu prüfen.
Fahrzeuge und bewegliches Vermögen
Auch Fahrzeuge, Boote, Kunst und sonstige Gegenstände können steuerlich und für die Eigentumsübertragung relevant sein.
Schulden und Kosten
Hypotheken, Steuern, Gemeinschaftskosten, Darlehen und Bestattungskosten gehören in die vollständige Nachlassaufnahme.
Spanische Erbschaftsteuer richtig erklären
Spanische Erbschaftsteuer kann auch dann entstehen, wenn Erblasser oder Erben nicht in Spanien ansässig sind.
Sechs Monate
Die reguläre Frist für die Erklärung einer Erbschaft beträgt grundsätzlich sechs Monate ab dem Todestag.
Fristverlängerung
Eine einmalige Verlängerung um weitere sechs Monate kann beantragt werden. Der Antrag muss grundsätzlich innerhalb der ersten fünf Monate gestellt werden; Zinsen können anfallen.
Steuerpflichtiger
Bei einem Erwerb von Todes wegen ist grundsätzlich jeder Erbe oder Vermächtnisnehmer für seinen eigenen Erwerb steuerpflichtig.
Regionale Regeln
Freibeträge, Vergünstigungen und Tarife können von der zuständigen autonomen Gemeinschaft und den persönlichen Umständen abhängen.
Resident oder Nichtresident
Wohnsitz von Erblasser und Erwerber sowie Lage des Vermögens bestimmen Zuständigkeit, Umfang und anwendbare regionale Regeln.
Ausländische Steuer
Bei Steuerpflicht in mehreren Staaten sind nationale Anrechnungsregeln und Doppelbelastungen individuell zu prüfen.
Was wird für die Abwicklung benötigt?
Sterbeurkunde
Internationale oder nationale Urkunde in geeigneter Form, gegebenenfalls mit Apostille und beeidigter Übersetzung.
Testamentsnachweise
Testament, Eröffnungsprotokoll, spanischer Registerauszug über letztwillige Verfügungen und gegebenenfalls ausländische Registerauskünfte.
Erbnachweis
Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis, notarielle Erbenfeststellung oder andere nach dem anwendbaren Recht geeignete Dokumente.
NIE der Erben
Ausländische Erben benötigen für Steuer, Notar, Bank und Register regelmäßig eine spanische Identifikationsnummer.
Vermögensnachweise
Grundbuch, Bankbescheinigungen, Depotwerte, Versicherungen, Fahrzeuge, Gesellschaftsunterlagen und Schulden zum Todestag.
Vollmacht
Eine geeignete notarielle Vollmacht ermöglicht vielen Erben die Abwicklung in Spanien ohne jede persönliche Anreise.
Europäisches Nachlasszeugnis
Das Europäische Nachlasszeugnis kann Erben, Vermächtnisnehmern, Testamentsvollstreckern oder Nachlassverwaltern ermöglichen, ihre Stellung und Befugnisse in anderen teilnehmenden EU-Staaten nachzuweisen.
Es wird von der zuständigen Behörde eines teilnehmenden Mitgliedstaates ausgestellt und soll grenzüberschreitende Nachlässe vereinfachen.
Wann ist es sinnvoll?
- Erben wohnen in einem anderen EU-Staat
- Immobilien oder Konten liegen in Spanien
- mehrere nationale Nachweise wären erforderlich
- Befugnisse eines Testamentsvollstreckers sind nachzuweisen
- Register oder Banken verlangen einen anerkannten Erbnachweis
Erbschaft in Spanien ohne ständige Anreise
Vollmacht vorbereiten
Die Vollmacht muss die erforderlichen Handlungen ausdrücklich abdecken und in Spanien formell verwendbar sein.
NIE beantragen
Die Identifikationsnummer kann je nach Situation über Konsulat, Polizei oder einen Bevollmächtigten vorbereitet werden.
Dokumente koordinieren
Ausländische Urkunden werden beschafft, apostilliert oder legalisiert und beeidigt übersetzt.
Notartermin vertreten
Bei ausreichender Vollmacht kann die Erbschaftsannahme häufig durch einen Vertreter beurkundet werden.
Steuer elektronisch erklären
Je nach Zuständigkeit und Identifikation können Erklärungen und Nachweise digital eingereicht werden.
Übertragung abschließen
Nach Steuer und Urkunde folgen Grundbuch, Banken, Gesellschaften, Fahrzeuge und Versorger.
Häufige Probleme bei Spanien-Erbschaften
Sechsmonatsfrist versäumt
Die Steuerbearbeitung beginnt zu spät, obwohl eine Verlängerung nur innerhalb einer früheren Frist beantragt werden kann.
Falsches Erbrecht angenommen
Allein wegen einer Immobilie in Spanien wird automatisch spanisches Erbrecht unterstellt, ohne gewöhnlichen Aufenthalt und Rechtswahl zu prüfen.
Testamente widersprechen sich
Spanische und ausländische Verfügungen wurden nicht auf Widerruf, Rechtswahl und gemeinsame Wirkung abgestimmt.
Vermögen unvollständig
Banken, Versicherungen, Schulden, Gemeinschaftskosten oder frühere Schenkungen fehlen in der Nachlassaufnahme.
Werte falsch angesetzt
Steuerliche Mindestwerte, Stichtagswerte und Marktangaben werden verwechselt oder nicht ausreichend dokumentiert.
Ungeeignete Vollmacht
Die Vollmacht erlaubt keine Annahme, Teilung, Steuererklärung, Bankfreigabe oder Grundbuchumschreibung.
Welche Angaben benötigen wir?
Wir prüfen Zuständigkeit, anwendbares Recht, Erbnachweis, Steuerfristen und die notwendigen Schritte in Spanien.
Bitte mitteilen
- Todestag und letzter gewöhnlicher Aufenthalt
- Staatsangehörigkeiten des Verstorbenen
- alle bekannten Testamente und Rechtswahlen
- Erben, Vermächtnisnehmer und Familienstand
- spanische und ausländische Vermögenswerte
- Schulden und laufende Kosten
- Wohnsitz und NIE der Beteiligten
Benötigen Sie Hilfe bei einer Erbschaft in Spanien?
Teilen Sie uns Todestag, Wohnsitz, Testament und spanische Vermögenswerte mit. Wir prüfen Fristen und die nächsten Schritte.
Warum FLIN & ASSOCIATES?
Wir koordinieren auf Deutsch Erbrecht, Erbschaftsteuer, Notar, Grundbuch, Banken, NIE, Übersetzungen und ausländische Nachweise.
Unser internationales Netzwerk unterstützt Privatpersonen und Familien seit mehr als 25 Jahren bei grenzüberschreitenden Vorgängen in Spanien.
Unsere Unterstützung
- anwendbares Erbrecht und Rechtswahl
- Testament und Nachlassplanung
- Erbenfeststellung und Annahme
- spanische Erbschaftsteuer
- Immobilien- und Bankübertragung
- Vollmacht und Abwicklung aus dem Ausland
Weitere Dienstleistungen in Spanien
Häufige Fragen zum Erben und Vererben in Spanien
Welches Erbrecht gilt bei einem deutschen Erblasser in Spanien?
Grundsätzlich ist nach der EU-Erbrechtsverordnung der letzte gewöhnliche Aufenthalt maßgeblich. Durch wirksame Rechtswahl kann regelmäßig das Recht der Staatsangehörigkeit bestimmt werden.
Kann ich deutsches Erbrecht wählen?
Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich deutsches Recht für ihren gesamten Nachlass wählen. Die Rechtswahl sollte ausdrücklich und eindeutig in einer Verfügung von Todes wegen stehen.
Brauche ich ein spanisches Testament?
Es ist nicht in jedem Fall zwingend, kann die Abwicklung spanischer Vermögenswerte jedoch erleichtern. Es muss mit allen bestehenden Testamenten abgestimmt werden.
Was passiert ohne Testament?
Dann bestimmt das anwendbare gesetzliche Erbrecht die Erben und ihre Anteile. In Spanien kann zusätzlich eine notarielle Erbenfeststellung notwendig sein.
Wie lange ist die Frist für die spanische Erbschaftsteuer?
Grundsätzlich sechs Monate ab dem Todestag. Eine einmalige Verlängerung kann innerhalb der ersten fünf Monate beantragt werden; dabei können Zinsen entstehen.
Müssen Nichtresidenten spanische Erbschaftsteuer zahlen?
Ja, eine spanische Steuerpflicht kann insbesondere bei in Spanien gelegenem Vermögen entstehen. Zuständigkeit und regionale Regeln hängen vom konkreten Fall ab.
Brauchen ausländische Erben eine NIE?
Für Steuererklärung, Notar, Bankfreigabe und Registerumschreibung wird regelmäßig eine spanische Identifikationsnummer benötigt.
Was ist das Europäische Nachlasszeugnis?
Es ist ein grenzüberschreitender Erbnachweis, mit dem Erben und andere Berechtigte ihre Stellung in teilnehmenden EU-Staaten belegen können.
Kann ich die Erbschaft aus dem Ausland abwickeln?
Viele Schritte sind mit einer ausreichend formulierten notariellen Vollmacht möglich. Urkunden müssen in Spanien formell verwendbar sein.
Kann ich eine Erbschaft in Spanien ausschlagen?
Ja, sofern die Erklärung frist- und formgerecht nach dem anwendbaren Recht erfolgt. Folgen für Kinder oder nachrückende Erben müssen vorher geprüft werden.
Wann wird eine spanische Immobilie umgeschrieben?
Nach geeigneter Erbenfeststellung, notarieller Erbschaftsannahme und Vorlage der erforderlichen Steuer- und Gemeindesteuernachweise kann die Eintragung im Grundbuch beantragt werden.
Gilt die EU-Erbrechtsverordnung auch für die Erbschaftsteuer?
Nein. Steuerfragen sind vom Anwendungsbereich der EU-Erbrechtsverordnung ausgenommen und werden nach nationalen Steuerregeln beurteilt.
